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   BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81   

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https://dejure.org/1982,2490
BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81 (https://dejure.org/1982,2490)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1982 - IVa ZR 36/81 (https://dejure.org/1982,2490)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 (https://dejure.org/1982,2490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen aus dem Nachlass - Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten - Gutgläubigkeit bezüglich der Erforderlichkeit der Eingehung der Verbindlichkeit zur ordnungsmäßigen Verwaltung bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 40
  • MDR 1983, 37
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 10.12.1913 - V 303/13

    Mißbrauch der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 83, 348, 353; 130, 131, 134) und nach der weit überwiegenden Meinung des neueren Schrifttums (vgl. z.B. MK-Brandner, BGB § 2206 Rdn. 7; Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 2206 Anm. 3), der sich der Senat anschließt, genügt es für die Anwendung von § 2206 Abs. 1 Satz 1, wenn derjenige, mit dem der Testamentsvollstrecker den Vertrag abgeschlossen hat, bei Vertragsschluß annahm und ohne Fahrlässigkeit annehmen konnte, die Eingehung der Verbindlichkeit sei zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses erforderlich.
  • RG, 20.10.1930 - VI 763/29

    Über die Pflichten des Testamentsvollstreckers.

    Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 83, 348, 353; 130, 131, 134) und nach der weit überwiegenden Meinung des neueren Schrifttums (vgl. z.B. MK-Brandner, BGB § 2206 Rdn. 7; Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 2206 Anm. 3), der sich der Senat anschließt, genügt es für die Anwendung von § 2206 Abs. 1 Satz 1, wenn derjenige, mit dem der Testamentsvollstrecker den Vertrag abgeschlossen hat, bei Vertragsschluß annahm und ohne Fahrlässigkeit annehmen konnte, die Eingehung der Verbindlichkeit sei zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses erforderlich.
  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Ihm sind als Testamentsvollstrecker in §§ 2216 ff. BGB im Interesse und zum Schutz der Erben besondere Pflichten auferlegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81, NJW 1983, 40, 41).
  • BFH, 11.06.2013 - II R 10/11

    Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung -

    b) Zivilrechtlich ist der Testamentsvollstrecker weder Vertreter des Erblassers oder des Nachlasses noch Vertreter des oder der Erben; er hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juli 1982 IVa ZR 36/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 40, m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers: Freigabe durch Testamentsvollstrecker

    cc) Allerdings hat die Betroffene als Erbin einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Testamentsvollstrecker die vom Erblasser getroffenen Verwaltungsanordnungen i.S.d. § 2216 Abs. 2 BGB umsetzt (BGH Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1983, 40, 41; LG Krefeld Beschluss vom 14. März 2007 - 6 T 345/06 - juris Rn. 9; NK-BGB/Weidlich 3. Aufl. § 2216 Rn. 31).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Er hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGHZ 25, 275, 279; BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1983, 40 f).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit

    Insbesondere ist ein Testamentsvollstrecker - anders als ein transmortal Bevollmächtigter - nicht Vertreter der Erben, sondern hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 -, NJW 1983, S. 40 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Sollte es sich um eine unentgeltliche Verfügung handeln, dann wird ferner auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 2206 BGB (vgl. Senatsurteil vom 7.7.1982 - IVa ZR 36/81 - LM BGB § 2206 Nr. 3) zu achten sein.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Er hat vielmehr die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1982, 40).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers -

    Es nimmt im Anschluß an die Rechtsprechung (RGZ 83, 348, 353; 130, 131, 134; Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1983, 40) an, daß auch in den Fällen, in denen die Eingehung der Verbindlichkeit zur ordnungsgemäßen Verwaltung objektiv nicht erforderlich ist, eine wirksame Nachlaßverbindlichkeit Zustandekommen kann, sofern nur der Vertragspartner bei Vertragsschluß annimmt und ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, die Eingehung sei zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich.
  • BFH, 14.11.1990 - II R 58/86

    Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids für und gegen einen Erben an den

    a) Zivilrechtlich ist der Testamentsvollstrecker weder Vertreter des Erblassers oder des Nachlasses noch Vertreter des oder der Erben, sondern Inhaber eines privaten Amtes (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Juli 1982 IVa ZR 36/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 40 m. Nachw.).
  • FG Münster, 03.03.2005 - 5 K 3631/03

    Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.07.1982 IV a ZR 36/81, NJW 1983, 40, ist der Testamentsvollstrecker weder Vertreter des Erblassers noch Vertreter des Erben.
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 139/95

    Revisionsbeschwer bei Streit um den Umfang einer Testamentsvollstreckung

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 9 V 49/97

    Anlaufhemmung für Festsetzungsverjährung bei Steuererklärungspflicht; Pflicht zur

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 155/86

    Anforderungen an die sonstige selbständige Arbeit - Voraussetzungen für das

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