Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981

Rechtsprechung
   BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 133/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2610
BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 133/80 (https://dejure.org/1980,2610)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1980 - 3 AZR 133/80 (https://dejure.org/1980,2610)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1980 - 3 AZR 133/80 (https://dejure.org/1980,2610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handlungsgehilfe - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafe - Ermessen Dritter - Entscheidung des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1799
  • ZIP 1981, 199
  • VersR 1981, 366
  • DB 1981, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1977 - I ZR 119/76

    Hamburger Brauch

    Auszug aus BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 133/80
    Die Parteien können aber nicht von vornherein die Festsetzung der Vertragsstrafe dem Gericht übertragen (im Anschluß an BGH vom 14. Ok tober 1977 - I ZR 119/76 - BB 1978, 12).
  • LG Bielefeld, 21.06.2013 - 1 O 227/12

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus Unterlassungsvertrag

    Die Parteien können auch nicht von vornherein die Festsetzung der Vertragsstrafe dem Gericht übertragen; ein entsprechendes Strafversprechen wäre unwirksam (vgl. BGH NJW 1981, 1799; Palandt-Grüneberg, 72. Auflage, § 339, Rdnr. 17).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Vielmehr genügt insoweit die Vereinbarung eines Strafrahmens, der dem Gläubiger oder einem Dritten die Festsetzung der Vertragsstrafe im Einzelfall überträgt (BAG Urteil vom 25. September 1980 - 3 AZR 133/80 - AP Nr. 7 zu § 339 BGB; MünchKomm-Söllner, BGB, § 339 Rz 11; Palandt/Heinrichs, BGB, 45. Aufl., vor § 339 Anm. 1 a).
  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82

    Dienstvereinbarung zur bargeldlosen Lohnzahlung - Arbeiter gemeindlicher

    Fs bleibt also bei der Kompetenz der Personalvertretung, als Annexregelung der bargeldlosen Lohnzahlung eine Vergütung für den Zeitaufwand vorzusehen, der stets mit dem Abheben des Arbeitsentgeltes von einem Konto verbunden ist (BAG 29, 10 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 2 der Gründe; BAG 39, 361, 355 = AP Nr. 2 zu 5 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 1 der Gründe; BAG vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 133/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 a der Gründe, alle mit weiterem Nachweis).
  • LAG Berlin, 18.02.1985 - 9 Sa 2/85

    Klage auf Abgeltung von Erholungsurlaub; Urlaubsübertragung auf das nächste

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 3 S 723/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1721
VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 3 S 723/81 (https://dejure.org/1981,1721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.1981 - 3 S 723/81 (https://dejure.org/1981,1721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - 3 S 723/81 (https://dejure.org/1981,1721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 47 Abs. 7; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123
    Nachrangigkeit der einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17

    Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom

    Dies rechtfertige es, Antragsteller, die nur solche Nachteile geltend machten, welche sich aus dem Vollzug einer aufgrund des angegriffenen Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung ergeben könnten, auf den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO zu verweisen.Die Verweisung auf die spezielleren Rechtsschutzmöglichkeiten der § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO sei für den Antragsteller jedoch nicht zumutbar, wenn es sich etwa um ein größeres Bebauungsplangebiet handelte mit der Folge, dass eine Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren erforderlich würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.1977 - III 88/77 - NJW 1977, 1212; Beschl. v. 14.05.1981 - 3 S 723/81 - NJW 1981, 1799; Beschl. v. 29.09.1993 - 3 S 1335/93 -, ESVGH 44, 156; Beschl. v. 18.7.1996 - 8 S 1911/96 - juris; Beschl. v. 16.12.1996 - 3 S 3306/96 - ; Beschl. v. 18.02.1997 - 3 S 3419/96 - DÖV 1997, 1056).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6

    Dies rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Antragsteller, die nur solche Nachteile geltend machen, welche sich aus dem Vollzug einer aufgrund des angegriffenen Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung ergeben können, auf den einstweiligen Rechtsschutz gemäß §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO zu verweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.2.1977 - III 88/77 -, NJW 1977, 1212, vom 14.5.1981 - 3 S 723/81 -, NJW 1981, 1799 (nur Leitsatz), vom 29.9.1993 - 3 S 1335/93 -, ESVGH 44, 156 (nur Leitsatz), vom 18.7.1996 - 8 S 1911/96 - und vom 16.12.1996 - 3 S 3306/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2890/95

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gebührensätze einer

    Zwar mag nicht ausgeschlossen werden können, daß ein solcher Antrag wegen der dem Betroffenen eröffneten Rechtsschutzgewährung nach § 80 Abs. 5 VwGO mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig sein kann (so der vom Antragsgegner angeführte Beschluß des erk. Gerichtshofs vom 14.5.1981, NJW 1981, 1799; vgl. aber auch die abweichenden Auffassungen, wiedergegeben bei Kopp, VwGO, 10. Auf., § 47 Rdnr. 76 und insbes. den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 9.3.1995 - 2 S 3314/94 - m.N.) und der Antragsteller deshalb auf den (vorläufigen) Rechtsschutz gegenüber den gegen ihn ergehenden Gebührenbescheiden verwiesen werden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93

    Normenkontrollverfahren: einstweilige Anordnung nach VwGO § 47 Abs 8 - kein

    Die Antragsteller wollen der Antragsgegnerin in deren Eigenschaft als unterer Baurechtsbehörde (vgl. §§ 50 Abs. 1, 48 Abs. 2 Nr. 1 LBO) im Wege vorbeugenden Rechtsschutzes verbieten lassen, der Grundstückseigentümerin (I bestimmte Baugenehmigungen zu erteilen. Derartiger vorläufiger Rechtsschutz gegen befürchtete normvollziehende Einzelverwaltungsakte ist jedoch grundsätzlich nur über die allgemeinen Vorschriften der §§ 80 und 123 VwGO zu gewähren (vgl. Nachweise bei Kopp, VwGO, 9. Aufl., 1992, § 47 RdNrn. 79 u. 81; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 14.5.1981 - 3 S 723/81 -, NJW 1981 1799).
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