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   OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 RE-Miet 1/81   

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OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 RE-Miet 1/81 (https://dejure.org/1981,995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.1981 - 3 RE-Miet 1/81 (https://dejure.org/1981,995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 1981 - 3 RE-Miet 1/81 (https://dejure.org/1981,995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich des § 571 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn nur einer der Miteigentümer Vermieter ist, und der andere Miteigentümer sein Handeln duldet

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen von § 571 BGB a.F. im Falle der Veräußerung oder Teilungsversteigerung; Eintreten in Mietvertrag der nicht am Mietvertrag beteiligte Miteigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung; Teilungsversteigerung; Zustimmung zur Vermietung des Miteigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1278
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73

    Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81
    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur greifen die Rechtsfolgen des § 571 BGB nicht ein, wenn der das Mietgrundstück veräußernde Eigentümer nicht zugleich der Vermieter ist (BGH, NJW 1974, 1551; Staudinger-Emmerich, Komm. zum BGB 12. Auflage, § 571 Anm. 2; Münchner Komm., § 571 Rdnr. 10; Sternich, Mietrecht, 2. Aufl., I 64; Haus, Das neue Mietrecht in den weißen Kreisen, § 571 Anm. 2 c; Roquette, Das Mietrecht des BGB , § 571 Rdnr. 20) Die genannten Autoren nehmen, mit Ausnahme von Roquette, generell an, derjenige, der ein Grundstück von einer Miteigentümergemeinschaft erwerbe, trete nicht in den Mietvertrag ein, wenn dieser nur mit einem Miteigentümer geschlossen worden sei.

    Dieses Argument erscheint dem Senat zur Begründung der herrschenden Auffassung wesentlicher als die sicher ebenfalls zutreffende Erwägung des Bundesgerichtshofes (NJW 1974, 1551 ), der Veräußerer solle nicht gemäß § 571 Abs. 2 BGB wie ein Bürge für Verpflichtungen haften müssen, die gar nicht in seiner Person bestehen.

  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81
    Die Zustimmung bedarf nicht unbedingt einer ausdrücklichen Erklärung, sie kann auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 53, 58, 54, 145; Soergel-Leptien, BGB 11 Aufl., § 182 Rdn. 5).
  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81
    Der Senat läßt die Frage offen, ob das Oberlandesgericht auch die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage als Zulässigkeitsvoraussetzung selbständig zu prüfen hat (so BayObLG NJW 1970, 1748, 1749; OLG Karlsruhe 10. Zivilsenat, Beschluß vom 4.11.1980, zum Abdruck in OLGZ vorgesehen; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777 f., m. w. N.; a. A. Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumgesetze, 3. Auflage, B 294; Thomas-Putzo, ZPO , 10 Auflage, Vorbem. VII 4 vor § 511); denn diese Voraussetzung ist nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts im Vorlagebeschluß hier jedenfalls zweifelsfrei gegeben.
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81
    Innerhalb der Miteigentümergemeinschaft stellt die Vermietung des gemeinschaftlichen Gegenstandes eine Verwaltungsaufgabe dar (BGHZ 56, 47, 50; Münchener Komm., § § 744, 745 Rdnr. 1; Staudinger-Vogel, § 744 Rdn. 2), die den Miteigentümern aber gemeinschaftlich zusteht (§ 744 Abs. 1 BGB ).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74

    Schadensersatzpflichtigkeit des vollmachtlosen Vertreters - Kenntnis vom Fehlen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81
    Eine stillschweigende Genehmigung setzt indessen voraus, daß der Gegner des zustimmungsbedürftigen Geschäfts eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn er durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des Vertrages veranlaßt wurde ( BGB NJW 1957, 1030; DB 1976, 1573, 1574), und auf den hervorgerufenen Anschein der Zustimmung auch tatsächlich vertraut hat ( BGB WM 64, 224, 225; Soergel-Leptien, § 182 Rdn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14

    Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und

    Nach der maßgeblich in der Literatur vertretenen Auffassung ist eine analoge Anwendung des § 566 BGB dann gerechtfertigt, wenn ein Dritter, so beispielsweise der Hausverwalter, Treuhänder oder eine Gesellschaft, deren Gesellschaftern das Grundstück gehört, zwar im eigenen Namen, aber doch letztlich für den Eigentümer gehandelt hat, ebenso bei einer Vermietung durch einen von mehreren Miteigentümern oder einen von mehreren Gesellschaftern einer Eigentümergesellschaft oder bei einer Vermietung durch mehrere Personen, die aber nicht alle Eigentümer sind (vgl. Streyl in: Schmidt-Futterer, aaO, Rz. 67 ff/69, m.z.w.N.; Emmerich in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2014, § 566, Rz. 21 ff).Gerade in dem Fall, dass nur durch einen (oder mehrere) von mehreren Miteigentümern oder nur durch einen (oder mehrere) von mehreren Gesellschaftern einer Eigentümergesellschaft vermietet wird, ist eine analoge Anwendung des § 566 BGB geboten, weil das Handeln der Miteigentümer bzw. Mitgesellschafter nach Lage der Dinge von der Ermächtigung bzw. Genehmigung oder Zustimmung der übrigen Eigentümer/Gesellschafter gedeckt ist (Streyl in: Schmidt-Futterer, aaO sowie Rdnr. 72, m.w.N.; Emmerich in: Staudinger, aaO, m.w.N.; siehe auch Blank in: Blank/Börstinghaus, aaO, § 566, Rz. 38 ff, m.w.N.; Häublein in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 566, Rdnr. 21, m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1278; Senat, Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 U 7/13 -, MDR 2013, 962 = ZMR 2014, 35, m.w.N.; siehe im Übrigen auch BGH, Urteil vom 05. November 2003 - XII ZR 134/02 -, ZMR 2004, 106, wonach bei einer GbR die Schriftform gewahrt ist, wenn entweder alle Gesellschafter der GbR mit unterzeichnen oder aber die Unterschrift des einen Gesellschafters mit einem die Vertretung der anderen Gesellschafter ausweisenden Zusatz versehen wird; OLG Dresden, MDR 2006, 1220).In Anlehnung an diese Auffassung ist die veräußernde Eigentümergesellschaft, vertreten durch sämtliche den Mietvertrag unterzeichnenden Gesellschafter, "erst recht" wirksam Mietvertragspartei geworden.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.1985 - 3 REMiet 8/84

    Kündigungsrecht; Wohnungsbaugesellschaft; Vertragliche Beschränkung;

    die Vorschrift stellt eine ausgesprochene Mieterschutzbestimmung dar und muß daher durchgängig in diesem Lichte gesehen und ausgelegt werden (Senat, Rechtsentscheid vom 10.02.1981, NJW 1981, 1278 = Justiz 1981, 203 = WuM 1981, 179 = RES. § 571 BGB Nr. 1; Staudinger-Emmerich, § 571 Rdn. 76).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 2 U 7/13

    Mietvertrag: Voraussetzungen des Eintritts des Erwerbers in das

    Denn auch in dem Fall, dass nur durch einen (oder mehrere) von mehreren Miteigentümern oder nur durch einen (oder mehrere) von mehreren Gesellschaftern einer Eigentümergesellschaft vermietet wird, ist eine analoge Anwendung des § 566 BGB geboten, weil das Handeln der Miteigentümer bzw. Mitgesellschafter - hier die Bevollmächtigung des Hausverwalters zum Mietvertragsabschluss durch die Damen S. und B. - nach Lage der Dinge von der Ermächtigung bzw. Genehmigung oder Zustimmung der übrigen Eigentümer / Gesellschafter gedeckt ist (Streyl in: Schmidt-Futterer, aaO; Emmerich in: Staudinger, aaO, m.w.N.; siehe auch Blank in: Blank/Börstinghaus, aaO, § 566, Rz. 33, m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1278).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 2 U 101/04

    Eintritt des wahren Eigentümers in einen Pachtvertrag

    Für eine Anwendung der §§ 593 b, 566 BGB bleibt danach nur dann Raum, wenn gerade der Grundstückseigentümer, der seinerzeit das Grundstück verpachtet hat, dieses an einen Dritten wirksam veräußert (vgl. BGH NJW 1974, 1551; OLG Karlsruhe NJW 1981, 1278; BayObLG …

    Denn der Schutzzweck der §§ 593 b, 566 BGB, den Pächter bzw. Mieter bei einem Eigentumswechsel zu schützen und insbesondere auch den Kündigungsschutz gegenüber dem neuen Eigentümer zu erhalten, greift in diesem Fall nicht ein (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1981, 1278; OLG Köln ZMR 2001, 967).

  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    a) Die Rechtsfolgen des § 571 BGB , nämlich der Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung und das Ausscheiden des Veräußerers aus dieser Stellung, treten (nur) ein, wenn der veräußernde Eigentümer zugleich der Vermieter ist; Voraussetzung ist also die Identität zwischen dem Vermieter und dem Veräußerer (BGH, NJW 1974, 1551 m.Nachw.; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1278 ).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09

    Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des

    Diese in der Rechtsprechung vorwiegend zur Genehmigung nach § 177 BGB entwickelten Grundsätze sind auf die Erteilung der Zustimmung zu einem im eigenen Namen geschlossenen Geschäft entsprechend anwendbar (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1278 m.w.N.).
  • LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09

    Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen

    Die analoge Anwendung ist auch nicht geboten, wie das Amtsgericht unter Hinweis auf das OLG Karlsruhe meint (Rechtsentscheid vom 10.2.1981 - 3 REMiet 1/81 = NJW 1981, 1278 ; dort ging es um einen Mietvertrag, den nur einer von zwei Eigentümern geschlossen hatte).
  • LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21

    Wohnraummietvertrag: Wirksames Zustandekommen - Scheingeschäft - vereinfachtes

    Vermietet ein Miteigentümer die Immobilie allein, ohne dass ihn die anderen hierzu ermächtigt haben oder dem Vertrag nachträglich zustimmen, so ist der Vertrag zwischen den anderen Miteigentümern und dem Mieter rechtlich ohne Bedeutung, schuldrechtlich aber wirksam (OLG Karlsruhe, REMiets v. 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81, nach juris Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 09.04.1997 - 4 U 136/96

    Verlust einer Kautionsforderung nach Zwangsversteigerung eines Pachtobjekts;

    Durch den Eigentumsübergang soll die Rechtsstellung des Mieters nicht verschlechtert, aber auch nicht verbessert werden (OLG Karlsruhe NJW 1981, 1278 ; Erman/Jendrek § 571 Rdn. 1).
  • OLG Stuttgart, 05.07.2006 - 3 U 25/06

    Fischereirechte in Baden-Württemberg: Wirksamkeit eines Pachtvertrages mit

    Entsprechendes ist für bewegliche Sachen in § 986 Abs. 1 Satz 2 BGB ausdrücklich geregelt (OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1278 f.).
  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83

    Begriff der Feriensache

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
  • LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10

    Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 5/98

    Anspruch auf Herausgabe von Pachtland - Auslegung einer Geschäftsbedingung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1992 - 14 S 2326/90

    Kein Anspruch auf Rundfunkgebührenerstattung bei Gebührenabbuchung für einen

  • OLG Karlsruhe, 07.07.1981 - 3 REMiet 3/81
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