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   BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83   

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https://dejure.org/1983,750
BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83 (https://dejure.org/1983,750)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83 (https://dejure.org/1983,750)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 (https://dejure.org/1983,750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der durch das AsylVfG vorgesehenen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Gemeinschaftsunterkünfte - Unterbringung - Asylbewerber

  • hjil.de PDF, S. 36 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 558
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob der Verwaltungsgerichtshof bei seinem Vorgehen die Bedeutung oder die Tragweite der Grundrechte der Beschwerdeführer verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Da die Unterbringung regelmäßig auf besonders engem Raum und häufig mit mehreren Personen in einem Zimmer erfolgt, ist sie typischerweise mit Beschränkungen verbunden (vgl. BVerfG, NJW 1984, 558).
  • BFH, 24.03.2021 - V R 1/19

    Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

    Zwar werden mit der verpflichtenden Unterbringung von Flüchtlingen in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylG und anschließend --im Fall einer entsprechenden Auflage gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 AsylG ebenfalls verpflichtend-- in einer Gemeinschaftsunterkunft nach § 53 AsylG insbesondere asylverfahrensrechtliche Zwecke verfolgt (vgl. BTDrucks 12/2062, S. 1, 25 ff., 34; BVerfG-Beschluss vom 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 558; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.06.1984 - 9 C 9/84, BVerwGE 69, 295, Rz 30).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 9.84

    Statthaftigkeit - Sprungrevision - Asylrechtsstreitigkeiten

    Diese Vorschrift ihrerseits ist aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenso unbedenklich wie die den Aufenthalt der Asylbewerber generell einschränkenden Vorschriften der §§ 22 Abs. 1 und 23 AsylVfG (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht , Beschluß vom 7. Juli 1983 - 2 BvR 999/83 - NVwZ 1983, 603; Beschluß vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 - BayVBl. 1983, 754; Beschluß vom 9. November 1983 - 2 BvR 1051/83 - NVwZ 1984, 167).

    Die Beklagte durfte ferner davon ausgehen, daß die mit der Wohnsitznahme in Gemeinschaftsunterkünften typischerweise verbundenen Beschränkungen grundsätzlich erforderlich sind, um im Interesse derjenigen Flüchtlinge, die letztlich bestandskräftig anerkannt werden, das Asyl verfahren von vermeidbaren Belastungen freizuhalten (so BVerfG in dem bereits erwähnten Beschluß vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 - a.a.O.).

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983 NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983 NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96

    Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für

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  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Es ist daher nicht fehlerhaft, durch die rechtliche Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts den Asylbewerbern sowohl für ihre eigene Person als auch im Hinblick auf künftige Antragsteller vor Augen zu führen, daß mit dem Asylantrag vor dessen Stattgabe kein Aufenthalt im Bundesgebiet zu erreichen ist, wie er nach allgemeinem Aufenthaltsrecht eingeräumt wird (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 - NJW 1984, 558; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 9.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 2).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983, NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 09.12.1994 - 9 TG 2341/94

    Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber

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  • VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08

    Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen

    Das Aufenthaltsgesetz geht selbst von einer solchen Prognose aus, wenn es den Aufenthalt von Ausländern auf Teile des Bundesgebietes beschränkt (vgl. dazu z. B. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 -, NJW 1984, 558 und Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 9.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 2).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90

    Zuweisung von Asylbewerbern - Begründung der Zuweisungsentscheidung im

    Sie ist im Hinblick auf das erhebliche öffentliche Interesse an der Beschleunigung des Asylverfahrens hinzunehmen (vgl. dazu BVerfG, NJW 1984, 558), zumal im Falle der Einlegung eines Widerspruchs oder der Anrufung des Verwaltungsgerichts im weiteren Verfahrensablauf ergehende Entscheidungen zu begründen sind (vgl. für den Widerspruchsbescheid § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO und für gerichtliche Urteile und Beschlüsse §§ 108 Abs. 1 Satz 2, 122 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 24.01.1984 - 5 B 142.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Antrag auf Gewährung

  • VG Magdeburg, 09.05.2019 - 4 B 363/18

    Öffentliches Interesse am Sofortvollzug einer Wohnsitzauflage für Asylbewerber

  • VG München, 01.02.2010 - M 24 E 09.6090

    Asylbewerber; Gemeinschaftsunterkunft; private Wohnsitznahme; amtsärztliches

  • VG Freiburg, 28.04.2001 - 8 K 408/01
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
  • BVerwG, 24.01.1984 - 5 B 141.83

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

  • OVG Hamburg, 08.03.1989 - Bs II 62/88

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Anerkennung als Wohnungsnotfall und die

  • VG Augsburg, 13.06.2017 - Au 1 K 17.101

    Keine Erlaubnis zur Aufnahme der Vollzeitbeschäftigung für Asylbewerber im

  • VG Dessau, 17.06.2005 - 3 B 219/05
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