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   BayObLG, 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83   

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BayObLG, 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83 (https://dejure.org/1983,3765)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83 (https://dejure.org/1983,3765)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1983 - BReg. 3 Z 168/83 (https://dejure.org/1983,3765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1692 (Ls.)
  • BB 1984, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Passau, 30.08.1982 - 2 T 66/82

    Zur Beurkundung von Treuhandverträgenbeim Bauherrenmodell

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83
    Das Landgericht hat die Landesnotarkammer Bayern (gern. § 67 Abs. 4 BNotO) und den Notar (gemäß § 12 FGG ) angehört und sodann durch Beschluß vom 30.8.1982 (veröffentlicht in MittBayNot 1982, 189) als unbegründet zurückgewiesen, weil der Notar die von ihm begehrte Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigert habe.

    Das Landgericht hat seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet: (Wird ausgeführt; vgl. MittBayNot 1982, 189 ff.).

  • RG, 13.05.1929 - II 313/28

    1. Steht der Erhebung oder Weiterverfolgung der Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83
    (1) Regelmäßig hat eine Verschmelzung eine Erhöhung des Grundkapitals der aufnehmenden Gesellschaft zur Folge, weil nur so die erforderlichen Mittel zu beschaffen sind, um den Aktionären oder Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft Aktien der Übernehmerin zur Verfügung zu stellen (BaumbachlHueckAktiengesetz 13. Aufl. § 344 Rdnr. 2; Priester NJW 1983, 1459 /1464; vgl. auch RGZ 124, 279 /301).
  • BayObLG, 07.07.1983 - BReg. 1 Z 26/83
    Auszug aus BayObLG, 05.12.1983 - BReg. 3 Z 168/83
    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1983, 168/170; Seybold/ Hornig BNotO 5. Aufl. § 15 Rdnr. 93).
  • OLG Hamm, 23.02.2016 - 9 U 43/15

    Rasen und Vorfahrtsverletzung - wer zahlt was?

    Wie bereits in erster Instanz unter Berufung auf die sehr wohl einen vergleichbaren Fall betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 1692) ausgeführt, könne die Tempoüberschreitung des Versicherten der Klägerin, der unstreitig (mehr stehe nicht fest) 121 km/h schnell gefahren sei, den Beklagten zu 1) - entgegen der Annahme des Landgerichts - keineswegs entlasten.
  • OLG Hamm, 20.04.1988 - 15 W 84/87

    Verschmelzung von Schwestergesellschaften

    Zwar hat die Rechtspr. eine Ausnahme vom Grundsatz der Anteilsgewährungspflicht bei der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft durch Aufnahme seitens ihrer Muttergesellschaft zugelassen (BayObLG, BB 1984, 91 [hier: II (220) 289 e]).
  • LG Düsseldorf, 07.06.1988 - 36 T 9/88

    Eintragungsfähigkeit der Befreiung des Komplementärs einer KG von § 181 BGB

    Zwar hat die Rechtsprechung eine Ausnahme vorn Grundsatz der Anteilsgewährungspflicht bei der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft durch Aufnahme seitens ihrer Muttergesellschaft zugelassen (BayObLG BB 1984, 91).
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