Rechtsprechung
BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Vorenthaltung eines Wohnwagens - Nutzungsausfall wegen zeitweiliger Entziehung der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnwagens - Voraussetzungen eines Vermögensschadens
- archive.org
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nutzungsentschädigung für ein PKW kann geltend gemacht werden - aber auch für einen Wohnwagen?
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnwagens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80
- BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Papierfundstellen
- BGHZ 86, 128
- NJW 1982, 2324
- NJW 1983, 444
- MDR 1983, 481
- VersR 1983, 298
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Läßt sich das Maß der Beeinträchtigung eines Vermögensgutes nach objektiven Maßstäben geldlich bewerten, so ist die Berechtigung der Ersatzforderung nicht stets davon abhängig, daß eine das Gesamtvermögen erfassende Differenzrechnung eine ziffernmäßige Minderung des Vermögens ergibt (BGHZ 45, 212, 218; BGH, Urteil vom 4. März 1977 - V ZR 236/75 = NJW 1978, 262, 264 = WM 1977, 788, 790).Als Indiz für das Vorliegen eines Vermögensschadens ist gewertet worden, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73 = BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212, 217).
Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]).
Damit wird zugleich vermieden, daß ein Geschädigter, der von der ihm zustehenden Befugnis zur Beschaffung eines Ersatzwagens keinen Gebrauch macht oder - etwa weil ihm zunächst die finanziellen Mittel dazu fehlen - machen kann, gegenüber anderen Geschädigten ungerechtfertigt benachteiligt wird und damit dem Schädiger einen ihm nicht gebührenden Vorteil zukommen läßt (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 63, 393).
- BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73
Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Als Indiz für das Vorliegen eines Vermögensschadens ist gewertet worden, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73 = BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212, 217).Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]).
Damit wird zugleich vermieden, daß ein Geschädigter, der von der ihm zustehenden Befugnis zur Beschaffung eines Ersatzwagens keinen Gebrauch macht oder - etwa weil ihm zunächst die finanziellen Mittel dazu fehlen - machen kann, gegenüber anderen Geschädigten ungerechtfertigt benachteiligt wird und damit dem Schädiger einen ihm nicht gebührenden Vorteil zukommen läßt (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 63, 393).
Dieses Abgrenzungskriterium liegt im Kern auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73 (BGHZ 63, 393) zugrunde.
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Danach ist die Frage, ob ein Vermögensschaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB vorliegt, im Ansatz nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage und derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (sog. Differenzhypothese) zu beurteilen (BGHZ 75, 366, 371).Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]).
- BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Die zeitweise oder gänzliche Einbuße eines solchen "kommerzialisierten" Lebensgutes kann damit ein materieller Schaden sein (BGHZ 74, 231, 234).Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]).
- BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79
Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]).Diese vom Berufungsgericht in Anlehnung an die Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 28. Februar 1980 (BGHZ 76, 179) gezogene Grenzlinie zwischen allgemeinen und alltäglichen Bedürfnissen einerseits und darüber hinausgehenden besonderen Bedürfnissen und Luxusbedürfnissen andererseits erscheint sachgerecht, um die Verantwortlichkeit für den zeitweiligen Nutzungsausfall sinnvoll zu begrenzen.
- BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 268/64
Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Der Revision ist einzuräumen, daß die Rechtsprechung die Vorenthaltung oder Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit oder des Besitzes von Grundstücken im Einzelfall als Vermögensschaden bewertet hat (BGH Urteile vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 = LM BGB § 906 Nr. 17 = NJW 1963, 2020 = WM 1963, 1121; Senatsurteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 = LM BGB § 556 Nr. 2 = NJW 1967, 1803 = WM 1967, 749). - BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75
Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Läßt sich das Maß der Beeinträchtigung eines Vermögensgutes nach objektiven Maßstäben geldlich bewerten, so ist die Berechtigung der Ersatzforderung nicht stets davon abhängig, daß eine das Gesamtvermögen erfassende Differenzrechnung eine ziffernmäßige Minderung des Vermögens ergibt (BGHZ 45, 212, 218; BGH, Urteil vom 4. März 1977 - V ZR 236/75 = NJW 1978, 262, 264 = WM 1977, 788, 790). - BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62
Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Der Revision ist einzuräumen, daß die Rechtsprechung die Vorenthaltung oder Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit oder des Besitzes von Grundstücken im Einzelfall als Vermögensschaden bewertet hat (BGH Urteile vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 = LM BGB § 906 Nr. 17 = NJW 1963, 2020 = WM 1963, 1121; Senatsurteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 = LM BGB § 556 Nr. 2 = NJW 1967, 1803 = WM 1967, 749). - BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Der Umstand, daß nach der Differenzhypothese ein Schaden rechnerisch nicht darlegbar ist, schließt allerdings die Bejahung eines Vermögensschadens auf einer anderen Beurteilungsgrundlage nicht aus (BGHZ 71, 234, 240). - BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74
Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]). - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
- BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften …
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
- BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12
Ausfall des Internetzugangs
Dieser restriktive Maßstab hat dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint hat (…vgl. Urteile vom 10. Juni 2008 aaO Rn. 10 ff - Wohnmobil;… 15. November 1983 aaO S. 64 - Motorsportboot; vom 15. Dezember 1982 - VIII ZR 315/80, BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; vom 28. Februar 1980 - VII ZR 183/79, BGHZ 76, 179 - privates Schwimmbad und vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73, BGHZ 63, 393 - Pelzmantel). - BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils
Dieser strenge Maßstab hat dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof mehrfach für den Nutzungsausfall von anderen Gegenständen als Kraftfahrzeugen eine Entschädigungspflicht verneint hat (vgl. BGHZ 63, 393 - Pelzmantel; BGHZ 76, 179 - privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot).Zwar ist der Revision zuzugeben, dass anders als beim Wohnanhänger (BGHZ 86, 128, 133) das Wohnmobil auch der Personenbeförderung dient.
Zwar kann es für die Annahme eines Vermögensschadens sprechen, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (BGHZ 63, 393 ff.; 45, 212, 217; 86, 128).
Soll die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig ausgehöhlt werden, bedarf es der wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und ob deshalb die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit als solcher einen Vermögensschaden darstellt (Senat BGHZ 45, 212, 215 f.; BGHZ 63, 393; 76, 179; 86, 128, 131).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Die Entscheidungen, die zum Gebrauchsverlust für Kraftfahrzeuge aus deliktischem Haftungsgrund ergangen sind oder sich in anderem Zusammenhang auf ihn beziehen, stellen im wesentlichen darauf ab, gerade die ständige Verfügbarkeit derartiger Sachen werde üblicherweise erkauft, so daß die Beeinträchtigung des Gebrauchs eine Beeinträchtigung des vermögenswerten Äquivalents dieser Vermögensaufwendungen darstelle (BGHZ 40, 345, 348, 350; 63, 393, 397; 74, 231, 234; 76, 179, 185; 86, 128, 131, 133).Sie heben hervor, daß sich eine zeitweise Unbenutzbarkeit der Sache auch in ihrem Verkaufswert niederschlage und - insbesondere in den Sätzen für ihre mietweise Überlassung - vom Markt anerkannte Maßstäbe für die Bewertung der Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung ständen (BGHZ 45, 212, 215, 217; 56, 214, 215 f; 63, 393, 397; 76, 179, 187; 86, 128, 131) und daß der Schädiger nicht entlastet werden dürfe, wenn der Geschädigte die im Verzicht auf den Gebrauch liegenden Entbehrungen auf sich nehme (BGHZ 45, 212, 216; 56, 214, 215; 63, 393, 396; 70, 199, 204; 76, 179, 186; 86, 128, 132).
Gegenübergestellt wird ein Gebrauch, den die Verkehrsauffassung als "Liebhaberei" (BGHZ 76, 179, 187 - Schwimmbad), als "Luxus" (BGHZ 63, 393, 398 - Pelzmantel; 86, 128, 133 - Wohnwagen), als bloßes Mittel zur "Freizeitgestaltung" (BGHZ 89, 60, 64 - Motorsportboot) ansehe und ihm deshalb einen Wert nur für die Erhöhung des Lebensgefühls, jedoch keinen selbständigen wirtschaftlichen Wert beimesse.
Im allgemeinen ermittelt der Bundesgerichtshof, wie vor ihm schon das Reichsgericht, Vermögensschäden am subjektbezogenen Zuschnitt des betroffenen Gesamtvermögens nach der Differenzmethode durch einen rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGHZ 27, 181, 183 f; 40, 345, 347; 75, 366, 371; 86, 128, 130).
- BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17
Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit …
Dieser restriktive Maßstab hat dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint hat (…vgl. Senatsurteile vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198 Rn. 10 ff. - Wohnmobil; vom 15. November 1983 - VI ZR 269/81, BGHZ 89, 60 - Motorsportboot; BGH, Urteile vom 15. Dezember 1982 - VIII ZR 315/80, BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; vom 28. Februar 1980 - VII ZR 183/79, BGHZ 76, 179 - privates Schwimmbad; vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73, BGHZ 63, 393 - Pelzmantel). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auf den konkreten Fall bezogen bedeutet dies, daß die Vermögenslage der Kläger zu vergleichen ist, und zwar die Gesamtvermögenslage (vgl. nur BGHZ 86, 128, 130 ff.;… Lange, Schadensersatz, 2. Aufl., § 1 I), wie sie sich nach Abschluß der auf den Erwerb der Eigentumswohnung gerichteten Verträge darstellt, mit der Vermögenslage, wie sie sich ohne diese Verträge entwickelt hätte. - BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09
Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers …
a) Ob ein zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, ist nach der sogenannten Differenzhypothese grundsätzlich durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, zu beurteilen (Senatsurteil vom 3. Juli 1984 - VI ZR 264/82, VersR 1984, 944; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212, 217; BGH, Urteile vom 15. Dezember 1982 - VIII ZR 315/80, BGHZ 86, 128, 130; vom 10. Dezember 1986 - VIII ZR 349/85, BGHZ 99, 182, 196; vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, NJW 2000, 2669, 2670 [insoweit in BGHZ 144, 343 nicht abgedruckt] und vom 26. September 1997 - V ZR 29/96, VersR 1998, 906). - LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19
Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und …
Soweit es sich bei dem Fahrrad jedoch um ein Sportgerät für die Freizeitgestaltung handelt, etwa ein Rennrad oder ein Mountainbike, ist diese Frage zu verneinen, da es sich dann nicht um einen Gegenstand handelt, auf dessen ständige Verfügbarkeit der Geschädigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist (vgl. etwa auch BGH, Urt. v. 15.12.1982 - VIII ZR 315/80 (Wohnwagen);… BGH, Urt. v. 12.02.1975 - VIII ZR 131/73 (Pelzmantel); OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2008 - 6 U 136/08 (privates Reitpferd);… LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06, jurisPR-VerkR 12/2008 Anm. 5, Wenker und LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 27.05.1998 - 8 S 1703/98 ("Trike")). - BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97
Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung
Dementsprechend geht der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung dahin, den Geschädigten vermögensmäßig so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gestanden hätte, das heißt nicht schlechter, aber auch nicht besser (BGHZ 86, 128, 130; 99, 182, 196 f.; - GSZ - 98, 212, 217). - BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …
Im Wohnwagen-Fall (BGHZ 86, 128, 130) verlangte die Eigentümerin Schadensersatz in Höhe von 15 DM täglich (insgesamt 4 665 DM) dafür, daß der beklagte Besitzer eines Campingplatzes ihren Wohnwagen, den sie auf einem gepachteten Einstellplatz dort abgestellt hatte, wegen angeblichen Verzuges mit der Zahlung des Pachtzinses für den Einstellplatz 311 Tage lang nicht herausgab.1. Die Frage, ob ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Ansatz nach der sogenannten Differenztheorie zu entscheiden; in erster Linie maßgeblich ist danach ein Vergleich, der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (vgl. etwa BGHZ 27, 181, 183/184;… BGH Urt. v. 4. März 1977, V ZR 236/75, NJW 1978, 262 = LM BGB § 852 Nr. 59; BGHZ 75, 366, 371; 86, 128, 130; zum Vertragsrecht BGHZ 2, 310, 313/314; 3, 16, 26; 20, 338, 343; 87, 156, 158 f m.w.N.).
Einer solchen wertenden Betrachtungsweise, bei der die Bewertungsmaßstäbe allen in Betracht kommenden Vorschriften zu entnehmen sein können (BGHZ 74, 231, 233), hat er aber - besonders in jüngerer Zeit - enge Grenzen gesetzt, weil sonst die im Gesetz bewußt gezogenen Grenze zwischen ersatzfähigen Vermögens- und nicht ersatzfähigen Nichtvermögensschäden (§ 253 BGB ) verwischt und einer unkontrollierten, gesetzwidrigen Ausuferung der Schadensersatzpflicht Vorschub geleistet würde (vgl. etwa BGHZ 75, 366, 372 m.w.N.; 86, 128, 131; 89, 60, 63).
Die dazu entwickelten Begründungen sind jedoch schon für den speziellen Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugunfällen dogmatisch fragwürdig, jedenfalls aber nach der billigenswerten Tendenz neuerer Entscheidungen mehrerer Senate des Bundesgerichtshofes nicht über jenen Lebensbereich hinaus ohne weiteres verallgemeinerungsfähig (BGHZ 86, 128, 131 - Wohnwagen; 89, 60, 62 ff - Motorsportboot; noch zurückhaltender bereits BGHZ 66, 277, 279 ff: "Schon die dogmatischen Grundlagen der Rechtsprechung für die entgehenden Gebrauchsmöglichkeiten eines Kraftfahrzeugs sind noch nicht endgültig gesichert, so daß eine Übertragung ihrer Ergebnisse auf andere Sachverhalte bedenklich erscheint.".
In der neueren Rechtsprechung wird der Kommerzialisierungsgedanke schon deswegen skeptisch beurteilt und - mindestens - als nicht allein tragfähig angesehen, weil sich Genußmöglichkeiten heute so weitgehend erkaufen lassen, daß sich daraus allein kein sachgerechtes Merkmal zur Abgrenzung von Vermögens- und Nichtvermögensschäden herleiten lasse (BGHZ 66, 273, 279; 75, 366, 373 f; 76, 179, 184 f; 86, 128, 131; 89, 60, 64; vgl. auch Weber, VersR 1985, 110, 115).
In der Rechtsprechung des VI., VII. und VIII. Zivilsenats zeichnet sich die Linie ab, eine Verkehrsanschauung zu unterstellen, derzufolge Nutzungsmöglichkeiten mit selbständigem Vermögenswert von Gebrauchsmöglichkeiten ohne einen solchen danach abzugrenzen seien, ob sie unentbehrlichen allgemeinen und alltäglichen Bedürfnissen dienen (dann Nutzungsausfall als selbständiger Vermögensschaden) oder ob sie "Luxusbedürfnisse" befriedigen (dann Nichtvermögensschaden; vgl. zu dieser Abgrenzung BGHZ 76, 179, 186 f; 86, 128, 133; 89, 60, 62).
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03
Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen
b) Ein Schaden ist nicht nur dann gegeben, wenn sich bei dem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre, ein rechnerisches Minus ergibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1984 - VI ZR 264/82 - VersR 1984, 943; BGHZ 99, 182, 196 f.; 86, 128, 130 f.; 75, 366, 372). - BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83
Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 11 U 7/21
Keine Nutzungsausfallentschädigung während Reparaturzeit bei niederklassigerem …
- BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08
Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater …
- LG Verden, 23.11.2001 - 1 S 56/01
Ersatzfähige geschätzte Dauer einer (noch) nicht durchgeführten Reparatur
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit
- BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05
Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim …
- LG Frankenthal, 02.09.2019 - 2 O 13/19
Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeuges und …
- BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83
Sympathiestreik
- BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82
Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei …
- OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines …
- OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03
Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils; Nutzung des …
- BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86
Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit
- OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug
- OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16
Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam: …
- BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags
- KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen
- OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13
Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades
- BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00
Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Umfang von Ersatzansprüchen gegen den Erben; Ausgleich eines Fehlbetrages
- OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1563/18
Merkantiler Minderwert und Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung eines …
- OLG München, 04.03.2008 - 13 U 2384/07
Werklohnklage des Bauunternehmers: Zahlungsanspruch für die Planung eines …
- OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Unterhaltungs- und Unterstellkosten …
- BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag
- BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82
Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland - …
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02
Vermittelter Eigentumswohnungskauf zur Kapitalanlage: Haftung des Verkäufers für …
- OLG Saarbrücken, 11.10.2018 - 4 U 84/17
Schadensersatz bei unrichtiger unverbindlicher Renteninformation
- OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88
Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese …
- AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 551/14
Anspruch eines Käufers auf Nacherfüllung des Kaufvertrags wegen …
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 10/83
Entschädigungsanspruch wegen Geruchsimmissionen einer Kläranlage - Rechtsfigur …
- OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
Umfang der Schutzwirkung eines anwaltlichen Beratungsvertrages zu Gunsten Dritter
- BGH, 21.02.2008 - IX ZR 82/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Regressansprüche einer …
- BGH, 06.12.2004 - II ZR 147/02
Schädigung einer GmbH durch Rückzahlung eines Darlehens
- OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96
Schadensersatz wegen Entzugs einer eingeräumten lebenslänglichen …
- LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
Anspruchsbegehren auf Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der …
- AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
- OLG Hamm, 12.04.2011 - 21 U 134/10
Rechte und Pflichten aus einem Finanzdienstleistungsvertrag; Anforderungen an die …
- LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00
Kokille zum Stranggießen
- AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15
Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftung
- AG Lünen, 18.01.2005 - 7 C 126/04
Geltendmachung eines Nutzungsausfallschadens für Privatfahrzeuge
- LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18
Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: …
- LG Traunstein, 19.07.2019 - 6 O 4056/18
Kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts bei deliktischen Ansprüchen
- OLG München, 05.08.2010 - 1 U 5400/09
Entgangener Gewinn: Nachteilige Wirkung eines nicht erteilten Vorbescheides auf …
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 285/88
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die …
- BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
Verletzung von Meldepflichten eines Soldaten - Dienstpflichtverletzung eines …
- AG Oldenburg, 19.11.2019 - 6 C 6291/18
- OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 U 1203/12
- BGH, 03.02.1998 - X ZR 181/96
"Krankenhausmüllentsorgungsanlage"; Anfechtung eines Lizenzvertrages
- OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
- AG Essen, 06.12.1984 - 12 C 697/84
Ersatz des Nutzungsausfalls bei gewerblich eingesetzten Fahrzeugen
- ArbG Magdeburg, 30.04.1996 - 6 Ca 7016/95
Folgen des Unterbleibens einer Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts; Anspruch …
Rechtsprechung
BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Amtlich bestellter Vertreter eines RA ist nach dessen Tod nicht Parteibevollmächtigter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Tod - Amtlicher Vertreter
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80
- BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2324
- MDR 1982, 487
- VersR 1982, 190
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 01.03.2018 - IX ZR 2/18
Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben eines sich in einem Rechtsstreit …
Hier sollte eine Verfahrensunterbrechung nicht stattfinden, weil der Vertreter auch noch nach dem Tod des Anwalts bis zu dessen Löschung in der Liste der Rechtsanwälte gemäß § 54 BRAO aF zur Vertretung berechtigt war (BGH, Urteil vom 27. Juni 1973 - VIII ZR 220/72, BGHZ 61, 84 ff; Beschluss vom 10. November 1981 - VIII ZR 315/80, NJW 1982, 2324 f;… vom 29. März 1990, aaO;… KG, aaO S. 143). - BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO findet allerdings nicht statt, wenn im Zeitpunkt des Wegfalls der Vertretungsbefugnis ein allgemeiner Vertreter gemäß § 53 BRAO für den Rechtsanwalt bestellt war (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1973 - VIII ZR 220/72, BGHZ 61, 84, 87; Beschluss vom 10. November 1981 - VIII ZR 315/80, MDR 1982, 487, 488;… MünchKommZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 244 Rn. 19;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 244 Rn. 4). - KG, 09.07.2007 - 2 W 89/07
Verfahrensunterbrechung; Kostenfestsetzungsbeschluss: Zulässigkeit des Erlasses …
Der Vertreter tritt somit an die Stelle des als Organ der Rechtspflege verhinderten Anwalts; er leitet seine Befugnisse allein aus seiner Bestellung ab und wird nicht etwa Bevollmächtigter des Mandanten des verhinderten Anwalts (vgl. BGH NJW 1975, 542, 543; NJW 1982, 2324, 2325).Nach der Rechtsprechung des BGH folgt daraus, dass, wenn für einen Rechtsanwalt nach § 53 BRAO ein Vertreter bestellt ist und der Anwalt danach verstirbt, eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO nicht bereits mit dem Tod des Anwalts eintritt, sondern erst mit der Löschung des Anwalts in der Anwaltsliste (BGHZ 61, 84 = NJW 1973, 1501; VersR 1977, 835; NJW 1982, 2324;… zustimmend Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 54 Rn 3;… Kleine-Cosack, BRAO, 4. Aufl., § 54 Rn 2;… Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 54 Rn 1).
Die Vorschrift dient nicht nur dem Schutz des (bei der hiesigen Selbstvertretung des Anwalts nicht vorhandenen) Mandanten vor einem Wegfall seiner anwaltlichen Vertretung, sondern der Sicherheit des Rechtsverkehrs und auch dem Interesse der Gegenpartei (vgl. BGH NJW 1982, 2324, 2325;… Feuerich/Weyland, a.a.O., § 54 Rn 1).
- OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1563/18
Merkantiler Minderwert und Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung eines …
Dieser restriktive Maßstab hat dazu geführt, dass der BGH mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint hat (…vgl. BGH, Urt. v. 10.6.2008 - VI ZR 248/07 Rz. 10 ff. - Wohnmobil, MDR 2008, 969 = NJW-RR 2008, 1198; v. 15.11.1983 - VI ZR 269/81 - Motorsportboot, BGHZ 89, 60 = MDR 1984, 304; BGH, Urt. v. 15.12.1982 - VIII ZR 315/80 - Wohnwagen, MDR 1982, 487 = BGHZ 86, 128; v. 28.2.1980 - VII ZR 183/79 - privates Schwimmbad, BGHZ 76, 179; v. 12.2.1975 - VIII ZR 131/73 - Pelzmantel, BGHZ 63, 393 = MDR 1980, 571). - LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens …
Zu diesen Aufgaben gehört auch die Einreichung einer Klagschrift, durch die eine anspruchs-vernichtende Frist gewahrt werden soll (vgl. BGH, 10.11.1981, VIII ZR 315/80, AP Nr. 1 zu § 85 ZPO ; BGH, 17.05.1982, VII ZB 25/81, VersR 1982, 950 ;… BGH, 15.10.1986, IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Wiedereinsetzung 1 ; LAG Thüringen, 30.11.2000, 7 Ta 19/00, juris ;… Griebeling, a.a.O. ;… Dresen, NZA-RR 2004, S. 7 ). - BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Pflichtverletzung durch Unterschrift einer Berufung ohne Zulassung zu einem …
Daß die Partei sich das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zurechnen lassen muß, beruht zwar nicht auf der durch die Vollmacht begründeten Vertretungsmacht nach außen, sondern auf dem Auftragsverhältnis und der damit verbundenen Vertrauensbeziehung (Senat Beschl. v. 18. Dezember 1981, V ZR 58/81; BGHZ 47, 320, 322 m.N.; BGH Beschl. v. 10. November 1981, VIII ZR 315/80, VersR 1982, 190). - OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
Rechtsschutz gegen den Widerruf der Anwaltszulassung
Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt. - FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 369/97
Schuldhafte Fristversäumung eines Anwalts wegen unterlassener sofortiger …
Richtig ist allerdings, daß nach der Rechtsprechung das Verschulden eines Rechtsanwalts dem Mandanten nur zugerechnet werden kann, wenn dieser den Auftrag auch tatsächlich angenommen hat (vgl. Beschluß des BGH vom 10. November 1981 VIII ZR 315/80, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1982, 2324 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO . 57. Auflage 1998, Rz. 26 zu § 85 ZPO ).