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   BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80   

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https://dejure.org/1981,1173
BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80 (https://dejure.org/1981,1173)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1981 - IVb ZB 660/80 (https://dejure.org/1981,1173)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 (https://dejure.org/1981,1173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts - Auslegung der Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung - Bedeutung der Auffassung der Verzichtserklärung durch die Verfahrensbeteiligten und den die Erklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2816
  • MDR 1982, 128
  • FamRZ 1981, 947
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1951 - IV ZB 26/51

    Rechtsmittelverzicht durch Referendar

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    Der Antragsgegner hat durch seinen Verfahrensbevollmächtigten in zulässiger und formgerechter Weise und damit wirksam auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet (§ 514 ZPO; BGHZ 2, 112).

    Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht (vgl. BGHZ 2, 112, 116) ist eine Prozeßhandlung, deren Inhalt und Tragweite das Gericht der weiteren Beschwerde ohne Bindung an die Auffassung des Tatrichters beurteilen kann.

  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 20/71

    Rechtsfolgen einer Falschbezeichnung

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    Die im bürgerlichen Recht geltende Regel, daß für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist, selbst wenn die in Frage stehenden Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung hätten, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH WM 1972, 1422; BGHZ 71, 243, 247 m.w.N.), könnte in dem vom Beschwerdeführer unter Beweis gestellten Fall schon deshalb nicht entsprechend angewandt werden, weil der Inhalt der Rechtsmittelverzichtserklärung auf seiten des Gerichts nicht nur der Beurteilung des Richters am Amtsgericht unterlag, der ihn entgegennahm.
  • OLG Hamm, 02.10.1978 - 6 UF 87/78
    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    In Rechtsprechung und Literatur wird aus § 313 a Abs. 2 Nr. 1 abgeleitet, daß der Verzicht nach § 313 a Abs. 1 ZPO bei Verbundurteilen nur für den Scheidungsausspruch, nicht aber für die Folgesachen möglich ist (OLG Hamm FamRZ 1979, 168 = NJW 1979, 434; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 313 a Anm. 3 C).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
    Die im bürgerlichen Recht geltende Regel, daß für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist, selbst wenn die in Frage stehenden Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung hätten, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH WM 1972, 1422; BGHZ 71, 243, 247 m.w.N.), könnte in dem vom Beschwerdeführer unter Beweis gestellten Fall schon deshalb nicht entsprechend angewandt werden, weil der Inhalt der Rechtsmittelverzichtserklärung auf seiten des Gerichts nicht nur der Beurteilung des Richters am Amtsgericht unterlag, der ihn entgegennahm.
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Eine solche Erklärung ist von der Klägerin nicht abgegeben worden und liegt bei einer, das Parteiinteresse berücksichtigenden Auslegung der Schadensberechnung (zur Auslegung prozessualer Willenserklärungen vgl. Senat, Urt. v. 16. März 1973, V ZR 38/71, WM 1973, 574, 575; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981, IVb ZB 660/80, NJW 1981, 2816, 2817), fern.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    c) Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts sind danach zu beurteilen, wie die Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - FamRZ 1981, 947).

    Das Beschwerdegericht hat den Wortlaut des protokollierten Rechtsmittelverzichts aus der gebotenen objektiven Sicht (Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 ­ IVb ZB 660/80 ­ FamRZ 1981, 947 und vom 25. Juni 1986 ­ IVb ZB 75/85 ­ FamRZ 1986, 1089) und auch die wechselseitigen Interessen hinreichend berücksichtigt.

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    Für die Frage, wie ihr Vorbringen bis zu diesem Zeitpunkt auszulegen war, hat aber diese eigene, nach außen nicht hervorgetretene Beurteilung der Klägerin keine Bedeutung (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 = NJW 1981, 2816 unter II 2; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., S. 382 f.).
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Zutreffend hat das Oberlandesgericht den Rechtsmittelverzicht in der vorliegenden Sache als Prozeßhandlung eingeordnet, da er in einer mündlichen Verhandlung vor dem Prozeßgericht abgegeben worden ist (vgl. BGHZ 2, 112, 116; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - NJW 1981, 2816 = FamRZ 1981, 947).

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach es auf den objektiven Sinn derartiger Verzichtserklärungen ankommt (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 aaO).

  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Die Auslegung von Prozeßerklärungen hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1959 - IV ZB 18/59 - NJW 1959, 724, 725; vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - NJW 1981, 2816, 2817).
  • OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14

    Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses: Auslegung des erklärten

    Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht ist eine Verfahrenshandlung, deren Inhalt und Tragweite vom Senat aus der gebotenen objektiven Sicht (BGH, FamRZ 1981, 947; FamRZ 1986, 1089) zu beurteilen ist, wobei die wechselseitigen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Unter diesen Umständen erweist sich die Auslegung des Beschwerdegerichts nach dem objektiven Sinn der abgegebenen Erklärungen (s. insoweit Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - FamRZ 1981, 947, 948) als zutreffend.
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 4 A 918/10

    Abwahl eines Bürgermeisters

    Dabei bestimmen sich Inhalt und Reichweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Verzichts danach, wie er bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist und nicht danach, wie ihn die Beteiligten verstanden haben (BGH, Beschl. v. 8.7.1981, NJW 1981, 2816).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07

    Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Denn Inhalt und Reichweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts sind als Prozesshandlung - anders als im BGB, nach dem für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundsätzlich der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist - danach zu beurteilen, wie die Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (BGH, FamRZ 2007, 1631; FamRZ 1981, 947).
  • BGH, 07.11.1989 - VI ZB 25/89

    Berufung - Beschränkung der Berufung

    Die Tragweite eines Rechtsmittelverzichts bestimmt sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - NJW 1981, 2816, 2817).
  • OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14

    Umfang des Rechtsmittelverzichts gegen einen Scheidungsbeschluss

  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 88/90
  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 75/85

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen

  • OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 3 UF 151/05

    Rechtskraft: Beurteilung eines Rechtsmittelverzichts; Versorgungsausgleich

  • OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84

    Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen

  • SG Augsburg, 02.06.2017 - S 9 R 392/14

    Auslegung einer Abtretungsvereinbarung über Rentenansprüche

  • OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19

    Versorgungsausgleich bei Versterben eines Ehegatten vor Rechtskraft der

  • LG Heidelberg, 01.08.2018 - 1 S 11/18

    Wildschadenshaftung in Baden-Württemberg: Gesamtschuldnerische Haftung von

  • OVG Sachsen, 09.12.2010 - 4 A 745/10

    Rechtsmittelverzicht, Abwahlverfahren, Wahlbeamter

  • BAG, 26.05.1992 - 5 AS 1/92

    Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei negativen

  • OLG Schleswig, 24.08.2021 - 15 UF 41/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Fehlende

  • LG Köln, 30.08.2006 - 91 O 26/05
  • OLG Nürnberg, 25.03.1982 - 10 UF 413/82
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1984 - 2 UF 41/83

    Zur Verpflichtung eines unterhaltsberechtigten Ehegatten, im Rahmen einer

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