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   VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80   

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VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80 (https://dejure.org/1981,911)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 (https://dejure.org/1981,911)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 5 S 1353/80 (https://dejure.org/1981,911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 240 (Ls.)
  • NJW 1982, 402
  • NVwZ 1983, 361 (Ls.)
  • DÖV 1982, 206
  • DÖV 1982, 554
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Geschieht dies nicht, so kann Art. 14 Abs. 1 GG verletzt sein und gegebenenfalls eine notwegeähnliche Benutzung dieses Wirtschaftsweges rechtfertigen (vgl. Dehner, Nachbarrecht im Bundesgebiet ohne Bayern, 6. Aufl. 1982, § 27 I 5 und 3; im Ergebnis ebenso OLG Köln, OLGZ 67, 156, 159 f.; ferner VGH Mannheim, NJW 1982, 402 mit Anmerkung Krämer NVwZ 1983, 336 sowie OLG Koblenz, MDR 1981, 671 und Kopp, VwGO, 6. Aufl. 1984, § 40 Rn. 19 a m.w.N.).

    In der Rechtsprechung sind folglich nur solche Nutzungsbedürfnisse schützenswert anerkannt worden, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, wobei es auch auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation ankommt (vgl. BVerwG 54, 1, 4; 64, 202, 204; VGH Mannheim, NJW 1982, 402, 403; Krämer NVwZ 1983, 336, 337).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Die Beklagte kann die behauptete Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung - ungeachtet der Tatsache, dass es hier um landesrechtliche Vorschriften geht - schon deshalb nicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 25. Juni 1981 - 5 S 1353/80 (NJW 1982, 402/403) stützen, weil diese ebenfalls davon ausgeht, dass der unbestimmte Gesetzesbegriff "überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit" gerichtlich voll überprüfbar ist.

    Die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 25.6.1981 - 5 S 1353/80 - NJW 1982, 402/403) ist hier dagegen nicht einschlägig.

    Die Beklagte begründet die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der von ihr behaupteten Abweichung der Rechtsauffassung des Erstgerichts von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 25.6.1981 - 5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403), wonach der Anliegergebrauch auf die tatsächliche Beschaffenheit und Eignung des (eingezogenen) Wegs beschränkt ist.

    Überdies ist diese auch deswegen nicht gegeben, weil eine solche abweichende Rechtsmeinung, wie oben unter III.1.2.1 ausgeführt, dem Urteil vom 25. Juni 1981 (5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entgegen dem Vorbringen der Beklagten gerade nicht zu entnehmen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 1 S 3042/95

    Unterbringung eines Obdachlosen - zur örtlichen Zuständigkeit

    Ordnungsrecht gewährt dem Wohnsitzlosen bzw. Nichtseßhaften in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Wohnung in einer gemeindlichen Obdachlosenunterkunft (vgl. OVG NW, Beschl. v. 1.2.1982, DÖV 1982, 554 ff.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung

    Die Beklagte kann die behauptete Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung - ungeachtet der Tatsache, dass es hier um landesrechtliche Vorschriften geht -schon deshalb nicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 25. Juni 1981 - 5 S 1353/80 (NJW 1982, 402/403) stützen, weil diese ebenfalls davon ausgeht, dass der unbestimmte Gesetzesbegriff "überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit" gerichtlich voll überprüfbar ist.

    Die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs BadenWürttemberg (U. v. 25.6.1981 - 5 S 1353/80 - NJW 1982, 402/403) ist hier dagegen nicht einschlägig.

    Die Beklagte begründet die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der von ihr behaupteten Abweichung der Rechtsauffassung des Erstgerichts von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U. v. 25.6.1981 - 5 S 13530/80 -NJW 1982, 402/403), wonach der Anliegergebrauch auf die tatsächliche Beschaffenheit und Eignung des (eingezogenen) Wegs beschränkt ist.

    Überdies ist diese auch deswegen nicht gegeben, weil eine solche abweichende Rechtsmeinung, wie oben unter III.1.2.1 ausgeführt, dem Urteil vom 25. Juni 1981 (5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entgegen dem Vorbringen der Beklagten gerade nicht zu entnehmen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 5 S 1990/87

    Schadensersatz für Straßenschäden; zur Umdeutung eines formnichtigen

    Deshalb kann der Gemeingebrauch aus der Natur der Sache nicht weitergehen, als es der technischen Zweckbestimmung entspricht (so bereits Urt. des erk. Sen. v. 25.6.1981 -- 5 S 1353/80 -- DÖV 1982, 206 mit Anm. Steiner = NJW 1982, 402; ebenso Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, Kap. 24 RdNr. 17).
  • VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17

    Windenergieanlage; Körperschaftswald; Waldweg; Gestattung für Baustellenverkehr

    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 5 S 2092/92

    Beschränkung des Anliegerrechts auf Zufahrt zum eigenen Grundstück durch

    Wie in aller Regel bei der Einrichtung von Fußgängerzonen kann auch hier davon ausgegangen werden, daß überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Teileinziehung des A platzes "erforderlich machen", wie es in § 7 Abs. 1 2.Altern. StrG im Sinne eines Überwiegens entgegenstehender öffentlicher oder privater Interessen vorausgesetzt wird (vgl. Urt.d. Senats v. 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1983, 402; Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 7 RdNrn. 14 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90

    Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung

    Denn soweit sich der Anlieger auf die Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG berufen kann, die in erster Linie eine Bestandsgarantie und nicht nur eine Wertgarantie ist (vgl. BVerfGE 24, 367, 400), kann ihm grundsätzlich auch ein verfassungsrechtliches Abwehrrecht gegen die Änderung selbst zustehen (vgl. aus der Rechtspr. des Senats insbesondere Urt. v. 25.6.1981 -- 5 S 1353/80 -- DÖV 1982, 206 = NJW 1982, 402).
  • VG Leipzig, 27.09.1999 - 6 K 1912/97
    1983, 770, 771; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.7.1971, NJW 1972, 837, 839; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.6.1981, DÖV 1982, 206, 207).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Dass ein (bestimmungsgemäßer) Anliegergebrauch (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, DÖV 1982, 206) - auch zum Kiesabbau - ebenfalls ausgeschlossen sein sollte, ist der Widmung trotz der Bezugnahme auf land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht unmittelbar zu entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 170/82
  • VG Kassel, 20.10.2023 - 7 K 1188/21

    Zum Anspruch auf Einräumung eines Anliegergebrauchs an einem gemeindlichen "Weg"

  • VG Würzburg, 28.06.2016 - W 4 K 16.15

    Abstufung einer Gemeindestraße

  • VG Meiningen, 29.05.1997 - 2 E 419/97

    Verkehrsrecht; Verkehrsrecht; Straßenverkehrsbeschränkung; Zuständigkeit für

  • VG Cottbus, 25.10.2007 - 4 K 1199/04

    Einziehung eines Gärtnereiwegs; Klagerecht der Anlieger gegen straßenrechtliche

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