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   BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82   

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https://dejure.org/1982,1327
BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82 (https://dejure.org/1982,1327)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1982 - 3 StR 228/82 (https://dejure.org/1982,1327)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1982 - 3 StR 228/82 (https://dejure.org/1982,1327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke - Berücksichtigung besonderer kulturell-ethnischer Bewusstseinslage bei der Wertung der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 211 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 55
  • MDR 1982, 1032
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • StV 1982, 572
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Es hat geprüft, ob außergewöhnliche Umstände im Sinne der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) vorliegen, welche die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen ließen, und hat dies verneint.

    Das Landgericht mißt die Gesamtheit dieser Umstände abwägend an den in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen beispielhaft erwähnten Tätersituationen, die außergewöhnliche Umstände im Sinne der bezeichneten Entscheidung aufweisen können (BGHSt 30, 105, 119).

    Sie trägt der Auffassung des Bundesgerichtshofes Rechnung, daß der passende Maßstab für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nicht dem § 213 StGB zu entnehmen ist, daß es sich vielmehr um einen "Grenzfall" handeln muß, in dem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre (BGHSt 30, 105, 118/119 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 266, 267) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].

  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Die Rechtsprechung hat bei der Prüfung, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (vgl. BGH GA 1967, 244; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteil vom 28. August 1979 -1 StR 282/79; BGH, Beschluß vom 27. November 1979 - 5 StR 711/79; BGH, Urteil vom 5. Mai 1981 - 1 StR 145/81 = Strafverteidiger 1981, 399).
  • BGH, 27.11.1979 - 5 StR 711/79

    Voraussetzungen des Mordmerkmals aus niedrigen Beweggründen bei Bindung des

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Die Rechtsprechung hat bei der Prüfung, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (vgl. BGH GA 1967, 244; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteil vom 28. August 1979 -1 StR 282/79; BGH, Beschluß vom 27. November 1979 - 5 StR 711/79; BGH, Urteil vom 5. Mai 1981 - 1 StR 145/81 = Strafverteidiger 1981, 399).
  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Die Rechtsprechung hat bei der Prüfung, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (vgl. BGH GA 1967, 244; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteil vom 28. August 1979 -1 StR 282/79; BGH, Beschluß vom 27. November 1979 - 5 StR 711/79; BGH, Urteil vom 5. Mai 1981 - 1 StR 145/81 = Strafverteidiger 1981, 399).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 35/81 - ausgegangen, in dem er das - in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilende - Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen bei einem Sachverhalt für möglich hielt, der durch schwerste beleidigende Herabwürdigungen des Täters von seiten seiner Ehefrau und dadurch gekennzeichnet war, daß dieser von einem gegen ihn gerichteten Tötungsplan seines Nebenbuhlers, des späteren Opfers, ausging.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Sie trägt der Auffassung des Bundesgerichtshofes Rechnung, daß der passende Maßstab für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nicht dem § 213 StGB zu entnehmen ist, daß es sich vielmehr um einen "Grenzfall" handeln muß, in dem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre (BGHSt 30, 105, 118/119 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 266, 267) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen, denen ein Täter wegen seiner Bindung an eine fremde Kultur verhaftet ist, bereits bei der Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, berücksichtigt (BGH NJW 1980, 537 = JZ 1980, 238 mit Anm. Köhler und Anm. Sonnen JA 1980, 747; StV 1981, 399; NJW 1983, 55; StV 1997, 565; Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - so auch Neumann in NK-StGB § 211 Rdn. 30; Maurach/Schroeder/Maiwald Strafrecht BT Teilbd.
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Da bei der Prüfung der Frage, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden müssen, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (BGH, Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 228/82; vgl. auch BGH StV 1996, 208 mit Anm. Fabricius; Tröndle a.a.O. Rdn. 5 c jeweils m.w.N.), ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

    Allein eine andere kulturell-ethnische Bewusstseinslage kann dies vorliegend nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 08-09-1982 - 3 StR 228/82 = NJW 1983, 55).
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85

    Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und

    Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82).
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