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   BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79   

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https://dejure.org/1982,158
BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79 (https://dejure.org/1982,158)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1982 - 4 C 94.79 (https://dejure.org/1982,158)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 4 C 94.79 (https://dejure.org/1982,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung - Voraussetzungen der Gültigkeit einer Entwicklungsverordnung - Rechtfertigung der Ablehnung der Genehmigung nach § 15 Abs. 3 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2787
  • MDR 1982, 960
  • NVwZ 1983, 32 (Ls.)
  • DVBl 1982, 537
  • DVBl 1982, 557
  • BauR 1982, 251
  • ZfBR 1982, 87
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat bezweifelt zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit der hier einschlägigen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes; er hat mehrfach entschieden, daß § 15 StBauFG einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist; das gilt auch, soweit es um die Genehmigungspflicht in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich geht (vgl. zur Anwendung des § 15 StBauFG in einem Entwicklungsbereich Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht - ZfBR - 1981, 290; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 15 StBauFG in Sanierungsgebieten Urteile vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 56.76 - BVerwGE 57, 87 und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Die Entwicklungsmaßnahme wird zwar eingebunden in die übergeordnete Planung der Region und des Landes (§§ 1 Abs. 3 und 53 Abs. 1 Nr. 1 StBauFG); es handelt sich aber um ein städtebauliches Instrument, das als solches - wie sich aus § 54 Abs. 1 und Abs. 2 StBauFG ergibt - vorrangig der Initiative und Steuerung durch die Gemeinde überantwortet ist (Urteil des Senats vom 21. August 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat bezweifelt zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit der hier einschlägigen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes; er hat mehrfach entschieden, daß § 15 StBauFG einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist; das gilt auch, soweit es um die Genehmigungspflicht in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich geht (vgl. zur Anwendung des § 15 StBauFG in einem Entwicklungsbereich Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht - ZfBR - 1981, 290; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 15 StBauFG in Sanierungsgebieten Urteile vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 56.76 - BVerwGE 57, 87 und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Die Genehmigung darf nämlich nur versagt werden, wenn die Annahme einer Behinderung, d.h. Verhinderung oder wesentlichen Erschwerung der Entwicklungsmaßnahme durch den Rechtsvorgang begründet ist; andernfalls muß die Genehmigung erteilt werden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 20. Oktober 1978, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.11.1975 - I C 3/74
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Damit wird die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Rechtsverordnung vorverlagert (vgl. hierzu Beschluß des OVG Lüneburg vom 5. November 1975 - I C 3/74 - BRS 29 Nr. 21 S. 51 [56/57]).
  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat hat aber mehrfach auch betont, daß sich Unklarheiten der Antragstellung schon bezüglich der Genehmigungsfiktion selbst auswirken, weil nur hinreichend eindeutige Anträge die Entscheidungsfrist in Lauf setzen und die Genehmigungsfiktion auslösen können (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 77.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 32 S. 1 [11]); solange unklar ist, ob ein Antrag überhaupt gestellt ist und worauf er sich richtet, läuft die Frist nicht an und ist folglich der Eintritt der Genehmigungsfiktion ausgeschlossen (Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 4 B 93.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 44 S. 70 [71]).
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 56.76

    Vereinbarter "Gegenwert" i.S. von § 15 Abs. 3 S. 2 StBauFG

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat bezweifelt zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit der hier einschlägigen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes; er hat mehrfach entschieden, daß § 15 StBauFG einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist; das gilt auch, soweit es um die Genehmigungspflicht in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich geht (vgl. zur Anwendung des § 15 StBauFG in einem Entwicklungsbereich Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht - ZfBR - 1981, 290; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 15 StBauFG in Sanierungsgebieten Urteile vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 56.76 - BVerwGE 57, 87 und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat hat aber mehrfach auch betont, daß sich Unklarheiten der Antragstellung schon bezüglich der Genehmigungsfiktion selbst auswirken, weil nur hinreichend eindeutige Anträge die Entscheidungsfrist in Lauf setzen und die Genehmigungsfiktion auslösen können (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 77.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 32 S. 1 [11]); solange unklar ist, ob ein Antrag überhaupt gestellt ist und worauf er sich richtet, läuft die Frist nicht an und ist folglich der Eintritt der Genehmigungsfiktion ausgeschlossen (Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 4 B 93.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 44 S. 70 [71]).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10

    Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück;

    Jedenfalls in seinen grundsätzlichen Aussagen ist das Sanierungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen (Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 S. 18 = DVBl 1982, 537 ), zumal es sich um das Ergebnis einer gerechten Abwägung handeln muss (§ 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Das könnte auf ein getrenntes Entscheidungsverfahren hindeuten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 = NJW 1982, 2787 = DVBl 1982, 537).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 1 BvR 390/01

    Zur gerichtlichen Prüfung der Frage, ob eine Entwicklungsmaßnahme nach BauGB §§

    Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982, NJW 1982, S. 2787 ; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1986, NVwZ 1987, S. 923 ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. November 1998 - 1 BvR 988/98 -).
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