Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 20.10.1981

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 RE-Miet 7/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,963
OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 RE-Miet 7/81 (https://dejure.org/1981,963)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.1981 - 3 RE-Miet 7/81 (https://dejure.org/1981,963)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 1981 - 3 RE-Miet 7/81 (https://dejure.org/1981,963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
    Die ortsübliche Vergleichsmiete ist somit ein objektiver Maßstab, der sich aus einem repräsentativen Querschnitt der üblichen Entgelte ergibt (BVerfGE 53, 352, 358; BayObLG, …

    Der Senat verkennt nicht, daß mit der zugunsten des Mieters durch die Vorschriften des MHG geschaffenen Eigentumsbindung ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf die ortsübliche Vergleichsmiete korrespondiert und die Durchsetzung dieses Anspruchs nicht durch restriktive Auslegung der Verfahrensregeln unverhältnismäßig erschwert werden darf (BVerfGE 53, 352 ; BVerf DWW 1981, 263).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
    Der gesetzlich vorgeschriebene Begründungszwang dient dazu, dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, selbst die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung nachzuprüfen, ihm also Tatsachen an die Hand zu geben, die geeignet sind, zu einer sachgemäßen Entschließung zu gelangen (BVerfGE 37, 132, 145; 49, 244, 249).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 107/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
    Der Senat verkennt nicht, daß mit der zugunsten des Mieters durch die Vorschriften des MHG geschaffenen Eigentumsbindung ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf die ortsübliche Vergleichsmiete korrespondiert und die Durchsetzung dieses Anspruchs nicht durch restriktive Auslegung der Verfahrensregeln unverhältnismäßig erschwert werden darf (BVerfGE 53, 352 ; BVerf DWW 1981, 263).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
    Der gesetzlich vorgeschriebene Begründungszwang dient dazu, dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, selbst die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung nachzuprüfen, ihm also Tatsachen an die Hand zu geben, die geeignet sind, zu einer sachgemäßen Entschließung zu gelangen (BVerfGE 37, 132, 145; 49, 244, 249).
  • BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82

    Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben

    Zur Begründung seiner Ansicht führt das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluß vom 9. Februar 1982 weiter aus, zur Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens sei es erforderlich, daß die aufgeführten drei Vergleichswohnungen verschiedenen Vermietern gehörten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1982, 242; OLG Koblenz WuM 1982, 127).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.1984 - 3 REMiet 1/84

    Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung; Begründung des Mieterhöhungsverlangens

    Allerdings ist der Informationswert einer Wohnung des Vermieters aus den vom Senat in seinem Rechtsentscheid vom 7.11.1981 (OLGZ 1982, 335 = NJW 1982, 242 = Justiz 1982, 86 = WuM 1982, 16 = DWW 1981, 323 = RES. § 2 MHG Nr. 15 = 13 in RE-Miet) dargelegten Gründen in der Regel geringer als derjenige der Wohnung eines Dritten zu veranschlagen.

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem bereits erwähnten Rechtsentscheid vom 7.11.1981 (aaO.).

  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Nach dem Rechtsentscheid vom 20.8.1981 (Allg.Reg. 30/81 = BayObLGZ 1981, 283 = NJW 1981, 2818 = WuM 1981, 255 ), den der erkennende Senat insoweit mit Rechtsentscheid vom 9.2.1982 (Allg.Reg. 105/81 = BayObLGZ 1981 Nr. 12) bestätigt hat, und dem die Rechtsentscheide des OLG Schleswig vom 1.6.1981 (= OLGZ 1981, 456 = NJW 1981, 2261 = WuM 1981, 181 ) und des OLG Oldenburg vom 25.2.1982 ( 5 UH 1/82) entsprechen (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1982, 242 f. und OLG Koblenz vom 8.2.1982 - 4 W-RE-10/82), muß ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 S. 1, 3 MHG , um wirksam zu sein, jedenfalls auch die Namen und Anschriften entweder der Vermieter oder (und) der Mieter enthalten.

    Nur wenn diese Informationen fehlen oder falsch sind, die Wohnungen nicht drei verschiedenen anderen Vermietern gehören (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 16 , OLG Koblenz v. 8.2.1982 = 4 W-RE-10/82), die Wohnungsinhaber der bezeichneten Wohnungen nicht bereit sind, eine Besichtigung zu gestatten (vgl. BVerfGE 37, 132/147), oder eine Besichtigung aus sonstigen Gründen unmöglich oder nicht zumutbar ist (vgl. LG München, WuM 1981, 52), erscheint es unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht niedergelegten Grundsätze vertretbar, im Rahmen des § 2 Abs. 2 S. 3 MHG von einem nicht genügend begründeten und damit rechtsunwirksamen Mieterhöhungsverlangen auszugehen; nur in solchen Fällen wären die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer hierauf gestützten Mieterhöhungsklage nicht erfüllt.

  • BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
    Die Benennung einer solchen Person ist im übrigen auch für die Nachprüfung angezeigt, ob die vergleichbaren Wohnungen drei verschiedenen Vermietern gehören, was zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens in der Regel erforderlich ist (OLG Karlsruhe NJW 1982, 242 f.).

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 MHG will durch das formalisierte Verfahren auch den Vermieter zwingen, Nachforschungen über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete anzustellen, bevor er dem Mieter ein Erhöhungsbegehren unterbreitet (OLG Karlsruhe NJW 1982, 242 f.).

  • OLG Koblenz, 08.02.1982 - 4 W RE 10/82
    Der Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 10.11.1981 (NJW 1982, 242 ) betrifft zwar eine ähnliche Fragestellung.

    Der Senat folgt dem OLG Karlsruhe, das in seinem Rechtsentscheid vom 10.11.1981 (NJW 1982, 242 ) im einzelnen dargelegt hat, daß ein Mieterhöhungsverlangen in der Regel unwirksam ist, wenn die benannten Vergleichswohnungen nicht 3 verschiedenen Vermietern gehören.

  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    c) Gegen die geltende Regelung, wonach zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichsobjekten die Benennung von drei Wohnungen genügt, sind wiederholt Bedenken erhoben worden, weil die Ortsüblichkeit der verlangten Miete durch die Angabe von nur drei Wohnungen nicht ausreichend belegt werden könne und weil die Gefahr einer Manipulation durch willkürliches Herausgreifen einzelner überteuerter Wohnungen bestünde (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 10.11.1981 zu § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG a.F. = NJW 1982, 242/243; Staudinger/Emmerich, BGB , 12.Aufl., 2.Bearbeitung, § 2 MHG Rn. 83; Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Kapitel III A Rn. 434; Barthelmess, 2.WKSchG, 4.Aufl., § 2 MHG Rn. 102, 103; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6.Aufl., Rn. C 101 a-c, C 102; Sternel, Mietrecht, 3.Aufl., Teil III Rn. 685 und ZMR 1983, 73/78 sowie MDR 1983, 356/359; Landfermann, S. 44; Derleder, WuM 1983, 221/222 f.; Lessing, DRiZ 1983, 461/462 f.; Riedmaier, WuM 1987, 5/7; Niederberger, Mietspiegel als Instrument zur Regelung der ortsüblichen Vergleichsmiete, S. 17/18).
  • BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 13/82

    Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung

    c) Zur Begründung seiner Ansicht führt das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluß vom 9. Februar 1982 weiter aus, zur Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens sei es erforderlich, daß die aufgeführten drei Vergleichswohnungen verschiedenen Vermietern gehörten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1982, 242; OLG Koblenz WuM 1982, 127).
  • BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 5/82

    Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung

    c) Zur Begründung seiner Ansicht führt das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluß vom 9. Februar 1982 weiter aus, zur Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens sei es erforderlich, daß die aufgeführten drei Vergleichswohnungen verschiedenen Vermietern gehörten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1982, 242; OLG Koblenz WuM 1982, 127).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.10.1981 - 15 UF 26/81 V, 15 WF 36/81 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,15610
OLG Hamburg, 20.10.1981 - 15 UF 26/81 V, 15 WF 36/81 V (https://dejure.org/1981,15610)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.1981 - 15 UF 26/81 V, 15 WF 36/81 V (https://dejure.org/1981,15610)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - 15 UF 26/81 V, 15 WF 36/81 V (https://dejure.org/1981,15610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,15610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1985 - 7 UF 69/85
    Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers ergibt sich eine "grobe Unbilligkeit« nicht schon daraus, daß auch die Antragsgegnerin während der kinderlos gebliebenen Ehe berufstätig sein konnte, und somit keine ehebedingten Versorgungsnachteile gehabt hat (vgl. OLG Hamburg NJW 1982, 242).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht