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   BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80   

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BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80 (https://dejure.org/1981,259)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1981 - 1 StR 807/80 (https://dejure.org/1981,259)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 (https://dejure.org/1981,259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - Strafmilderung

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1221
  • MDR 1981, 508
  • StV 1981, 237
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.1970 - 3 StR 75/70

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Eine Strafmilderung ist daher dann nicht am Platze, wenn diese Gesamtwürdigung ergibt, daß eine innerhalb des Regelstrafrahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGH a.a.O. und Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 - und vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70).
  • BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76

    Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugsersscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 -).
  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73

    Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 27.08.1976 - 3 StR 292/76

    Bestehen eines Anlasses zur Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Die bloße Behauptung eines Heroinhändlers, er habe von einer größeren Heroinmenge selbst einige Hits verbraucht, sei drogenabhängig und konsumiere seit längerer Zeit Heroin, genügt für sich allein nicht zur Annahme verminderter Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. August 1976 - 3 StR 292/76 - sowie Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - bei Holtz, MDR 1978, 108).
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 27.09.1960 - 1 StR 308/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Eine Strafmilderung ist daher dann nicht am Platze, wenn diese Gesamtwürdigung ergibt, daß eine innerhalb des Regelstrafrahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGH a.a.O. und Urteile vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60 - und vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70).
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Ermächtigung zur Teilrücknahme eines

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation -

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
    Die bloße Behauptung eines Heroinhändlers, er habe von einer größeren Heroinmenge selbst einige Hits verbraucht, sei drogenabhängig und konsumiere seit längerer Zeit Heroin, genügt für sich allein nicht zur Annahme verminderter Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. August 1976 - 3 StR 292/76 - sowie Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - bei Holtz, MDR 1978, 108).
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71

    Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigen kann hier Anhaltspunkte geben: Diese Folge ist nur ausnahmsweise gegeben, wenn z.B. die Drogensucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM - Auswirkungen 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen eine solche Angst den Heroinabhängigen unter ständigen Druck setzt und zu Beschaffungstaten treibt, die Vorschrift des § 21 StGB schon bisher für anwendbar gehalten (BGH Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - und vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 615/81 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - und vom 20. Februar 1985 - 2 StR 473/84 - sowie BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Diese Folge ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80-6 StB 10/81   

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https://dejure.org/1981,2230
BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80-6 StB 10/81 (https://dejure.org/1981,2230)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1981 - 1 BJs 206/80-6 StB 10/81 (https://dejure.org/1981,2230)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1981 - 1 BJs 206/80-6 StB 10/81 (https://dejure.org/1981,2230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 52
  • NJW 1981, 1221
  • MDR 1981, 512
  • NStZ 1981, 311 (Ls.)
  • StV 1981, 223
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, ist Beschwerde zulässig (Aufgabe von BGH, 23. Februar 1981, StB 10/81, BGHSt 30, 52).

    Allerdings hat der Senat in BGHSt 30, 52 die Auffassung vertreten, daß das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, nicht statthaft sei.

    Nach erneuter Überprüfung gibt der Senat die in BGHSt 30, 52 vertretene Auffassung auf.

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 192 in Abweichung von seiner früheren Rechtsauffassung (BGHSt 30, 52) im einzelnen dargelegt, daß gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, die Beschwerde nach dem Ausnahmenkatalog in § 304 Abs. 5 StPO zulässig ist.

    Eine erweiternde Anwendung des § 304 Abs. 5 StPO, die die Gleichstellung der Anordnung der Erzwingungshaft mit der in der Vorschrift genannten "Verhaftung" - gemessen an der Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu BGHSt 30, 52, 53/54) - bedeutet, kommt wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift nur dann in Betracht, wenn dies aus verfassungsrechtlichen Gründen und/oder nach dem Regelungszweck unausweichlich gefordert ist.

  • OLG Köln, 15.03.1994 - 2 Ws 64/94
    Auch der Bundesgerichtshof hat zum Begriff der "Verhaftung" gleichermaßen zu § 310 Abs. 1 StPO wie zu § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO ausgesprochen, daß damit "die Untersuchungshaft gemeint" ist (BGHSt 30, 52, 53).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

    Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO , die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192 [195] unter Aufgabe von BGHSt 30, 52 ; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff).
  • BGH, 22.12.1993 - StB 21/93

    Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen

    Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192, 195 unter Aufgabe von BGHSt 30, 52; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]).
  • BGH, 01.06.2022 - StB 19/22

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde i.R.e. Strafzeitberechnung

    Denn dieser Ausnahmetatbestand betrifft lediglich die Untersuchungshaft (s. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1981 - StB 10/81, BGHSt 30, 52, 53 f.; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 304 Rn. 74 mwN).
  • OLG Hamm, 05.01.1984 - 3 Ws 3/84

    Anfechtung von vom Landgericht auf eine Beschwerde hin erlassenen Beschlüssen

    Dabei besteht Einigkeit, daß der Begriff "Verhaftung" solche Entscheidungen beinhaltet, die sich auf die Untersuchungshaft beziehen, während der Vorführungsbefehl, der Sicherungs- und Vollstreckungshaftbefehl sowie die Erzwingungshaft von dieser Vorschrift nicht erfaßt werden (vgl. Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 310 Rdn. 3; Engelhardt in KK, § 310 StPO Rdn. 10; KMR, § 310 Rdn. 7 f., jeweils m.w.N.; BGHSt 30, 52).
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