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   BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79   

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https://dejure.org/1979,39
BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,39)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,39)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung durch Vernehmung eines Sachverständigen auf Grund einer vorbereitenden Anordnung - Unterlassen einer Benachrichtigung der Parteien von einer vorbereitenden Anordnung mit Blick auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 900
  • MDR 1979, 871
  • DVBl 1980, 593
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Allerdings hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - (BVerwGE 16, 9) entschieden, daß es einer Benachrichtigung der Parteien von einer Anordnung nach § 87 Satz 1 VwGO ausnahmsweise dann nicht bedürfe, wenn es für die Wahrnehmung der Rechte der Partei völlig unwesentlich sei, daß sie vor dem Termin von der Anordnung Kenntnis erlangt.

    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtgrundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 48.68

    Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Unentbehrlichkeit für den väterlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Insoweit bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich die verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz zur Pest Stellung des Sachverhalts auf im Verwaltungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten stützt; unterbleibt die Einholung anderer Gutachten, so liegt darin ein Aufklärungsmangel vielmehr nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung durch Sachverständige aufdrängen mußte (vgl. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG IV B 173 - 181.76 -).
  • BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei schriftlichen Zeugenanfragen des Gerichts ohne

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).
  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 11.66

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Darüber hinaus kann das Gericht einen Sachverständigen, der bereits im Verwaltungsverfahren tätig geworden war, auch ausdrücklich zum gerichtlichen Sachverständigen bestellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 210/06

    Persönliche Haftung des Vorstands aus c.i.c. wegen unrichtiger Angaben gegenüber

    Richtigerweise hätte das Berufungsgericht die Verhandlung bzw. die Sachverständigenanhörung vertagen müssen, wenn es deren Ergebnis berücksichtigen wollte (vgl. BVerwG NJW 1980, 900).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06

    Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der

    Dieses Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme ist eines der wichtigsten Parteirech-te und ein direkter Anwendungsfall des Art. 103 Abs. 1 GG ( BVerwG, NJW 1980, 900 ; OLG Hamm, MDR 1986, 766 ; OLG Schleswig, NJW 1991, 303, 304).
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