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   BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84   

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BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84 (https://dejure.org/1985,751)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1985 - 1 StR 709/84 (https://dejure.org/1985,751)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84 (https://dejure.org/1985,751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von ausgeschiedenen Taten und Tatteilen in der Urteilsfindung - Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Vertrauenserweckung des Gerichts beim Angeklagten ohne Hinweis auf Verwertung der Taten - Nichtgewährung des letzten Wortes bei Ausscheiden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 154, § 154 a
    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von eingestellten Tatteilen in die Beweiswürdigung

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1479
  • MDR 1985, 513
  • NStZ 1985, 324
  • StV 1985, 221
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Unter Hinweis auf BGHSt 31, 302 und die dort aufgeführte sonst ige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sie der Auffassung, im Rahmen der Beweiswürdigung hätten aus dem Verhalten des Angeklagten, das Gegenstand der aus dem Verfahren ausgeschiedenen Vorwürfe war, für den Schuldspruch ohne entsprechenden Hinweis keine Folgerungen gezogen werden dürfen.

    In der Entscheidung BGHSt 31, 302 werden diese Grundsätze auf die Beweiswürdigung erstreckt.

    Die Entscheidung BGHSt 31, 302 steht nicht entgegen, weil sie auf der Rechtsmeinung, die für das vorliegende Urteil von Bedeutung sein könnte, nicht beruht und weil ihr außerdem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt; dort war der Beschluß gemäß § 154 a StPO am zweiten von insgesamt 4 Verhandlungstagen, vor Schluß der Beweisaufnahme, ergangen.

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78

    Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Im Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78 - hatte der Bundesgerichtshof für einen solchen Fall die erneute Erteilung des letzten Wortes nicht für erforderlich gehalten.
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die in der Hauptverhahdlung gemäß §§ 154, 154 a StPO vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff nicht dazu, daß dieser Verfahrensstoff und die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grunde für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssen; vielmehr ist der Tatrichter nicht gehindert, auch solchen Stoff zu ermitteln und festzustellen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (BGH NStZ 1981, 99; BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; vgl. auch Bruns NStZ 1981, 81; Rieß GA 1980, 312; Terhorst JR 1982, 247 und JR 1984, 170).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Deshalb macht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Fällen der §§ 154, 154 a StPO die Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs für die Bemessung der Strafe davon abhängig, daß das Gericht den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweist (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81] ; 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 668/81; Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81; Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 871/81; vgl. auch Bruns, Rieß, Terhorst je a.a.O.).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81

    Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses -

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Spätere Entscheidungen haben in ähnlichen - freilich nicht genau gleichliegenden - Fällen § 258 Abs. 2 StPO als verletzt angesehen (BGH NStZ. 1983, 469; BGH StrVert. 1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 320/81

    Berücksichtigung einer strafschwerenden Tatbestandsverwirklichung gegenüber

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Deshalb macht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Fällen der §§ 154, 154 a StPO die Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs für die Bemessung der Strafe davon abhängig, daß das Gericht den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweist (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81] ; 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 668/81; Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81; Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 871/81; vgl. auch Bruns, Rieß, Terhorst je a.a.O.).
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 668/81

    Beibehaltung des Strafausspruchs trotz erheblicher Verminderung des Schuldumfangs

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Deshalb macht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Fällen der §§ 154, 154 a StPO die Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs für die Bemessung der Strafe davon abhängig, daß das Gericht den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweist (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81] ; 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 668/81; Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81; Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 871/81; vgl. auch Bruns, Rieß, Terhorst je a.a.O.).
  • BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81

    Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Spätere Entscheidungen haben in ähnlichen - freilich nicht genau gleichliegenden - Fällen § 258 Abs. 2 StPO als verletzt angesehen (BGH NStZ. 1983, 469; BGH StrVert. 1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Deshalb macht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Fällen der §§ 154, 154 a StPO die Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs für die Bemessung der Strafe davon abhängig, daß das Gericht den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweist (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81] ; 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 668/81; Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81; Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 871/81; vgl. auch Bruns, Rieß, Terhorst je a.a.O.).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 871/81

    Verwertung eines Polizeiberichts selbst als Beweismittel - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
    Deshalb macht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Fällen der §§ 154, 154 a StPO die Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs für die Bemessung der Strafe davon abhängig, daß das Gericht den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweist (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81] ; 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 668/81; Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81; Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 871/81; vgl. auch Bruns, Rieß, Terhorst je a.a.O.).
  • BGH, 03.06.1980 - 5 StR 289/80

    Strafprozeßrecht: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort

  • BGH, 30.03.1983 - 3 StR 91/83

    Anforderungen an die Gewährung des letzten Wortes an den Angeklagten

  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 162/83

    Erteilung des letzten Wortes für den Angeklagten durch das Gericht bei Beschluss

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Der Senat braucht sich auch nicht dazu zu äußern, ob der Auffassung des 2. Strafsenats, nach der ein Sachverhalt, der einem eingestellten Verfahren zugrunde liegt, ohne Hinweis auch nicht im Rahmen der Beweiswürdigung gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 31, 302), so allgemein zu folgen ist (vgl. das in MDR 1985, 513 abgedruckte Urteil des 1. Strafsenats, ferner auch Rieß in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 154 Rdn. 57).

    Selbst wenn der Angeklagte nach der Verfahrenslage ganz allgemein durch den Beschluß gemäß § 154a Abs. 2 StPO in seinem Verteidigungsverhalten hätte beeinflußt werden können, so kann sein Vertrauen durch den Beschluß bei einer solchen Sachlage durch diese zum Verständnis gebotenen Feststellungen und Ausführungen des Landgerichts nicht verletzt worden sein (vgl. BGH MDR 1985, 513).

  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies in seinem Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78 - verneint, weil der Einstellungsbeschluß lediglich einen Teil der aus Beschluß und Urteil bestehenden Endentscheidung darstelle (zustimmend Pelchen JR 1986, 166, 167; KMR-Stuckenberg § 258 - offengelassen in BGH NJW 1985, 1479, 1480 (1. Strafsenat); NStZ Rdn. 5, 1990, 228 (3. Strafsenat); 1999, 244 (4. Strafsenat) und 257 (3. Strafsenat)).

    Ob etwas anderes gilt, wenn das Gericht für den Angeklagten einen Vertrauenstatbestand dadurch schafft, daß es vor der Verkündung des Urteils nochmals ausdrücklich in die Verhandlung eintritt (s. etwa die Fallgestaltungen - BGH, Urteil vom 21. Dezember in BGH NJW 1985, 1479, NStZ-RR 1998, 151 1966 - 4 StR 404/66), kann dahinstehen; denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14

    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff gemäß § 154a StPO nicht dazu, dass die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grund für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssten; vielmehr ist das Tatgericht nicht gehindert, auch solchen Tatsachenstoff zu berücksichtigen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153 mwN).

    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).

  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies in seinem Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78 - verneint, weil der Einstellungsbeschluß lediglich einen Teil der aus Beschluß und Urteil bestehenden Endentscheidung darstelle (zustimmend Pelchen JR 1986, 166, 167; KMR-Stuckenberg § 258 Rdn. 5; offengelassen in BGH NJW 1985, 1479, 1480 [1. Strafsenat]; NStZ 1990, 228 [3. Strafsenat]; 1999, 244 [4. Strafsenat] und 257 [3. Strafsenat]).

    Ob etwas anderes gilt, wenn das Gericht für den Angeklagten einen Vertrauenstatbestand dadurch schafft, daß es vor der Verkündung des Urteils nochmals ausdrücklich in die Verhandlung eintritt (s. etwa die Fallgestaltungen in BGH NJW 1985, 1479; NStZ-RR 1998, 15; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1966 - 4 StR 404/66), kann dahinstehen; denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen beruht - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - das Urteil nicht darauf, daß dem Angeklagten das letzte Wort nicht ein drittes Mal gewährt wurde (vgl. BGH NJW 1985, 1479, 1480; BGH bei Miebach NStZ 1990, 228 Nr. 15).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18

    Beschränkung der Verfolgung (nicht beträchtlich ins Gewicht fallende Tatteile);

    Eine noch niedrigere Mindeststrafe aufgrund Strafrahmenminderung gemäß § 224 Abs. 1 Halbs. 2 StGB ist auch nach der Verfahrensbeschränkung, die es nicht ausschließt, den ausgeschiedenen Verfahrensstoff bei der Strafbemessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, NJW 1985, 1479 f.), angesichts der vom Landgericht genannten Strafzumessungserwägungen sicher auszuschließen.
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein.
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

    Solange es nur um die indizielle Verwertung von Vortaten für die Strafzumessung und nicht um einen eigenständigen Schuld- und Strafausspruch für diese Vortaten geht, ist die Wiederaufnahme des vorläufig eingestellten Strafverfahrens nach § 154 Abs. 4 StPO (und ggf. die Erhebung einer Nachtragsanklage nach § 266 StPO) nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ 1985, 324 für die Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen

  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • BGH, 07.04.1986 - 3 StR 89/86

    Rechtliche Wirkungen des Ausnehmens von Teilen einer Tat von der Strafverfolgung

  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85

    Rechtliche Folgen des Unterbleibens eines ausdrücklichen Hinweises auf das

  • BGH, 04.08.1989 - 2 StR 278/89

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verletzung von Aufklärungspflichten

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