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   BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79   

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https://dejure.org/1979,1296
BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79 (https://dejure.org/1979,1296)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1979 - 2 StR 114/79 (https://dejure.org/1979,1296)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1979 - 2 StR 114/79 (https://dejure.org/1979,1296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an Lichtspieltheater - Gewerbliches Vermieten mit der Absicht der Ermöglichung einer gesetzeswidrigen Verwendung der Filme als strafbare Handlung - Entgeltliche öffentliche Vorführung pornographischer ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Strafbarkeit des öffentlichen Vorführens von Pornofilmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 68
  • NJW 1980, 65
  • MDR 1979, 1038
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.02.1977 - 5 StR 598/76

    Strafbarkeit wegen Verbreitung pornografischer Schriften durch Vorführung eines

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Die Auslegung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn die geforderte Vergütung in Teilleistungen für die Filmvorführung einerseits und die Nebenleistung (z.B. Getränke) andererseits aufgeschlüsselt werden kann, die Vergütung für die Filmvorführung "ganz" auf diese Teilleistung entfalle (BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76), hat das Bundesverfassungsgericht als gegen das Grundgesetz verstoßend insoweit abgelehnt, als zwischen der Filmvorführung und der weiteren Leistung ein Zusammenhang besteht (BVerfGE 47, 109, 122).

    Daraus ergibt sich, daß in einem solchen Fall des fehlenden Zusammenhangs zwischen Filmvorführung und Nebenleistung das Entgelt für die Filmvorführung als gesondertes Entgelt anzusehen ist, das im Sinne des Gesetzes "ganz" für die Filmvorführung verlangt wird (BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76).

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78

    Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften - Öffentliche Vorführung

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Eine Fallgestaltung dieser Art lag dem Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1978 (1 StR 109/78 = MDR 1978, 768) zugrunde, in dem bereits ausgesprochen ist, daß für die Frage des Wertes der gebotenen Leistungen auf das für derartige Leistungen angemessene und übliche Entgelt abgestellt werden kann (vgl. auch BVerfG a.a.O.).

    Gegebenenfalls wird die Frage des Verbotsirrtums zu prüfen sein, da es sich bei der Anwendung des § 184 Abs. 1 Nr. 7 und 8 StGB auf Fälle der vorliegenden Art um Abgrenzungsfragen handelt, die von zahlreichen Gerichten verschieden beantwortet worden sind und deren Klärung, soweit nicht ein Eingreifen des Gesetzgebers erwartet werden kann, nur schrittweise von der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Sinne einer einfachen, umfassenden und für jeden überschaubaren Lösung zu finden ist (vgl. BGH MDR 1978, 768, 769).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB bestehen keine Bedenken; insbesondere genügt sie den an die Bestimmtheit von Straftatbeständen zu stellenden Anforderungen (BVerfGE 47, 109).

    Die Auslegung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn die geforderte Vergütung in Teilleistungen für die Filmvorführung einerseits und die Nebenleistung (z.B. Getränke) andererseits aufgeschlüsselt werden kann, die Vergütung für die Filmvorführung "ganz" auf diese Teilleistung entfalle (BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76), hat das Bundesverfassungsgericht als gegen das Grundgesetz verstoßend insoweit abgelehnt, als zwischen der Filmvorführung und der weiteren Leistung ein Zusammenhang besteht (BVerfGE 47, 109, 122).

  • BGH, 10.11.1976 - 3 StR 312/76

    Unternehmen zur Vermietung von Filmen als Leihbücherei im Sinne des § 184 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Daß das gewerbliche Vermieten von pornographischen Filmen in hierfür spezialisierten Unternehmen nicht unter § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB fällt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGHSt 27, 52; ebenso BayObLGSt 1976, 169); die Strafkammer brauchte daher auf diese Vorschrift nicht einzugehen.
  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Der Begriff der "Gewalttätigkeit", der auch an anderen Stellen des Gesetzes vorkommt (§ 113 Abs. 2 Nr. 2, §§ 124, 125, 131 StGB), ist enger als der Begriff der Gewalt (Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 113 Rdn. 29); Gewalttätigkeit erfordert die Entfaltung physischer Kraft unmittelbar gegen die Person in einem aggressiven Handeln (BGHSt 20, 305, 308; 23, 46, 52; Dreher/Tröndle, a.a.O. § 124 Rdn. 7).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Der Begriff der "Gewalttätigkeit", der auch an anderen Stellen des Gesetzes vorkommt (§ 113 Abs. 2 Nr. 2, §§ 124, 125, 131 StGB), ist enger als der Begriff der Gewalt (Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 113 Rdn. 29); Gewalttätigkeit erfordert die Entfaltung physischer Kraft unmittelbar gegen die Person in einem aggressiven Handeln (BGHSt 20, 305, 308; 23, 46, 52; Dreher/Tröndle, a.a.O. § 124 Rdn. 7).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Einen derartigen Zusammenhang zwischen Filmvorführung und Nebenleistung hat das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1978, 775) zutreffend für den Fall verneint, daß dem Besucher des pornographischen Films zusätzlich eine Schallplatte nicht pornographischen Inhalts verkauft wird, für die er während der Filmvorführung keine Verwendung hat.
  • BayObLG, 21.12.1976 - RReg. 3 St 284/76
    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
    Daß das gewerbliche Vermieten von pornographischen Filmen in hierfür spezialisierten Unternehmen nicht unter § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB fällt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGHSt 27, 52; ebenso BayObLGSt 1976, 169); die Strafkammer brauchte daher auf diese Vorschrift nicht einzugehen.
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09

    Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des

    a) § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG verlangt nach allgemeiner Meinung (vgl. Günther in Günther/Taupitz/Kaiser, ESchG 2008 vor § 1 Rdn. 38; § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rdn. 18 m.w.N.) Absicht im Sinne eines auf den Erfolg ausgerichteten dolus directus ersten Grades (vgl. BGHSt 9, 142, 146; 18, 151, 155 f.; 29, 68, 72 f.).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Denn dazu bedürfte es einer Entfaltung physischer Kraft unmittelbar gegen eine Person mittels eines aggressiven Handelns, das nicht nur in einer Bedrohung ohne gleichzeitige Gewaltanwendung besteht (vgl. BGH, NJW 1980, 65, 66).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Da das Urteil im übrigen nähere Feststellungen zu dem sich aus Inhalt, äußerer Form und Gesamtkontext ergebenden objektiven Aussagegehalt der Darstellungen vermissen läßt, vermag der Senat nicht zu beurteilen, ob es sich bei dem gezeigten Geschehen um ein durch Entfaltung physischer Kraft unmittelbar gegen den Körper eines anderen bewirktes aggressives Vorgehen (BGH NJW 1980, 65, 66) handelt.
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Denn dazu bedürfte es einer Entfaltung physischer Kraft unmittelbar gegen eine Person mittels eines aggressiven Handelns, das nicht nur in einer Bedrohung ohne gleichzeitige Gewaltanwendung besteht (vgl. BGH, NJW 1980, 65, 66).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    Dieser Ansicht hat sich inzwischen auch der 2. Strafsenat in seinem Urteil vom 18. Juli 1979 (JZ 1979, 732, 733) angeschlossen.

    Ein Zusammenhang zwischen Filmvorführung und weiterer Leistung ist dann anzunehmen, wenn während der Filmvorführung Getränke oder sonstige gastronomische Leistungen geboten werden (BGH JZ 1979, 732, 733).

  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der

    Daß sich der Kläger mit diesem Begehren zu seiner Gestaltung, die im Hinblick auf § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB erfolgte, in Widerspruch setzt - die auf das "angemessene und übliche Entgelt" abstellt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 1979 g. B. u.a. 2 StR 114/79, BGHSt 29, 68) -, ist für die vorliegende Entscheidung unerheblich.
  • BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen

    3 St 284/76">BayObLGSt 1976, 169; vgl. auch BGHSt 29, 68 [69]).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11

    Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der

    Da der Filmvorführer sein Entgelt nicht ganz oder überwiegend für die Vorführung verlangen darf, ist er gezwungen, in mindestens gleicher Höhe Einnahmen aus einer mit der Vorführung gekoppelten Nebenleistung zu erzielen, die mit dieser in einem sachlichen Zusammenhang stehen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 - BVerfGE 47, 109; BGH, Urteil vom 18.07.1979 - 2 StR 114/79 - BGHSt 29, 68).
  • KG, 23.01.1985 - 1 Ss 184/84

    Unentschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungsverhandlung;

    Dann unterscheidet er sich in seinem Wirkungsbereich nicht von dem Film, der in herkömmlicher Art auf einer Leinwand in einem gewöhnlichen Kinoraum einer unbestimmten Vielzahl von Personen gegen Entgelt dargeboten und daher von § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB erfaßt wird (vgl. BVerfGE 47, 109 [BVerfG 17.01.1978 - 1 BvL 13/76]; BGHSt 29, 68).
  • OLG Stuttgart, 27.02.1981 - 1 Ss (12) 968/80

    Strafbarkeit eines Barbetreibers wegen der öffentlichen Vorführung und

    Dieser vom Gesetzgeber verfolgte Zweck muß, damit die unterschiedliche Behandlung gegenüber herkömmlichen Filmvorführungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschrift im Einzelfall beachtet werden (BVerfG a.a.O.; BGHSt 29, 68 = NJW 1980, 65).
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