Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.03.1982

Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,249
BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Erschießung

§ 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, Schwereverhältnis

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Tateinheit zwischen Delikten - Strafbarkeit wegen Totschlags in Tatmehrheit mit unerlaubtem Erwerb einer Schusswaffe und unerlaubtem Ausüben tatsächlicher Gewalt über eine solche Waffe - Anforderungen an die Rüge der Verletzung ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Tateinheit ungleichgewichtiger Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 52, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 29
  • NJW 1982, 2080
  • MDR 1982, 680
  • NStZ 1982, 376 (Ls.)
  • StV 1982, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Durch das Vergehen der Ausübung der tatsächlichen Gewalt werden der unerlaubte Waffenerwerb und der Totschlag zur Tateinheit verbunden (BGHSt 1, 67, 68).

    Vor allem bedeutet die Verbindung der drei Straftaten zu einer rechtlichen Einheit hier nicht eine Umkehrung der sozialethischen Bewertung menschlichen Verhaltens (vgl. BGHSt 1, 67, 70).

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Eine Straftat kann Tateinheit zwischen zwei anderen Delikten auch dann begründen, wenn eines von diesen schwerer als jene Straftat wiegt (gegen BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]).

    Allerdings wird in der Entscheidung eines früheren Ferienstrafsenats (BGHSt 3, 165 ff [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]) der Standpunkt vertreten, in einem solchen Fall müsse der Grundsatz, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine tateinheitlich begangene minder schwere fortgesetzte Straftat oder Dauerstraftat zu einer derartigen Einheit verknüpft werden können, entsprechend angewandt werden.

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Der 3. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 5. November 1953 (BGHSt 6, 92 ff) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen und darauf hingewiesen, daß er sich damit in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung befinde.
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78

    Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Entsprechendes muß für das Ausüben der tatsächlichen Gewalt gelten, da das Führen nur eine spezielle Form der Ausübung tatsächlicher Gewalt ist (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 20.01.1981 - 5 StR 657/80

    Unerlaubte Beförderung von Kriegswaffen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 11.04.1961 - 1 StR 65/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß Tateinheit zwischen dem Tötungs- und dem Waffendelikt gegeben ist, wenn in dem tödlichen Gebrauch der Schußwaffe zugleich ein unerlaubtes Führen der Waffe liegt (u.a. Urt. vom 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber deshalb aus, weil ein durchgehender Besitz nicht in der Lage ist, mehrere selbständige Verbreitungstaten zu verklammern; denn der Tatbestand des Besitzes bleibt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt, hinter demjenigen der Verbreitung zurück (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 36; s. ferner - zu Verschaffungsdelikten nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Dass eines der von der Zusammenfassung betroffenen Delikte - die schwere räuberische Erpressung - einen höheren Unrechtsgehalt als das die Verbindung begründende Delikt - die Urkundenfälschung - aufweist, steht einer Verklammerung nicht entgegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40; Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Danach können mehrere an sich getrennt verwirklichte Straftaten durch ein drittes Delikt - hier § 129 StGB - zu einer Tat verbunden werden, wenn zwischen diesem und wenigstens einem der verbundenen Delikte zumindest eine annähernde Wertgleichheit besteht oder das verbindende Delikt das schwerste ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,656
BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81 (https://dejure.org/1982,656)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1982 - 4 StR 636/81 (https://dejure.org/1982,656)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 (https://dejure.org/1982,656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat begangenen Straftaten - Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei - Einbeziehung einer erledigten Strafe in die Gesamtstrafenbildung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2080
  • MDR 1982, 681
  • NStZ 1982, 377
  • StV 1982, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).

    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77; Vogler a.a.O., Rdn. 18).

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).

    Durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung mehrerer Taten darf der Angeklagte nämlich auch keine Besserstellung erfahren (BGHSt 7, 180, 182).

  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Im Falle getrennter Aburteilung sind Einzelstrafen, die bei gleichzeitiger Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB gesamtstrafenfähig gewesen wären, durch Einbeziehung in das letzte Urteil noch nachträglich so zu behandeln, um den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung nicht zu benachteiligen (BGHSt 7, 180 ff; 15, 66, 69; 17, 173, 174).
  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Auch nicht im engeren Sinne einschlägige Vorstrafen dürfen nach ständiger Rechtsprechung straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHSt 24, 198 ff KG VRS 30, 200).
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 619/71

    Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Entscheidend ist, daß der Angeklagte schon bei diesem Geschäft den Willen hatte, sich durch wiederholte Hehlereihandlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71, S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl.; Stree in Schönke/Schröder, 20. Aufl., jeweils Rdnr. 2 zu § 260 StGB; a.A. Samson in SK, Rdnr. 3 zu § 260 StGB).
  • BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75

    Gewährung einer Bewährungsstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77; Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 23.02.1977 - 3 StR 22/77

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung noch nicht erledigter

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77; Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
    Für die neue Haupt Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die in der genannten Vorverurteilung ausgesprochene Bewährungsstrafe selbst dann in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen ist, wenn sie zwischenzeitlich erlassen sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 318/75 - und Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77; Vogler a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080 ).

    Die in der Rechtsprechung einheitlich vertretene Auffassung über die Zäsurwirkung der früheren Verurteilung u. a. BGHSt 32, 190 0 (310) 108 b-d NJW 1982, 2080 - 90 e-f verstößt entgegen einer in der Zeit verurteilenen der Ansicht von Samson (SK 4. Aufl. § 53 Rdn. 9; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 55 Rdn. 16 zu einer Fallgestaltung, die hier nicht vorliegt; Vogler in LK, 10. Aufl. § 55 Rdn. 12-14) nicht gegen das Gesetz.

    Zwar wird in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung entfalle dann, wenn die durch die frühere Vorverurteilung verhängte Strafe im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt sei (BGHSt 32, 190, 193; (310) 108 h-d 1. Sen.; BGH NJW 1982, 2080 ; 2) (310) 90 e-f; 4. Sen. An dieser bisher vom 3. Str.

    Nach einer in der Rechtsprechung des BGH bisher vertretenen Auffassung (u. a. BGH - 4. Senat - NJW 1982, 2080 , hier III (310) 90 e-f; BGH- 2. Senat - BGHsT 32, 190, hier III (310) 108 d; BGH - 3. Senat unveröffentlicht) entfällt die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung dann, wenn die durch die früheren Vorverurteilungen verhängte Strafe im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist.

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Die Zäsurwirkung entfällt nur dann, wenn die in der früheren Vorverurteilung verhängte Strafe bereits im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGH NJW 1982, 2080 ).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Allerdings spielen bei der Zäsurfrage auch anderweitige Zufälligkeiten eine erhebliche Rolle: Die Zäsurwirkung entfällt nach der Rechtsprechung der übrigen Senate dann (nach BGH NJW 1982, 2080, 2081 und BGHSt 32, 190, 193 aber auch "nur dann"), wenn die in der früheren Verurteilung verhängte Strafe zur Zeit der Urteilsfindung bereits im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGHR StGB § 55 I 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 6 und 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht