Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82   

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BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten Bereich nur bei einer Gelegenheit und gegenüber einer Person - Auslegung der Merkmals "Führen" - Schutzrichtung des § 132a Strafgesetzbuch (StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit wegen Mißbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 132a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 61
  • NJW 1982, 2009
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 464 (Ls.)
  • StV 1982, 572
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 173/73

    Vorliegen eines Gesamtvorsatzes zur Annahme eines fortgesetzten Betrugs - Betrug

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 173/73 - eine unbefugte Titelführung im Sinne des § 132 a StGB darin gesehen, daß sich der Angeklagte in einem mehrmonatigen Zeitraum bei verschiedenen Gelegenheiten mindestens gegenüber vier Privatpersonen unberechtigt als Professor ausgegeben hatte.
  • KG, 19.01.2007 - 1 Ss 111/06

    Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am

    Für das Führen einer solchen Bezeichnung wird zusätzlich gefordert, dass es unter Umständen geschieht, die eine Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsguts als möglich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 31, 61, 62; BayObLG …

    Anerkannt ist, dass § 132 a StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 7/550, 361; BGHSt 31, 61, 62; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; Thüringer OLG StraFO 1998, 131; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2232; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 2; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3; Geppert Jura 1986, 590, 594).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Demgemäß verlangt die Rechtsprechung, dass das Führen der Bezeichnung in einer Art und Weise und unter Umständen geschehen muss, die die in Schutz genommenen Interessen der Allgemeinheit irgendwie berühren können (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen belegen insgesamt, dass sie sich in verschiedenen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit in einer Weise und einem Ausmaß wahrheitswidrig als Rechtsanwältin (§ 132a Abs. 1 StGB) beziehungsweise Teil einer "Sozietät               " (§ 132a Abs. 2 StGB) ausgab, dass die Interessen der Allgemeinheit berührt sind (zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des "Führens" s. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 132a Abs. 1 Führen 1 Rn. 33 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 132a Rn. 59 ff. mwN).
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    Da es für ein Benutzen des Bundesadlers i.S.d. § 124 OWiG erforderlich ist, dass das entsprechende Dokument (hier Führerschein und Personalausweis) vorgeführt, vorgezeigt, ausgestellt oder abgedruckt wird, d.h. insbesondere nach außen in Erscheinung tritt (siehe Göhler/König, OWiG , 14. Aufl., § 124 Rn. 6; vgl. auch BGHSt 31, 61, 62), kommt im vorliegenden Verfahren als Beginn der Tatausführung das Vorzeigen des Ausweises gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten in Betracht.
  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Den Tatbestand des § 132aStGB erfüllt zudem auch nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Amtsbezeichnung, sondern erforderlich ist ein Verwenden unter solchen Umständen, dass das durch § 132aStGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH NJW 1982, 2009, 2010; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLG NJW 1979, 2359; Fischer, aaO § 132a Rdn. 21; Cramer, aaO § 132a Rdn. 17; Krauß, aaO § 132a Rdn. 61; Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25 m.w.N.).

    Die Tatbestandsmäßigkeit setzt nur voraus, dass die in der jeweiligen Bezeichnung zum Ausdruck kommende Amts-, Dienst- oder Berufseigenschaft in einer die geschützten Interessen der Allgemeinheit - nach Art, Intensität und Umständen der Verwendung - tangierenden Weise in Anspruch genommen wird (BGHSt 31, 61, 62; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLGSt 1979, 99, 100; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778) und der Täter eine irgendwie geartete Einflussnahme erstrebt (Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25).

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter;

    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06

    Begriff des Missbrauchs eines Titels bei Unterzeichnung mit dem Namen

    Ein Führen von Titeln und Bezeichnungen im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nrn. 1-3 StGB erfordert eine sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive (vgl. v. Bubnoff in LK, § 132 a Rdn. 21, 22; Rudolphi in SK-StGB, § 132 a Rdn. 12; Hohmann in Münchner Kommentar, § 132 a Rdn. 12) Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit tangiert werden (vgl. BGHSt 31, 61 ff).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Da es ihm darauf ankam, dass die Besucher der Internetseite ihn als promovierten Akademiker wahrnahmen, er also den Titel im sozialen Leben aktiv für sich in Anspruch nahm (vgl. hierzu Fischer, StGB, 68. Auflage, § 132a Rn. 21) und das hiermit verbundene Auftreten als wissenschaftlich gesondert ausgewiesener Arzt auch die Interessen der Allgemeinheit berührt (vgl. BGH Beschluss vom 13. Mai 1982- 3 StR 118/82 - BGHSt 31, 61 [62]), hat er den Titel " geführt ".
  • OLG Jena, 15.12.1997 - 1 Ss 206/96

    Vertrauen in die wirkliche, mit der Berufsbezeichnung verknüpfte Funktion des

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  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

  • KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08

    Missbrauch von Titeln: Verwendung der Bezeichnung "Ministerialrat" im

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 552/94

    Revision - Anhörung des Angeklagten - Generalbundesanwalt - Einstellungsantrag -

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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81   

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https://dejure.org/1982,2288
BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81 (https://dejure.org/1982,2288)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1982 - 1 StR 818/81 (https://dejure.org/1982,2288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer Kernneurose - Kriterien für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit trotz vorliegens einer schweren seelischen Abartigkeit - Besonderheiten bei der Beurteilung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2009
  • MDR 1982, 859
  • StV 1982, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81

    Aussagekraft des Promillegehaltes über die Einsichtsfähigkeit oder

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Die Wiederaufnahme von pädophilen Sexualkontakten nach dem Scheitern der letzten Beziehung, der Ausbau des Raffinements zur Erlangung ungestörter Kontakte zu den Kindern und die Hinwendung zu drei Tatopfern während der Zeit von Juli bis Ende November 1999 deuten auf eine sich steigernde Frequenz der Sexualkontakte und damit auf eine süchtige Entwicklung hin (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Im übrigen weisen die hier abgeurteilten zwölf Taten, die sich über einen Zeitraum von etwas über 2 1/2 Jahren erstrecken, weder durch die Art ihrer Begehung noch durch eine sich steigernde Frequenz auf eine süchtige Entwicklung (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.) oder in sonstiger Weise darauf hin, daß der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt war, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen haben aber für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH in Blutalkohol 1965/66 S. 530; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 5 StR 462/67 - bei Dallinger MDR 1968, 200; BGH, Urteile vom 10. Januar 1969 - 4 StR 509/68 -, vom 8. Oktober 1969 - 4 StR 355/69 -, vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 11. Mai 1982 - 1 StR 818/81 -).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119; vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • LG Duisburg, 08.04.1982 - 9 Ks 48/78

    Joachim Kroll, der Menschenfresser von Duisburg

    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen beeinträchtigenden Persönlichkeitsentartung (vgl. BGHSt 14, 30 ff = NJW 1960, 1393; BGHST 23, 176 ff = NJW 1970, 523 sowie zuletzt BGH NJW 1982, 2009 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90

    Bewertung der Erheblichkeit einer krankhaften seelischen Störung - Auswirkungen

    Um einen Fall sexueller Perversion handelte es sich hier nicht (vgl. BGH NJW 1982, 2009).
  • BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88

    Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen einer auf einer

    Dabei spielt auch die zunehmende Häufung der Vorfälle eine Rolle, die als wesentliches Indiz für eine sich progressiv entwickelnde Triebanomalie angesehen wird (vgl. BGH NJW 1982, 2009; Schorsch in: Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 288 f. und 309 f.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 20 Rdn. 23; Lange in LK § 21 Rdn. 48; Rudolphi SK § 20 StGB Rdn. 27; Blau JR 1983, 69, 71).
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