Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.08.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81   

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BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81 (https://dejure.org/1982,49)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 (https://dejure.org/1982,49)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 (https://dejure.org/1982,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - Verkehrsverstoß - Begutachtung - Kenntnisse - Prüfung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 11 Abs. 2, § 15b Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 157
  • NJW 1982, 2885
  • NJW 1983, 603
  • MDR 1983, 79
  • DVBl 1982, 1047
  • DÖV 1982, 853
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat der Bewerber seine Befähigung - nämlich die erlernbaren und zu erlernenden Regelkenntnisse und praktischen Fertigkeiten - durch eine Prüfung nachzuweisen, von seiner Eignung im übrigen geht § 2 StVG aus; nur wenn Tatsachen vorliegen, die die gegenteilige Annahme rechtfertigen, darf die Fahrerlaubnis verweigert werden, wobei die Beweislast die Behörde trägt (Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 103.62 - in Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 1).

    Seine Tätigkeit ist ein Hilfsmittel zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts; das in dem Gutachten festgestellte Ergebnis der Kenntnisprüfung hat allein die Bedeutung eines Vorschlags (BVerwGE 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] [343]).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Das hat der Senat für den Fall der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO ausgesprochen (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [276]).

    Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1979 - XII A 816/79
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen theoretischen Kenntnisse schließen somit das Wissen um die Notwendigkeit der Beachtung der Verkehrsvorschriften sowie die Fähigkeit ein, dieses Wissen richtig anzuwenden (ebenso OVG Münster in VRS 58, 300 [301]; Bouska, Verkehrsdienst 1979, 77 [81, 82]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1979 - X 223/79
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Dieser Regelungszweck, der auch dem § 4 Abs. 1 StVG zugrunde liegt, macht eine Kenntnisprüfung erforderlich, die im Schwerpunkt auf das sicherheitserhebliche Verkehrswissen abstellt (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22. Februar 1979 in NJW 1979, 1472 = VRS 57, 229; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 1981, Rdnr. 3 zu § 4 StVG).
  • OVG Bremen, 09.01.1979 - II BA 54/78

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Theoretische Prüfung; Bestehen; Durchfallen;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, auf die es sein Urteil in erster Linie stützt und die vom Oberverwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 9. Januar 1979 in VRS 56, 219 = DAR 1979, 338 f.) geteilt wird, macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Zudem hat der Senat wiederholt (zuletzt in BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [376]) ausgesprochen, daß der Begriff der Eignung im Sinne des § 4 Abs. 1 StVG nach dem Sinngehalt und Zweck dieser Vorschrift zu bestimmen ist.
  • OVG Bremen, 18.09.1978 - II T 15/78
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Diese Verwaltungsvorschrift bindet zwar als interne, normauslegende Anweisung für die Verkehrsbehörden das Gericht nicht, sie kann aber einen Anhalt und demgemäß eine Entscheidungshilfe bieten (BVerwGE 51, 353 [BVerwG 15.12.1976 - VIII C 56/76] [376]).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 6 K 4574/18

    Medizinal-Cannabis und Fahrerlaubnis

    vgl. zur Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens, das auf einer rechtswidrigen Gutachtenanordnung beruht, zum Nachteil des Betroffenen BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, BVerwGE 65, 157-167 = juris, Rn. 20 und Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. November 2010 - 16 B 1299/10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 14 L 2328/12 -, juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 und vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26).
  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    (2.5) Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich nicht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der im Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten oder mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Begutachtung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, BVerwGE 65 S. 157, 162 f. = NJW 1982 S. 2885, 2887; Beschl. v. 19.3.1996, VRS Bd. 92 (1997) S. 157, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, NJW 2001 S. 459).

    Das sich daraus ergebende Gutachten bzw. Prüfungsergebnis wiederum stellt eine neue Tatsache dar, die selbständige Bedeutung hat, so dass die daran anknüpfende Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung nicht auf einer unmittelbaren Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; Beschl. v. 19.3.1996, a. a. O.; zum Gesichtspunkt der Unmittelbarkeit der Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse vgl. auch die nachstehenden Ausführungen unter "ccc").

    Schließlich stehen - anders als im vorliegenden Fall - in derartigen Situationen mit dem Leben und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer hochwertige Rechtsgüter Dritter auf dem Spiel, die durch die Teilnahme nicht fahrgeeigneter Personen gefährdet würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, a. a. O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsrecht - Anwärter - Verheiratetenzuschlag - Eheähnliche Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2885
  • FamRZ 1982, 1207
  • DVBl 1982, 1197
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1967 - I A 521/66
    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO macht die Beschwerde geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1967 - I A 521/66 - (DÖD 1967, 237) ab.

    Das von der Beschwerde genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1967 (a.a.O.) ist in Anwendung des § 15 Abs. 2 Nr. 4 BBesG a.F. ergangen (Gewährung eines höheren Ortszuschlages), das angefochtene Urteil dagegen in Anwendung des § 62 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) BBesG (Anwärterverheiratetenzuschlag).

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtssprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 30.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 (a) WPflG die sittliche Verpflichtung eines Wehrpflichtigen zur Unterhaltsgewährung dann anerkannt, "wenn er zwar nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Unterhaltsleistung verpflichtet werden kann, wenn er sich aber wegen der gegenseitigen besonderen persönlichen Beziehungen der Unterstützung des Hilfsbedürftigen nicht entziehen könnte, ohne nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes zu verstoßen" (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 30.67 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 36]).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Die Alimentationspflicht des Dienstherrn als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums erstreckt sich auf den Ehegatten und die Kinder des Beamten (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ; BVerwG, Beschluss vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - Buchholz 235 § 62 BBesG Nr. 1), nicht auf den Partner anderer Lebensgemeinschaften.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Maßgebend ist vielmehr allein, ob der Entzug von Leistungen (Unterkunft und Unterhalt) nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstieße und damit moralisch anstößig wäre, d.h. wenn aufgrund der persönlichen Bindungen der Partner einer solchen Gemeinschaft nach der Verkehrsauffassung eine Pflicht zum Helfen besteht (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - im Anschluß an das Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 30.67 - und Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).

    Keiner der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist deshalb grundsätzlich sittlich verpflichtet, das Zusammenleben und die damit etwa verbundene Unterkunfts- und Unterhaltseewährung - und sei es auch nur vorübergehend - aufrechtzuerhalten (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - ; Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ; vgl. auch BVerfGE 87, 234 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87]).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

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  • OVG Niedersachsen, 30.11.2010 - 5 LA 286/09

    Unterhaltsgewährung als sittliche Verpflichtung i.R.e. eheänlichen

    Denn es entspricht dem Sinn eines solchen Zusammenlebens, dass sein Fortbestehen im freien Entschluss der Partner liegt und grundsätzlich keinen Partner eine sittliche Pflicht trifft, das Zusammenleben und die damit verbundene Unterkunfts- und Unterhaltsgewährung nicht nur vorübergehend aufrecht zu erhalten; es steht jedem der Partner frei, jederzeit - unabhängig von der Dauer der eheähnlichen Gemeinschaft - und ohne rechtlich geregeltes Verfahren sein bisheriges Verhalten zu ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen zu verwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1982 - BVerwG 2 B 101.81 -, Buchholz 235 § 62 BBesG Nr. 1 = NJW 1982, 2885 = ZBR 1983, 125; Urt. v. 28.10.1993 - BVerwG 2 C 39.91 -, BVerwGE 94, 253 = NJW 1994, 1169 = ZBR 1994, 184 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 22/82

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Aufnahme einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Danach würden ihm nach Abzug der Unterhaltsrenten für die beiden Kinder monatlich 1.080 DM verbleiben, ein Betrag, der den angemessenen Eigenbedarf deutlich unterschreiten dürfte (vgl. etwa Düsseldorfer Tabelle nach dem Stand vom 1. Januar 1982, FamRZ 1982, 1207, 1208).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110

    Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier:

    Entscheidend ist insoweit, dass die aus Art. 33 Abs. 5 GG abgeleitete Alimentationspflicht des Dienstherrn nur den Beamten und seine Familie - verstanden als Kleinfamilie - umfasst und daher entsprechend für die Berechnung des Familieneinkommens maßgeblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 - juris Rn. 33, 34; BVerwG, B.v. 4.8.1982 - 2 B 101.81 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 23.11.2015 - 10 M 8/15 - juris Rn. 9-11; VG Magdeburg, B.v. 17.9.2015 - 8 B 10/15 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1991 - 3 L 143/91

    Anspruch eines Beamten auf Ortszuschlag nach Stufe 2; Sittliche Verpflichtung zur

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  • VG Arnsberg, 05.02.2007 - 2 K 4145/06

    Kein Anspruch auf Beamtenversorgung für eingetragenen Lebenspartner eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; BVerwG, Beschluss vom 4. August 1982 - 2 B 101.81 -, Buchholz 235 § 62 BBesG Nr. 1.
  • OLG Hamm, 10.01.1983 - 7 WF 673/82
    Das Bundesverwaltungsgericht (FamRZ 1982, 1207) hat zu dem Recht der Beamtenbesoldung entschieden, daß mit Rücksicht auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ein Verheiratetenzuschlag nicht zu gewähren ist.
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