Weitere Entscheidung unten: LG Ellwangen/Jagst, 21.06.1985

Rechtsprechung
   AG Diez, 19.10.1984 - 3 C 440/84   

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https://dejure.org/1984,3484
AG Diez, 19.10.1984 - 3 C 440/84 (https://dejure.org/1984,3484)
AG Diez, Entscheidung vom 19.10.1984 - 3 C 440/84 (https://dejure.org/1984,3484)
AG Diez, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 3 C 440/84 (https://dejure.org/1984,3484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2339
  • VersR 1986, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99

    Anspruch auf Unterlassung des Betretens von Kraftfahrzeugen durch Katzen im

    Eine Störung in diesem Sinne liegt bereits im Betreten der Fahrzeuge durch die Katzen, ohne dass es darauf ankäme, ob es hierbei zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt (vgl. OLG Köln NJW 1985, 2339; Landgericht Oldenburg NJW-RR 1986, 883; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1994, 147).

    Treten weitere Umstände hinzu wie etwa Kotablagerungen, das Verschmutzen von Wegen und Mauern, die Beschädigung von Gartenmöbeln, so verbleibt es bei dem grundsätzlich gegebenen Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers (Landgericht Kassel Agrarrecht 1987, 58, 59 mit Zust. Anm. Wörlen; Staudinger-Roth, a.a.O., § 906, 110; a.A. AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892 f; AG Passau NJW 1983, 2885, 2886; AG Dietz NJW 1985, 2339).

  • OLG München, 26.06.1990 - 5 U 7178/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Die Duldung von zwei Katzen auf dem Grundstück der Beklagten, zu der die Klägerin bereit ist, ist in einem derartigen Gebiet als ortsüblich nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1972, 90 f/94; OLG Köln NJW 1985, 2338/2339; OLG Celle NJW-RR 1986, 821/822; LG Nürnberg-Fürth, zitiert vom OLG Celle a.a.O.; LG Augsburg NJW 1985, 499/500; LG Oldenburg NJW-RR 1986, 883/884; AG Passau NJW 1983, 2885/2886; AG Diez NJW 1985, 2339).
  • LG Oldenburg, 15.11.1985 - 9 T 1009/85

    Unterlassungsanspruch gegen Nachbarn wegen Beschädigung der

    Ob etwas anderes gelten würde, wenn die Antragsteller mehrere Katzen halten würden (vgl. AG Dies NJW 1985, Seite 2339 hinsichtlich der Haltung von 17 Katzen), brauchte hier nicht entschieden zu werden, da es nur um die Haltung einer Kazte geht.
  • AG Erlangen, 19.09.1990 - 3 C 984/90

    Einbeziehung von Haustieren in § 906 BGB(Bürgerliches Gesetzbuch); Anspruch gegen

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Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 21.06.1985 - 1 S 48/85 - 10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5439
LG Ellwangen/Jagst, 21.06.1985 - 1 S 48/85 - 10 (https://dejure.org/1985,5439)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 21.06.1985 - 1 S 48/85 - 10 (https://dejure.org/1985,5439)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 1 S 48/85 - 10 (https://dejure.org/1985,5439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2339
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16

    Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden

    Zwar stellt der Begriff des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses eine Ausgestaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar (§ 242 BGB; BGH , NJW 1958, Seite 1580; LG Ellwangen , Urteil vom 21.06.1985, Az.: 1 S 48/85-10, u.a. in: NJW 1985, Seiten 2339 f. ).

    Dabei ist es allgemein anerkannt, dass die Beschränkungen aufgrund des aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis fließenden Rücksichtnahmegebot eine durch dringende Gründe gebotene Ausnahme bleiben muss, die nur bei ungewöhnlich schweren Nachteilen für den Nachbarn vorliegt ( LG Ellwangen , Urteil vom 21.06.1985, Az.: 1 S 48/85-10, u.a. in: NJW 1985, Seiten 2339 f.; AG Augsburg , Urteil vom 19.12.1997, Az.: 2 C 2757/97, u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 08249 = "juris"; Martinek , Die Biene 1994, Heft 10, Seiten 584 ff. [Teil 1] und Heft 11, Seiten 641 ff. [Teil 2] ).

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