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   BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80   

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https://dejure.org/1981,339
BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80 (https://dejure.org/1981,339)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1981 - VI ZR 162/80 (https://dejure.org/1981,339)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - VI ZR 162/80 (https://dejure.org/1981,339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253, § 511
    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbezifferter Leistungsantrag - Beschwerde - Erster Rechtszug

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags, unbezifferter Leistungsantrag, Bestimmheit

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 340
  • ZIP 1982, 112
  • MDR 1982, 312
  • VersR 1982, 96
  • JR 1982, 157
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 7/73

    Unzulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags bei Fehlen der Angaben über

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80
    Fehlt eine verbindliche Angabe wenigstens der allgemeinen Größenordnung der begehrten Forderung, dann ist der Klageantrag auch nicht bestimmt genug i. S. des § 253 II Nr. 2 ZPO und damit unzulässig (BGH, VersR 1975, 856 (857)).

    So fehlt es in der Tat an einer Beschwer des Kl. Es wäre anders, wenn das Klagebegehren insgesamt als unzulässig oder unbegründet abgewiesen worden wäre; denn dann stünde fest, daß der Erstrichter dem Begehren des Kl., der immerhin etwas wollte, nicht gerecht geworden ist, wobei allerdings fraglich hätte bleiben können, ob die festgestellte Beschwer die Berufungssumme erreichte (vgl. dazu BGH, VersR 1975, 856 (857)).

  • BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines unbezifferten Antrags auf Zahlung von

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80
    Nach ständiger Rechtsprechung ist auch der sogenannte unbezifferte Leistungsantrag nicht grundsätzlich von dem Erfordernis der Bestimmtheit (§ 253 II Nr. 2 ZPO) befreit (Senat, VersR 1977, 861).
  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80
    Sein allerdings unzulässiger Antrag konnte nur so verstanden werden, daß er sich hinsichtlich der Höhe seines Begehrens in vollem Umfange dem Ermessen des Gerichts (dabei kann es sich nur um den Erstrichter handeln) unterwerfen wolle (vgl. schon BGHZ 45, 91 (94, 95) = NJW 1966, 780).
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