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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79   

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BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79 (https://dejure.org/1982,1015)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1982 - 7 C 76.79 (https://dejure.org/1982,1015)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1982 - 7 C 76.79 (https://dejure.org/1982,1015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Universitätsrecht - Kapazitätsberechnung - Engpässe - Stundenplanänderung - Zahnmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 76
  • NJW 1982, 2617
  • NVwZ 1982, 683 (Ls.)
  • DVBl 1982, 732
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 54.77

    Verwaltungsgericht; Höchstzahlfestsetzung; Studiengang Zahnmedizin; Lehreinheit

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79
    Besondere Verhältnisse, die eine Festsetzung der Zulassungszahl in voller Höhe des ausstattungsbezogenen Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin ausschließen, können sich aus der Unterbesetzung und Fluktuation des Personals der Lehreinheit, aus ungenügendem Patientenaufkommen und aus der nachträglich verfügten Zulassung von Studienbewerbern über die festgesetzte Höchstzahl hinaus ergeben (Fortführung von BVerwGE 57, 112).

    Diese vom Verwaltungsgerichtshof in Auslegung des landesrechtlich normierten Kapazitätsermittlungsrechts entwickelte Rechtsprechung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 54.77 - (BVerwGE 57, 112 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 69 = KMK HSchR 1979, 45) revisionsgerichtlich überprüft.

    Er hat entschieden, daß das bundes(verfassungs)rechtliche Gebot der Kapazitätserschöpfung die vollständige Nutzung der klinischen Ausstattung fordere, soweit sie mit dem vorhandenen Lehrpersonal bewältigt werden könne, und den Rahmen, den Bundesrecht einer solchen ausstattungsbestimmten Kapazitätsfestsetzung zieht, darin gesehen, daß sich das aus der Ausstattung folgende Berechnungsergebnis noch einigermaßen mit der Personalkapazität vertragen müsse - also nicht außer jedem Verhältnis zu ihr stehen dürfe - und daß auch sonstige in dem Studiengang etwa bestehende besondere Verhältnisse die Festsetzung der Zulassungszahl in voller Höhe des ausstattungsbezogenen Berechnungsergebnisses nicht ausschließen dürften (BVerwGE 57, 112 [127]).

    Das personalbezogene Berechnungsergebnis bildet - das hat der Verwaltungsgerichtshof mit Recht herausgestellt - keine unübersteigbare Schranke der Kapazitätsbemessung (vgl. BVerwGE 57, 112 [124]), wie es das in diesem Zusammenhang vorgetragene Argument nahelegen möchte, daß ein Behandlungsstuhl ohne Lehrer Studenten nicht auszubilden vermöge.

    Daß das Berechnungsergebnis nach Maßgabe ausstattungsbezogener Kapazität trotz etwa entgegenstehender Bestimmungen des späteren Kapazitätsrechts hier nicht nur im Sinne einer kapazitätsbeschneidenden Größe gedeutet werden darf, hängt vielmehr mit dem experimentellen Einschlag der KapVO III zusammen (vgl. auch BVerwGE 57, 112 [128]).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat das Patientenaufkommen der zahnmedizinischen Klinik der beklagten Universität zu Recht unter dem Gesichtspunkt "besonderer Verhältnisse" im Sinne der Rechtsprechung des Senats in BVerwGE 57, 112 (125 f.) [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 54/77] gewürdigt; ob diese Würdigung in ihren tatsächlichen Grundlagen zutrifft, kann hier offenbleiben; das Berufungsgericht wird im weiteren Verfahren zu überlegen haben, ob und inwieweit es den hierzu vorgebrachten Bedenken der Beklagten nachgehen muß.

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79
    Schwierigkeiten und Mängel der Beaufsichtigung als Folgen der unzureichenden Personaldecke einer Lehreinheit betreffen daher nicht allein das grundrechtlich geschützte Interesse des Studenten an einer ordnungsgemäßen Ausbildung in der Zahnheilkunde und das Allgemeininteresse an der im Dienst der Volksgesundheit als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut stehenden Zahnmedizin, sondern unmittelbarer noch das gesundheitliche Interesse des Patienten der zahnmedizinischen Klinik, der sicher sein muß, daß sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nach allen Regeln ärztlicher Kunst gewahrt wird (BVerfGE 57, 70 [99]); solche Mängel können übrigens die Neigung von Patienten mindern, sich Hochschuleinrichtungen, die an der Ausbildung von Studenten beteiligt sind, zur zahnärztlichen Behandlung anzuvertrauen und können damit ein ohnehin zu geringes Patientenaufkommen weiter senken.
  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78

    Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit

    In dem im wesentlichen gleichliegenden, streitig entschiedenen Parallelverfahren BVerwG 7 C 76.79 hat der beschließende Senat durch Urteil vom 23. Februar 1982 die Sache auf die Revision der Beklagten hin an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 B 142.81

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin - Berechnung des Personalbedarfs für die

    Die weitere von der Beschwerde aufgeworfene Frage, wie weit Art. 12 Abs. 1 GG die Festsetzung der Zulassungszahl nach Maßgabe der ausstattungsbezogenen Kapazität, und zwar hier nach dem Ausstattungsparameter der vorklinischen Arbeitsplätze, gebietet, ist durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 76.79 - [DVBl. 1982, 732]).

    Diese mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 23. Februar 1982 a.a.O.) im Einklang stehende Auffassung trägt das Berufungsurteil selbständig.

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 82.79

    Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Zahnmedizin an der Universität

    Parallelsache zu BVerwG 7 C 76.79.

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof auf das Urteil vom 31. Mai 1979 - IX 4099/78 - (BVerwG 7 C 76.79) verwiesen.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 85.82

    Ausstattung mit klinischen Behandlungseinheiten - Zahnerhaltungskunde -

    Der Senat hat zwar unter Bezug auf das Gebot erschöpfender Kapazitätsausnutzung die Zulassungserheblichkeit einer die Personalkapazität in Maßen übersteigenden Kapazität der Sachausstattung wegen der Unsicherheiten gebilligt, die bei Erlaß der KapVO III für den Bereich der Zahnmedizin mit einer allein an der Personalkapazität ausgerichteten Berechnung verbunden waren (BVerwGE 57, 112 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 54/77]; 65, 76 [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 73/81]).
  • VG Freiburg, 30.07.2014 - NC 6 K 1298/14

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

    Vielmehr kommt dem Umfang der klinischen Ausstattung, den die Lehreinheit aufweist, im Verhältnis zur personellen Kapazität sogar eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. so schon BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 76/79 -, BVerwGE 65, 76 = DVBl 1982, 732 = NJW 1982, 2617).
  • BVerwG, 06.10.1983 - 7 B 72.83

    Kontrolle normierter kapazitätsrechtlicher Parameter - Verletzung des Grundsatzes

    Ob sich die Entscheidung des Berufungsgerichts für den Fall einer Verletzung des bestehenden Rechts im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zur Maßgeblichkeit des austattungsbezogenen Berechnungsergebnisses (BVerwGE 57, 112 und 65, 76) im Ergebnis als richtig darstellt (§ 144 Abs. 4 VwGO), ist der Prüfung im Revisionsverfahren vorzubehalten.
  • VG Freiburg, 20.06.2013 - NC 6 K 2355/10

    Voraussetzungen für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen;

    Vielmehr kommt dem Umfang der klinischen Ausstattung, den die Lehreinheit aufweist, im Verhältnis zur personellen Kapazität sogar eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. so schon BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 76/79 -, BVerwGE 65, 76 = DVBl 1982, 732 = NJW 1982, 2617).
  • BVerwG, 21.01.1986 - 7 B 1.82
    Daran ändert es nichts, daß sich im zeitlichen Geltungsbereich der KapVO III bundesrechtlich eine höhere Kapazität der Sachausstattung gegen die rechnerisch niedrigere Kapazität der Personalausstattung - in gewissen Grenzen - durchsetzen und so der kapazitätsgünstigere Parameter den Ausschlag geben konnte (BVerwGE 57, 112 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 54/77]; 65, 76 [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 73/81]).
  • VG Freiburg, 12.02.2014 - NC 6 K 2379/13

    Phantomarbeitsplätze als nicht zu überwindender sachmittelbezogener Engpass für

    Vielmehr kommt dem Umfang der klinischen Ausstattung, den die Lehreinheit aufweist, im Verhältnis zur personellen Kapazität sogar eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. so schon BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 76/79 -, BVerwGE 65, 76 = DVBl 1982, 732 = NJW 1982, 2617).
  • BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83

    Hochschulrecht - Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfende Wirkung der

    Es bliebe aber auch aus der Sicht des Bundesrechts problematisch und daher wohl klärungsbedürftig, ob Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip eine verfassungskonforme Auslegung des § 8 KapVO III in der von der Beschwerde formulierten Fragestellung zuläßt oder gebietet (vgl. auch Urteil des beschließenden Senats vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 76.79 - <BVerwGE 65, 76, 81> [BVerwG 23.02.1982 - 7 C 76/79]).
  • VGH Hessen, 10.03.1987 - 10 TG 628/87

    Rechtsschutz eines asylsuchenden Ausländers bei Einreiseverweigerung an der

  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 105.79

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache -

  • VG Freiburg, 19.12.2012 - NC 6 K 1852/12

    Sachmittelbezogener Engpass für die Studienzulassung

  • VG Berlin, 20.04.2012 - 3 L 32.12

    Rechtzeitigkeit der Antragstellung auf vorläufige Zulassung zum Studium

  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 84.79

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an den

  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79

    Unwirksamerklärung von Vorentscheidungen über die Zuteilung eines Studienplatzes

  • VG Frankfurt/Main, 19.01.2018 - 3 K 5029/17

    Der Kläger ist nigerianischer Staatsangehöriger, der mit einem Visum des

  • VG Gießen, 16.12.1994 - 2 H 10956/92

    Zur offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags; hier: Asylbewerber aus

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81   

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https://dejure.org/1982,1380
OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81 (https://dejure.org/1982,1380)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.1982 - 1 Ss 987/81 (https://dejure.org/1982,1380)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 1982 - 1 Ss 987/81 (https://dejure.org/1982,1380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2617
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auch eine ärztliche Bescheinigung, die nur Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, kann hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Entschuldigungsgrunds bieten (Senatsentscheidung NJW 1982, 2617; Senatsentscheidung vom 22.04.1997 - Ss 174/97).
  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt (BGHSt 17, 391, 396 = NJW 1962, 2020, 2021; KG GA 1973, 29, 30; Senat VRS 83, 444, 445; NJW 1982, 2617 [jeweils zu § 329 StPO]; Göhler a.a.O. Rdnr. 31 m. w. Nachw.).

    Erst wenn dem Gericht Tatsachen bekannt geworden sind, die einen konkreten Hinweis für einen Entschuldigungsgrund geben (OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; Senat NJW 1982, 2617), muß es dem im Rahmen der Aufklärungspflicht nachgehen (Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 31) und Nachforschungen im Wege des Freibeweises anstellen (Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, § 74 Rdnr. 44; OLG Düsseldorf VRS 74, 284, 285 u. NStZ 1984, 331; OLG Hamm NJW 1965, 410; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613).

  • OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02

    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; KG GA 1973, 29 [30]; Senat VRS 83, 444 [445]; NJW 1982, 2617 [jeweils zu § 329 StPO]; SenE v. 18.01.2000 - Ss 408/99 B - Göhler a.a.O. Rn 31 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund tatsächlich vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; KG GA 1973, 29 [30]; SenE v. 07.07.1992 - Ss 268/92 B - = VRS 83, 444 [445]; SenE v. 20.04.1982 - 1 Ss 987/81 - = NJW 1982, 2617 [jeweils zu § 329 StPO]; Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 31 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 13.07.1982 - 1 Ss 304/82

    Strafbarkeit einer "Hausbesetzung"; Räume eines leer stehenden und zum Abbruch

    Im übrigen wird auf die Senatsentscheidung vom 22.12.1981 - 1 Ss 739/81 -, die zur Veröffentlichung vorgesehen ist, sowie vom 16.2.1982 - 1 Ss 738/81 - und vom 20.4.1982 - 1 Ss 987/81 - Bezug genommen (Sie betreffen den selben tatsächlichen Vorfall, ohne daß der Senat dort jedoch zur Tatbestandsmäßigkeit Stellung zu nehmen hatte; insbesondere war bei der Entscheidung vom 20.4.1982 der Schuldspruch bereits in Rechtskraft erwachsen).
  • OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09

    Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei paranoider Psychose

    Soweit die Kammer das privatärztliche Attest für nicht ausreichend bzw. nicht eindeutig gehalten hat, hätte sie von sich aus eine weitere Prüfung in der geeigneten Form, z. B. durch eine (freibeweisliche) Nachfrage bei dem das Attest ausstellenden Arzt, der durch die Vorlage des Attestes durch die Angeklagte von seiner Schweigepflicht konkludent entbunden wird, durchführen müssen (vgl. Paul in KK, a. a. O., § 329 Rdnrn. 8 und 9; MeyerGoßner, a. a. O., § 329 Rdnr. 19 m. w. N.; OLG Köln, NJW 1982, 2617).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat , sondern ob ein Entschuldigungsgrund tatsächlich vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; Senat VRS 83, 444 [445]; Senat NJW 1982, 2617; Senat NZV 2002, 466, zu § 74 Abs. 2 OWiG).

  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt (BGHSt 17, 391, 396 = NJW 1962, 2020, 2021; KG GA 1973, 29, 30; Senat VRS 83, 444, 445; NJW 1982, 2617).
  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

    Hält das Berufungsgericht - wie hier - das ihm vorgelegte Attest für nicht ausreichend aussagekräftig, hätte es noch am Tag der Berufungsverhandlung von der Möglichkeit Gebrauch machen können und müssen, nähere Angaben von dem behandelnden Arzt telefonisch zu erfragen (ständige Rechtsprechung vgl. OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Düsseldorf VRS 87, 439/440).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Bei dieser Sachlage wäre das Gericht zu Ermittlungen im Freibeweisverfahren verpflichtet gewesen, etwa durch einen Hausbesuch eines Gerichtswachtmeisters oder durch Untersuchung durch einen Landgerichtsarzt in der Wohnung des Angeklagten, um die behauptete Erkrankung zu überprüfen (OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281/282; KK/Ruß StPO 4.Aufl. § 329 Rn.8).
  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Wenn das Gericht insoweit das vorgelegte ärztliche Attest nicht für ausreichend hält oder diesem misstraut, hätte es zunächst dessen Ergänzung oder im Freibeweisverfahren eigene Ermittlungen dazu anstellen müssen, ob die vorgetragenen Gründe ein Ausbleiben ausreichend entschuldigen ( OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; BayObLG NJW 1999, 879, 880; NStZ-RR 1999, 143 zu § 329 StPO; vgl. auch Gmel , in: KK-StPO6, § 230 Rz. 11; Paul , in: KK-StPO6, § 329 Rz. 8).
  • OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss 792/00

    Berufungsverwerfung, Begriff der genügenden Entschuldigung, Ausbleiben im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 22d A 2728/02
  • OLG Celle, 21.11.1996 - 1 Ss 312/96

    Zulässigkeit der Verwerfung einer Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in

  • OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94
  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Nichterscheinen in der

  • KG, 30.09.1999 - 1 Ss 300/99
  • OLG Hamm, 22.06.1999 - 4 Ss 598/99

    Aufhebung, Attest, genügende Entschuldigung, Aufklärungspflicht, Nichterscheinen

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