Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,709
BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82 (https://dejure.org/1983,709)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1983 - 6 C 96.82 (https://dejure.org/1983,709)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 6 C 96.82 (https://dejure.org/1983,709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufzeichnung von Parteivorbringen - Vorläufige Ergebnisaufzeichnung - Richterliche Aufzeichnungen - Verlesungspflicht - Rügerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 43
  • NJW 1983, 2275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Als heilbare Verfahrensmängel sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Zusammenstellung bei Kohlndorfer, DVBl 1988, 474 ) insbesondere Verstöße gegen formale Ladungs-, Benachrichtigungs- oder Protokollierungsvorschriften angesehen worden (vgl. etwa BVerwGE 8, 149 ; 50, 344 ; Buchholz Nr. 28 zu § 105 VwGO; NJW 1977, 313 ; DÖV 1981, 840; NJW 1983, 2275), aber auch Verstöße gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 96 VwGO (BVerwGE 41, 174 ) oder Verstöße gegen § 55 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 GVG bei Übersetzungsmängeln im Falle eines zugezogenen Dolmetschers (NVwZ 1983, 668 f.), wobei einige der betroffenen Verfahrensvorschriften zugleich der prozessualen Sicherung des rechtlichen Gehörs dienen.
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Der Aufenthalt muß vielmehr zum maßgeblichen Zeitpunkt "seit" der Mindestdauer grundsätzlich ununterbrochen bestanden haben (BVerwGE 82, 117 (122) [BVerwG 30.05.1989 - 1 C 57/87]; zu Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages BVerwGE 37, 227 (230) [BVerwG 16.02.1971 - I C 43/70]; 67, 47 (49) [BVerwG 23.02.1983 - 6 C 96/82]).
  • BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86

    Kriegsdienstverweigerung - Mündliche Verhandlung - Unvollständige Protokollierung

    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defektes des Tonaufnahmegeräts (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Dadurch, daß das benutzte Gerät infolge eines Defekts praktisch die gesamte Aussage des Klägers tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch an einer Aufzeichnung überhaupt, weil nicht gemäß § 160 a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweit vorläufig aufgezeichnet wurde (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 31>).

  • BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86

    Kriegsdienstverweigerung - Unvollständigkeit des Protokolls - Tonaufnahmegerät

    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defekts des Tonaufnahmegerätes (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Dadurch, daß das benutzte Gerät infolge eines Defektes wesentliche Teile der Aussage des Klägers tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch insoweit an einer Aufzeichnung überhaupt, weil nicht gemäß § 160 a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweit vorläufig aufgezeichnet wurde (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 31>).

  • BVerwG, 25.05.2016 - 7 BN 1.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann Protokollierungsmängel gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 295 ZPO nur geltend machen, wenn er sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die sich auch unmittelbar an die Beweisaufnahme oder an eine informatorische Anhörung anschließen kann, beanstandet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1983 - 6 C 96.82 - BVerwGE 67, 43 ; OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2011 - 16 A 2480/10 - juris Rn. 9 f.).
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät -

    Dadurch, dass das benutzte Gerät --möglicherweise infolge eines Defektes oder Bedienungsfehlers-- wesentliche Teile der Aussage des Zeugen tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch insoweit an einer Aufzeichnung überhaupt, wenn nicht gemäß § 160a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweitig z.B. in einem gesonderten Berichterstattervermerk, auf den in zulässiger Weise Bezug genommen worden ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 1034; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 15. September 1988 6 C 31.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 105 VwGO Nr. 46, m.w.N.; vom 23. Februar 1983 6 C 96.82, BVerwGE 67, 43, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1983, 550) aufgezeichnet worden ist.
  • OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90

    Errichtung eines gemeinsamen Ehegattentestamentes ; Anfechtung eines Testaments ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 22.06.2005 - 7 B 154.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätze der Beweiswürdigung

    Ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter kann derartige Mängel der Protokollierung nur rügen, wenn er sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung beanstandet hat (Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - BVerwGE 67, 43 , NJW 1983, 2275).
  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

    Ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter kann derartige Protokollierungsmängel nur rügen, wenn er diesen Verfahrensfehler bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat; nächste mündliche Verhandlung ist nicht notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie hier geschehen - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 ; Beschlüsse vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 14. Juli 1981 - BVerwG 6 CB 61.79 - ; BVerwGE 67, 43 [BVerwG 23.02.1983 - 6 C 96/82]; Beschlüsse vom 19. Januar 1987 - BVerwG 6 B 27.86 - und vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - ).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 6 B 27.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter kann derartige Protokollierungsmängel nur rügen, wenn er sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die sich auch unmittelbar an die Beweisaufnahme anschließen kann, beanstandet hat (vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 31> m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 16.07.1985 - 6 C 73.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 B 32.86
  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 ER 211.86

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anhörung des Wehrpflichtigen im Verfahren mit

  • BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - 16 A 2480/10

    Notwendigkeit der Benennung von sämtlichen für die gerichtliche Entscheidung

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 B 124.91

    Anforderungen an die Ladung eines Klägers und seines Prozessbevollmächtigten -

  • BVerwG, 02.09.1986 - 6 B 73.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abweichung bei Zugrundelegung

  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 97.82

    Rechtsmittel

  • VG Gießen, 04.08.1997 - 5 G 31598/97

    Abschiebung kroatischer Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina

  • VG Stuttgart, 23.02.1994 - A 18 K 11789/94

    Außenwirkung einer verwaltungsinternen Mitteilung; Anforderungen an die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht