Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,85
BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80 (https://dejure.org/1982,85)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1982 - 8 C 75.80 (https://dejure.org/1982,85)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1982 - 8 C 75.80 (https://dejure.org/1982,85)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,85) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch unanfechtbaren Verwaltungsakt abgeschlossenen Verfahrens - Voraussetzungen für eine Revisibilität von Landesrecht - Voraussetzungen für das Fehlen einer Bindung an die im Berufungsurteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2204
  • NVwZ 1982, 562 (Ls.)
  • DVBl 1982, 998
  • DÖV 1982, 856
  • DÖV 1982, 857
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61

    Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage"

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Räumt dieses Recht der Behörde keinen Ermessensspielraum ein, so ist die Behörde gebunden (vgl. Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Aufl., § 65 I 2 S. 315; Kopp, a.a.O., § 51 Rdnr. 10; Knack, a.a.O., § 51 Rdnr. 4.3; zum früheren Recht: BVerwG, Urteile vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - BVerwGE 15, 155 [157] undvom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 - BVerwGE 19, 153 [155]; a.A. Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 51 Rdnr. 17 und 18 und Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl., § 51 Rdnr. 1 und 21: Ermessensentscheidung).
  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Der Wortlaut des Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG stimmt mit dem des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO darin überein, daß auch die Restitutionsklage stattfindet, wenn das Beweismittel - dort: die aufgefundene Urkunde - eine der Partei "günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde." Zur Begründetheit einer Restitutionsklage genügt nach seit langem gesicherter Auslegung des § 580 ZPO nicht, daß die Urkunde im Sinne lediglich einer Schlüssigkeit "geeignet" ist, zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 - BGHZ 57, 211 [215]).
  • BVerfG, 02.02.1960 - 2 BvF 5/58

    Bundesgerichte

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Die landesrechtliche Vorschrift des Art. 51 BayVwVfG ist gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, gegen dessen Geltung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 2. Februar 1960 - 2 BvF 5/58 - BVerfGE 10, 285 [292 ff.]), revisibel; denn Art. 51 BayVwVfG stimmt mit § 51 VwVfG wörtlich überein.
  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Räumt dieses Recht der Behörde keinen Ermessensspielraum ein, so ist die Behörde gebunden (vgl. Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Aufl., § 65 I 2 S. 315; Kopp, a.a.O., § 51 Rdnr. 10; Knack, a.a.O., § 51 Rdnr. 4.3; zum früheren Recht: BVerwG, Urteile vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - BVerwGE 15, 155 [157] undvom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 - BVerwGE 19, 153 [155]; a.A. Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 51 Rdnr. 17 und 18 und Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl., § 51 Rdnr. 1 und 21: Ermessensentscheidung).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Ein späteres Verhalten kann Rückschlüsse darauf zulassen, ob den für die frühere Zeit festgestellten Tatsachen ein wirkliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - 1 BvR 253/63 - BVerfGE 17, 224 [228] undvom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - Entscheidungsabdruck S. 24).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Ein späteres Verhalten kann Rückschlüsse darauf zulassen, ob den für die frühere Zeit festgestellten Tatsachen ein wirkliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - 1 BvR 253/63 - BVerfGE 17, 224 [228] undvom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - Entscheidungsabdruck S. 24).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Da der Tatbestand des angefochtenen Urteils insoweit widersprüchlich ist, fehlen zur Frage, in welchem Zeitpunkt der erneute Antrag gestellt worden ist, beweiskräftige, das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindende Feststellungen (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 343 [349 f.]; BGH, Urteil vom 5. November 1968 - VI ZR 179/67 - LM § 314 ZPO Nr. 2 [Bl. 666 f.]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 40. Aufl., § 565 Anm. 2 A).
  • BGH, 05.11.1968 - VI ZR 179/67

    Beweiskraft des Tatbestandes bei Widersprüchlichkeit der Feststellungen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Da der Tatbestand des angefochtenen Urteils insoweit widersprüchlich ist, fehlen zur Frage, in welchem Zeitpunkt der erneute Antrag gestellt worden ist, beweiskräftige, das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindende Feststellungen (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 343 [349 f.]; BGH, Urteil vom 5. November 1968 - VI ZR 179/67 - LM § 314 ZPO Nr. 2 [Bl. 666 f.]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 40. Aufl., § 565 Anm. 2 A).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Das setzt voraus, daß er sich gemäß § 6 BVFG in seiner Heimat im Zeitpunkt des Beginns der gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten allgemeinen Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen zum deutschen Volkstum bekannt und dieses Bekenntnis durch sogenannte Bestätigungsmerkmale bestätigt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 35.75 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 31 S. 2 [3 f.] undvom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - BVerwGE 51, 298 [300] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
    Das setzt voraus, daß er sich gemäß § 6 BVFG in seiner Heimat im Zeitpunkt des Beginns der gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten allgemeinen Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen zum deutschen Volkstum bekannt und dieses Bekenntnis durch sogenannte Bestätigungsmerkmale bestätigt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 35.75 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 31 S. 2 [3 f.] undvom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 92.75 - BVerwGE 51, 298 [300] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

    Die Beschwerde rügt eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - (Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).

    Dieser Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht nach Ansicht der Beschwerde im Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - (a.a.O.) dadurch Ausdruck gegeben, daß es in bezug auf eine ausländische Zeugin, die sich erst während des gerichtlichen Verfahrens zur Aussage bereitgefunden hatte, ausführt, die Antragsfrist gemäß der Vorschrift des - mit § 51 Abs. 3 VwVfG übereinstimmenden - § 51 Abs. 3 BayVwVfG sei gewahrt, "da sich die Zeugin erst während des vorliegenden Verwaltungsstreitverfahrens zur Aussage bereitgefunden hat".

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - (a.a.O.) läßt sich entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht der Rechtssatz entnehmen, für ein neues Beweismittel, das erst im Verlaufe eines Rechtsstreits auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens entsteht, gelte die Dreimonatsfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG nicht:.

    Dies bedeutet zum einen, daß das neue Beweismittel objektiv vorliegen muß (Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - a.a.O.), zum anderen, daß sich der Kläger auf dieses Beweismittel beruft, d.h. dieses Beweismittel in den Rechtsstreit einführt.

    Bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags aber der Geltendmachung eines neuen Beweismittels einschließlich der schlüssigen Darlegung seiner Eignung für eine günstigere Entscheidung (Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - a.a.O.) und genügt mithin nicht das "objektive" Vorhandensein eines Wiederaufnahmegrundes, bezieht sich auch die Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG auf dieses vom Kläger geltend zu machende und in der vorbezeichneten Weise darzulegende Beweismittel.

    Der von der Beschwerde zitierte Halbsatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - (a.a.O.) enthält deshalb die ihm von der Beschwerde entnommene rechtliche Aussage nicht; die behauptete Divergenz des angefochtenen Urteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - (a.a.O.) besteht folglich nicht.

    Hieraus ergibt sich auch, daß die von der Beschwerde - auf der Grundlage ihrer Überlegungen zur Interpretation des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - (a.a.O.) - als rechtsgrundsätzlich erachtete Frage, "ob jeweils eine neue Dreimonatsfrist (§ 51 Abs. 3 VwVfG) anläuft, wenn ein ursprünglich anders begründeter Asylantrag im Laufe des nachfolgenden Gerichtsverfahrens mit einem neuen, vorher nicht vorhandenen Beweismittel begründet wird oder ob der ursprüngliche Zweitantrag auch mehr als drei Monate nach dem Entstehen des neuen Beweismittels damit begründet werden kann", nicht klärungsbedürftig ist.

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Danach reicht es aus, wenn der Behörde hinsichtlich des erstmals im Rechtsstreit zusätzlich geltend gemachten Wiederaufgreifensgrundes Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird (vgl. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - ) und Beschluß vom 11. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 320.89 - ).

    Neu sind nur solche Beweismittel, die während der Anhängigkeit des ersten Verwaltungsverfahrens noch nicht vorhanden waren, als auch solche, die ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten (Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - und vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - <BVerwGE 70, 110, 113>).

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht