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   BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80   

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BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80 (https://dejure.org/1982,815)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1982 - I ZR 155/80 (https://dejure.org/1982,815)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - I ZR 155/80 (https://dejure.org/1982,815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und reimportierte Autos - Wettbewerbsverhältnis von Autovertragshändlern trotz großer räumlicher Entfernung der Niederlassungen (Saarland und Berlin) - Unzulässige gesonderte Ausweisung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1558
  • MDR 1983, 819
  • GRUR 1983, 443
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (zuletzt in seinem Urteil "Sonnenring", BGH GRUR 1982, 493, 495 m.w.N.), handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine wertneutrale Ordnungsvorschrift, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die dieser fortführen möchte, muss ein Kfz-Einzelhändler bei der Werbung für Kraftfahrzeuge grundsätzlich auch die Kosten der Überführung der Fahrzeuge vom Hersteller zum Händler in den Endpreis aufnehmen, weil der Verkehr solche Nebenkosten nicht als zusätzliche Frachtkosten, sondern als Bestandteil des Endpreises auffasst (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 = WRP 1983, 385 - Kfz-Endpreis; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 1 PAngV Rn. 18 mwN).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Für die rechtliche Beurteilung, ob die Beklagte als Anbieterin von Waren in der Prospektwerbung gegenüber Letztverbrauchern wirbt, kommt es nicht entscheidend darauf an, an welchen Abnehmerkreis nach ihrer Vorstellung die Werbung gerichtet sein soll; maßgeblich für diese Beurteilung Ist vielmehr die Sicht der Verkehrskreise, welchen die Beklagte im geschäftlichen Verkehr begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; auch BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte).

    Das Berufungsgericht hat hierzu rechtlich fehlerfrei festgestellt, daß die Beklagte sich bewußt und planmäßig über die Ordnungsvorschriften der Preisangabenverordnung hinwegsetzt, obwohl für sie erkennbar ist, daß sie dadurch einen wettbewerblichen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; Urt. v. 30.03.1988 - I ZR 209/86, GRUR 1988, 699, 700 - qm-Preisangaben II).

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Aus diesem Grund ist dann, wenn unter Angabe von Preisen für Leistungen geworben wird, die - wie hier - aus der Sicht der Letztverbraucher als einheitliches Leistungsangebot und Gegenstand eines einheitlichen Vertragsentschlusses erscheinen, ein sich auf das einheitliche Leistungsangebot insgesamt beziehender Endpreis anzugeben (vgl. dazu auch - zur PreisangabenVO a.F. - BGH, Urt. v. 17.10.1980 - I ZR 132/78, GRUR 1981, 140, 141 = WRP 1981, 23, 24 - Flughafengebühr; Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 = WRP 1983, 385, 386 - Kfz-Endpreis; vgl. weiter Hdb. WettbewerbsR/Helm, § 48 Rdn. 259).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Für die rechtliche Beurteilung, ob die Beklagte als Anbieterin von Waren in der Prospektwerbung gegenüber Letztverbrauchern wirbt, kommt es nicht entscheidend darauf an, an welchen Abnehmerkreis nach ihrer Vorstellung die Werbung gerichtet sein soll; maßgebend für diese Beurteilung ist vielmehr die Sicht der Verkehrskreise, welchen die Beklagte im geschäftlichen Verkehr begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; auch BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte).

    Das Berufungsgericht hat hierzu verfahrensfehlerfrei festgestellt, daß die Beklagte sich bewußt und planmäßig über die Ordnungsvorschriften der Preisangabenverordnung hinwegsetzt, obwohl für sie erkennbar ist, daß sie dadurch einen wettbewerblichen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86, GRUR 1988, 699, 700 - qm-Preisangaben II).

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Maßgebend für die Frage, ob die Versand- und Versicherungskosten bei dem vorliegenden Angebot in den Endpreis einzubeziehen sind, ist die Verkehrsauffassung, d.h. die Auffassung der Letztverbraucher, an die sich Angebot und Werbung richten (§ 1 Abs. 6 Satz 1 PAngV; vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 = WRP 1983, 385 - Kfz-Endpreis; Urt. v. 6.6.1991 - I ZR 291/89, GRUR 1991, 845, 846 = WRP 1991, 652 - Nebenkosten; Urt. v. 14.10.1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222, 223 = WRP 1994, 101 - Flaschenpfand; Gimbel/Boest, PAngV, 1985, § 1 Anm. 13; Köhler/Piper, UWG, PAngV § 1 Rdn. 2, 38).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12

    Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden

    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • OLG Celle, 14.10.2004 - 13 U 187/04

    Vereinbarkeit der Werbung eines Autohändlers für Kraftfahrzeuge mit der

    Zu den "sonstigen Preisbestandteilen" gehören die Überführungskosten für Kraftfahrzeuge jedenfalls dann, wenn sie, wie hier, mangels eines Angebots an den Kunden, das Fahrzeug selbst beim Hersteller abzuholen, obligatorisch anfallen (BGH, NJW 1983, 1558, 1559; Baumbach/Hefermehl/Köhler, 23. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 2; Köhler/Piper, § 1 PAngV, Rdnr. 28).

    Es kann offen bleiben, ob in Fällen einer nur fakultativen Überführung durch den Händler die Einberechnung der Frachtkosten in den Endpreis nicht erforderlich ist (offen gelassen auch: BGH, NJW 1983, 1558, 1559; verneinend: Landgericht Dresden, WRP 2004, 260).

  • OLG Schleswig, 23.01.2007 - 6 U 65/06

    Preiswahrheit bei Neuwagenvermittlung im Internet

    Kosten für Fracht, Umrüstung und TÜV-Vorführung sind bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine zusätzlichen Kosten, wenn sie in der Regel anfallen (vgl. BGH GRUR 1983, 443; Urteil vom 16.12.1982 - I ZR 155/80 - Rn. 28, 31 bei JURIS).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 PAngV erweist sich aber vorliegend als wettbewerbswidrig, weil sich die Beklagte mit einer Werbung der vorliegenden Art bewußt und planmäßig einen wettbewerblichen Vorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (vgl. BGH Urt. vom 16. Dezember 1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; Urt. vom 30. März 1988 - I ZR 209/86, GRUR 1988, 699, 700 - qm-Preisangaben II).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04

    Verstoß gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit bei fehlender

    Dazu gehören bei Angeboten des Verkaufs von Neuwagen auch die -wie hier-zwangsläufig anfallenden Überführungskosten zum Geschäftshaus des Verkäufers, wo der Verkehr in solchen Fällen die Übergabe des Fahrzeuges erwartet (BGH GRUR 1983, 443, 445 -KfZ-Endpreis; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 1 PAngV Rdn.2).
  • OLG Koblenz, 15.10.2002 - 4 U 239/02

    Werbung mittels Zeitungsanzeige für einen Pkw unter einer Preisangabe und dem

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03

    Zu den Voraussetzungen bei einer Werbung mit "unverbindliche Preisempfehlung des

  • LG Krefeld, 04.09.2007 - 12 O 12/07

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 6 U 94/09

    Begriff der Hervorhebung des Endpreises im S. von § 1 Abs. 6 PAngV

  • OLG Köln, 11.08.2000 - 6 U 10/00

    Preisangabe in Werbeanzeige eines Autohändlers - Endpreis ohne Überführungskosten

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06

    Bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen muss der Endpreis die Überführungskosten

  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87

    "Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1992 - 7 L 3808/91

    Ausstellung ; Goldschmuck; Auszeichnung; Endpreis; Bearbeitungsgebühr;

  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 U 14/08

    Anspruch des Unterlassungsgläubigers auf Freistellung im Hinblick auf

  • LG Köln, 11.01.2012 - 84 O 201/11

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der getrennten Angabe von Fahrzeugpreis und

  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92

    Grundpreisangabe; Ausnahmebestimmung; Frischkäsezubereitung

  • LG Dresden, 12.11.2003 - 42 O 477/03

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich einer Werbung ohne

  • OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98

    Verstoß gegen gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe gem. § 1 Abs. 1 S. 1

  • OLG Köln, 23.11.1984 - 6 U 96/84

    Wirksamkeit eines strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungsvertrag zur

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