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   BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83   

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https://dejure.org/1983,1489
BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83 (https://dejure.org/1983,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1983 - 2 BvR 265/83 (https://dejure.org/1983,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 1983 - 2 BvR 265/83 (https://dejure.org/1983,1489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf gesetzlichen Richter - Verletzung - Nichtbesetzung einer freigewordenen Stelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1541
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) kann verletzt sein, wenn die Wiederbesetzung einer freigewordenen Vorsitzendenstelle nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird (vgl. BVerfGE 18, 423 >426<).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auch wenn solche Stellen mit Blick auf die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in angemessener Zeit zu besetzen sind (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 3. März 1983 - 2 BvR 265/83 - NJW 1983, 1541 unter Verweis auf Beschluss vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60 - BVerfGE 18, 423), begründet dieser Umstand keine Ansprüche der Bewerber auf zügige Besetzung der ausgeschriebenen Richterstellen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "in angemessener Zeit" (BVerfG, Beschl. v. 3.3.1983 - 2 BvR 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, Urt. v. 10.6.1975 - 9 RV 390/74 -, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, Urt. v. 19.1.1978 - III ZR 11/76 -, DVBl. 1978, 703) wird, ohne dass es sich hierbei um eine dem Beförderungsbewerber gegenüber bestehende Pflicht des Dienstherrn handelt.
  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 423; BVerfG NJW 1983, 1541; BGH NJW 2015, 1685 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2013, 259 m.w.N.; BGHSt 34, 379 m.w.N.; BGH NJW 1985, 2337; BSG NJW 2007, 2717; BSGE 40, 53 m.w.N.; BVerwG aaO; BVerwG NJW 1986, 1366; BFHE 190, 47) besteht jedoch Einigkeit darüber, dass im Fall des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper bzw. in dem Fall, dass eine neu bewilligte Planstelle noch besetzt werden muss, die Vertretungsregelung des § 21e Abs. 1 Satz 1 bzw. § 21f Abs. 2 GVG entsprechend anzuwenden ist, sofern und solange die Wiederbesetzung lediglich "vorübergehend" unterbleibt, also einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet.
  • BGH, 26.03.2013 - 4 StR 556/12

    Besetzungsrüge (vorübergehendes Unterbleiben der Wiederbesetzung des

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass im Falle des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG entsprechend anzuwenden ist, sofern und solange die Wiederbesetzung lediglich "vorübergehend" unterbleibt, also einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet (vgl. BVerfGE 18, 423, 426 f.; BVerfG, NJW 1983, 1541; BGH, Urteil vom 9. Februar 1955 - IV ZR 153/54, BGHZ 16, 254; Urteil vom 21. Juni 1955 - 5 StR 177/55, BGHSt 8, 17, 19 ff.; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, NJW 1985, 2337; BSG, NJW 2007, 2717, 2718; BFHE 190, 47, 52 f.; BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch Breidling in LR-StPO, 26. Aufl., § 21f GVG Rn. 27).
  • BGH, 26.03.1986 - III ZR 114/85

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Mitwirkung eines

    Wird die Stellenbesetzung dagegen aus anderen, nicht schon lange vorher überschaubaren Gründen notwendig, so muß je nach Lage des Falles eine Übergangszeit von mehreren Monaten in Kauf genommen werden, in der die Mitwirkung eines Hilfsrichters zulässig ist (BGHZ 95, 248 [BGH 11.07.1985 - VII ZB 6/85]; vgl. BGHSt 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; BVerfG Beschluß vom 3. März 1983 - 2 BvR 265/83 = NJW 1983, 1541).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03

    Annahme der Verhinderung eines Vorsitzenden Richters im Rahmen einer

    Bei einer Vakanz von knapp drei Monaten im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertretungsfalls kann grundsätzlich noch nicht davon ausgegangen werden, dass die Wiederbesetzung in verfassungswidriger Weise hinausgezögert worden ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 3. März 1983 2 BvR 265/83 NJW 1983, 1541).
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

    Die derart langfristige Nichtbesetzung der Planstelle eines Vorsitzenden Richters verstößt nicht nur gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. Vorprüfungsausschuß des BVerfG NJW 1983, 1541).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04

    Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des

    Das Bundesverfassungsgericht hat angenommen, dass bei einer Vakanz einer Vorsitzendenstelle von knapp 3 Monaten grundsätzlich noch nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Wiederbesetzung in verfassungswidriger Weise hinausgezogen worden sei (BVerfG Beschluss vom 3.3.1983 in der Sache BvR 265/83 = NJW 1983, 1541).
  • VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer einer Untersuchungshaft

    Zwar kann das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sein, wenn die Wiederbesetzung einer freigewordenen Vorsitzendenstelle nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 3. März 1983 - 2 BvR 265/83 -, juris).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

    Demzufolge wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, daß die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH in NJW 55, 1447 ) oder "in angemessener Zeit" erfolgt (vgl. BVerfG in NJW 83, 1541), "nicht unangemessen lange" (vgl. BSG in RiA 76, 54 ) oder "rechtswidrig verzögert" wird (vgl. BGH in DRiZ 78, 183 ).
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01

    Absehen von der Nachbesetzung einer durch Ableben frei gewordenen

  • VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11

    Vollstreckungsantrag erfolgreich

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

  • VerfGH Berlin, 01.08.2023 - VerfGH 77 A/23
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 8/02

    Einstweilige Untersagung der Ernennung zum Vizepräsidenten des

  • OLG Hamburg, 02.07.1984 - 2 Ss 57/84

    Vorsitzender einer Strafkammer; Vertretungsregelung; Vorübergehende Verhinderung;

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