Rechtsprechung
BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Entschädigung wegen Nutzungsausfalls - Nichteinsetzbarkeit eines Fahrzeugs während der Reparaturzeit aus unfallunabhängigen Gründen - Wirtschaftlicher Totalschaden eines Fahrzeugs - Pflicht des Eigentümers eines Fahrzeugs, das einen wirtschaftlichen ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Nutzungsentschädigung bei mangelndem Nutzungswillen/unbeschädigte Fahrzeugteile müssen bei Totalschaden nicht einzeln verkauft werden; § 254 Abs. 2 BGB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Krankenwagen - Verdienstentgang - Nutzungsausfallentschädigung
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zum Anspruch Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten bei Gewerbe- oder Behördenfahrzeugen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2471
- MDR 1985, 749
- VersR 1985, 736
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Vielmehr hat der Senat in BGHZ 70, 199, 203 ausdrücklich klargestellt, daß eine solche Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile durchaus auch nach der Beschädigung von gewerblich genutzten Fahrzeugen, Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht kommt, falls sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder Über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt.Dieser Anspruch ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Ersatzes sogenannter Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs gerechtfertigt, deren Zubilligung voraussetzen würde, daß der Verlust des beschädigten Fahrzeugs zumindest durch den Einsatz einer im Hinblick auf Ausfälle aller Art vorhandenen Betriebsreserve aufgefangen worden ist (s. BGHZ 70, 199, 201).
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Folgt man der bisherigen Rechtsprechung, dann wird eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeuges nur dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 40, 345, 353; 89, 60, 62), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt (BGHZ 45, 212, 219) noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers (BGHZ 55, 146, 150; Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171).Insbesondere macht sie sich die Kritik von Jahr (AcP 183, 726 ff und JZ 1984, 573) zu eigen (die Weber in VersR 1985, 110, 115 Fn. 106 "keineswegs für überzeugend" hält) und meint, der entgangenen Gebrauchsmöglichkeit komme nicht nur dann ein Vermögenswert zu, wenn ihr eine kongruente subjektive Verwendungsplanung gegenüberstehe; vielmehr liege der Schaden bereits in der Entziehung der Nutzung.
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Folgt man der bisherigen Rechtsprechung, dann wird eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeuges nur dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 40, 345, 353; 89, 60, 62), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt (BGHZ 45, 212, 219) noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers (BGHZ 55, 146, 150; Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171).
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind vielmehr unabdingbare Voraussetzungen für die Begründung eines Schadens (BGHZ 66, 239, 249; so auch Dunz JZ 1984, 1010, 1011 linke Spalte). - BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Zwar ist allgemein anerkannt, daß der Geschädigte, der ein total beschädigtes Fahrzeug nicht dem Schädiger zur Verfügung stellt und ihm dessen Verwertung überläßt, sondern dieses - wie im Streitfall - selbst verwertet, sich im Wege der Vorteilsausgleichung den Restwert, den er durch Veräußerung erzielt hat, auf seinen Schaden anrechnen lassen muß (Senatsurteil vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Folgt man der bisherigen Rechtsprechung, dann wird eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeuges nur dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 40, 345, 353; 89, 60, 62), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt (BGHZ 45, 212, 219) noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers (BGHZ 55, 146, 150; Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171). - BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Folgt man der bisherigen Rechtsprechung, dann wird eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeuges nur dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 40, 345, 353; 89, 60, 62), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt (BGHZ 45, 212, 219) noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers (BGHZ 55, 146, 150; Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171). - BGH, 29.06.1965 - VI ZR 36/64
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Führt er aber - wie es weitgehend der Praxis entspricht - die Verwertung im Einverständnis mit dem Schädiger selbst durch, so darf er dabei zwar einerseits eine sich ihm anbietende Möglichkeit zu besonders günstiger Verwertung nicht ungenutzt lassen, muß sich vielmehr denjenigen Betrag anrechnen lassen, den er in zumutbarer Weise (§ 254 Abs. 2 BGB) erzielen kann (s. Senatsurteil vom 29. Juni 1965 - VI ZR 36/64 - VersR 1965, 901, 902), andererseits muß sich der Schädiger dann aber, wenn er ihm nicht konkret eine günstige Verkaufsmöglichkeit nachweist, mit der beim Kläger üblichen und angemessenen Verwertung begnügen. - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Folgt man der bisherigen Rechtsprechung, dann wird eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeuges nur dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 40, 345, 353; 89, 60, 62), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt (BGHZ 45, 212, 219) noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers (BGHZ 55, 146, 150; Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171). - BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Der Geschädigte kann ihm also, wie die Rechtsprechung stets betont hat, das total beschädigte Fahrzeug zur Verwertung überlassen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1983 - VI ZR 213/81 - VersR 1983, 758 m.w.N.).
- BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17
Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung …
Anerkannt ist, dass der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs - als Rechtsfolge sowohl eines deliktischen als auch eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs - einen Schaden darstellen kann, wenn der Ausfall mit einer fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung einhergeht (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VI ZR 366/13 Rn. 1, DAR 2014, 144;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 Rn. 10, NJW 2008, 913; Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2741, juris Rn. 8; vgl. auch grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212).aa) Verfügt der Geschädigte über ein Reservefahrzeug und kann er den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen (BGH…, Urteil vom 10. Mai 1960 - VI ZR 35/59, BGHZ 32, 280, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75, BGHZ 70, 199, juris Rn. 10; Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471, juris Rn. 13;… Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl., Kapitel 4 Rn. 98;… vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249 Rn. 47, 62).
Wenn kein konkret bezifferbarer Verdienstentgang vorliege, sei es dem Geschädigten grundsätzlich nicht verwehrt, an Stelle des Verdienstentgangs eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorlägen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten sei (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 Rn. 6, 9 m.w.N; Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471, juris Rn. 8).
Der Betriebsbereitschaft eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs, also seiner ständigen Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit, kommt aber kein eigenständiger Vermögenswert zu (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471, juris Rn. 12), weshalb der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit als solcher kein Schaden ist.
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. Senatsurteile BGHZ 70, 199, 203 f.; vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - VersR 1985, 736, 737).Wenn aber kein konkret bezifferbarer Verdienstentgang vorliegt, ist es dem Geschädigten grundsätzlich nicht verwehrt, an Stelle des Verdienstentgangs eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 249; vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - aaO; vgl. auch BGHZ 40, 345, 353).
- KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum …
Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind deshalb unabdingbare Voraussetzungen für die Begründung eines Schadens (vgl. [für Kraftfahrzeuge] BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - NJW 1985, 2471 = VersR 1985, 736 [II.1.b)]; BGH mit Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74 - BGHZ 66, 239, 249 [III.1.]; BGH mit Urteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 = VersR 1974, 171 [II.2.]; vgl. ferner [für Häuser] BGH [Großer Senat] mit Beschluss vom 09. Juli 1986 - GSZ 1/86 - NJW 1987, 50 52 [III.2.], 53 [III.4.c) am Ende] = BGHZ 98, 212, 219 f., 224 f.).Deshalb muss auch tatsächlich auf die Nutzung eines Fahrzeuges verzichtet worden sein (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803 [II.2.a)]; BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 NJW 1985, 2471 [II.1.b)]; KG mit Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 U 357/02 - VRS 107, 263 [II.A.1.b)]; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 45), was voraussetzt, dass unter Anknüpfung an die bisherige Nutzung die ausgefallene Nutzung dargelegt wird und - insbesondere bei langen Zeiträumen - auch vorzutragen ist, dass aus anderen Gründen (Urlaub u.ä.) der Nutzungswille nicht unterbrochen war.
Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind deshalb unabdingbare Voraussetzungen für die Begründung eines Schadens (vgl. [für Kraftfahrzeuge] BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - NJW 1985, 2471 = VersR 1985, 736 [II.1.b)]; BGH mit Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74 - BGHZ 66, 239, 249 [III.1.]; BGH mit Urteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 = VersR 1974, 171 [II.2.]; vgl. ferner [für Häuser] BGH [Großer Senat] mit Beschluss vom 09. Juli 1986 - GSZ 1/86 - NJW 1987, 50 52 [III.2.], 53 [III.4.c) am Ende] = BGHZ 98, 212, 219 f., 224 f.).
Deshalb muss auch tatsächlich auf die Nutzung eines Fahrzeuges verzichtet worden sein (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803 [II.2.a)]; BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 NJW 1985, 2471 [II.1.b)]; KG mit Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 U 357/02 - VRS 107, 263 [II.A.1.b)]; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 45), was voraussetzt, dass unter Anknüpfung an die bisherige Nutzung die ausgefallene Nutzung dargelegt wird und - insbesondere bei langen Zeiträumen - auch vorzutragen ist, dass aus anderen Gründen (Urlaub u.ä.) der Nutzungswille nicht unterbrochen war.
Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind deshalb unabdingbare Voraussetzungen für die Begründung eines Schadens (vgl. [für Kraftfahrzeuge] BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - NJW 1985, 2471 = VersR 1985, 736 [II.1.b)]; BGH mit Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74 - BGHZ 66, 239, 249 [III.1.]; BGH mit Urteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 = VersR 1974, 171 [II.2.]; vgl. ferner [für Häuser] BGH [Großer Senat] mit Beschluss vom 09. Juli 1986 - GSZ 1/86 - NJW 1987, 50 52 [III.2.], 53 [III.4.c) am Ende] = BGHZ 98, 212, 219 f., 224 f.).
Deshalb muss auch tatsächlich auf die Nutzung eines Fahrzeuges verzichtet worden sein (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803 [II.2.a)]; BGH mit Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 NJW 1985, 2471 [II.1.b)]; KG mit Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 U 357/02 - VRS 107, 263 [II.A.1.b)]; Knerr in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 45), was voraussetzt, dass unter Anknüpfung an die bisherige Nutzung die ausgefallene Nutzung dargelegt wird und - insbesondere bei langen Zeiträumen - auch vorzutragen ist, dass aus anderen Gründen (Urlaub u.ä.) der Nutzungswille nicht unterbrochen war.
- LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei …
Zwar kann der Geschädigte alternativ zur Abrechnung des Wiederbeschaffungsaufwandes auch den Unfallwagen herausgeben und den vollen Wiederbeschaffungwert ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, VersR 1985, 736 ff.; Urteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75, VersR 1976, 732 ff.; Urteil vom 29. Juni 1965 - VI ZR 36/64, VersR 1965, 901 f.). - OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer
Desgleichen ist in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben, dass der Anspruch auf Nutzungsentschädigung abgesehen von Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit des Geschädigten auch voraussetzt, dass tatsächlich die Nutzung entbehrt wurde (BGHZ 66, 239: Nutzungsausfall nur bis zum tatsächlichen Erhalt eines ersatzweise angeschafften, anderen Fahrzeugs; BGH VersR 1985, 736: Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug muss sich als fühlbarer Nachteil auswirken). - OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05
Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Der Kläger hat bereits, obwohl sein Nutzungswille erstinstanzlich bestritten war, obwohl das Landgericht vor dem dortigen Termin hierauf hingewiesen hat und die Klageabweisung auf dieser Grundlage erfolgt ist, auch in der Berufungsbegründung konkret nichts zu einer fühlbaren Beeinträchtigung durch die entfallene Nutzungsmöglichkeit, die Anspruchsvoraussetzung ist (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., Vorb. v. § 249 Rn. 22), und zu dem erforderlichen Nutzungswillen (vgl. BGH NJW 1966, 1260; 1985, 2471) vorgetragen. - OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07
Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen entfallener Nutzungsmöglichkeit eines …
Diese Ansicht beruft sich u.a. auf eine Entscheidung des VI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vor dem Erlass des o.g. Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen (Urteil v. 26. März 1985, VI ZR 267/83 "Krankentransportwagen der Bundeswehr" = NJW 1985, 2471 - in juris Rn. 8) die durch den nachfolgenden Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen nicht abgeändert worden sei (vgl. hierzu OLG München, Urteil v. 25. Januar 1990, 24 U 266/89 "Polizeifahrzeug" = NZV 1990, 348; OLG Köln, Urteil v. 16. März 1995, 1 U 89/94 = OLGR 1995, 236; OLG Stuttgart, Urteil v. 16. November 2004, 10 U 186/04 "Polizeifahrzeug" = NZV 2005, 309; dass., Urteil v. 12. Juli 2006, 3 U 62/06 "Zahntechniker-Kfz." = NJW 2007, 962;… in juris Rn. 46 bis 55). - OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs
Vor der angeführten Entscheidung des Großen Senats vom 09.07.1986 zum Nutzungsausfall ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt gewesen, dass eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Behördenfahrzeugen in Betracht kommt, auch wenn sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages niederschlägt (vgl. BGH Urteil vom 26.03.1985, VI ZR 267/83 - r + s 1985, 1198, VersR 1985, 736).Liegt aber kein konkret bezifferbarer Verdienstverlust vor, hat der BGH den Geschädigten grundsätzlich nicht gehindert gesehen, an Stelle des Verdienstentganges eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 26.03.1985, VI ZR 267/83 - r + s 1985, 1198, VersR 1985, 736; zusammenfassend BGH Urteil vom 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 1008, 127).
- OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Diese Rechtsansicht steht im Einklang mit der Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 26.März 1985, VI ZR 267/83 "Krankentransportwagen der Bundeswehr" - NJW 1985, 2471, in juris Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 4. Dezember 2007, VI ZR 241/06 - NJW 2008, 913, in juris Rn. 6, 8, 10) und derjenigen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, Urteil vom 25. Januar 1990, 24 U 266/89 "Polizeifahrzeug" - NZV 1990, 348; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2004, 10 U 186/04 "Polizeifahrzeug" - NZV 2005, 309). - BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …
Einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen hiernach weder die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit (BGHZ 45, 212, 219) noch die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis (BGHZ 55, 146, 150 - Jagdpachtfall;… BGH Urt. v. 16. Oktober 1973, VI ZR 96/72, VersR 1974, 171 ); vielmehr sind nach dieser Rechtsprechung Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille Voraussetzungen eines Vermögensschadens (BGHZ 45, 212, 219; BGH Urt. v. 26. März 1985, VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471 - Krankentransportwagen der Bundeswehr).In anderen Fällen ist für den Einsatz eines Reservefahrzeugs Ersatz von dessen Vorhaltekosten zugesprochen worden (BGHZ 32, 280, 284 - Bremer Straßenbahn; BGHZ 70, 199, 201 - Bremer Linienbus; vgl. auch BGH Urt. v. 26. März 1985, VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471 ).
- OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03
Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs
- LG Regensburg, 26.02.2019 - 22 S 90/18
Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts bei fiktiver Schadensabrechnung
- OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und …
- OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00
Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens
- OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden …
- OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines …
- OLG Schleswig, 07.07.2005 - 7 U 3/03
Haftungsquote: Linksabbiegen ohne zweite Rückschau und Überholen in unklarer …
- OLG Stuttgart, 16.11.2004 - 10 U 186/04
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein …
- OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …
- KG, 16.07.1993 - 18 U 1276/92
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines Fahrrads
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07
Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr
- KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für eine HWS - Distorsion mit …
- OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines …
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
- AG München, 30.05.2018 - 333 C 24780/17
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Nutzungsausfall, …
- OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen …
- OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 159/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Grundstückeigentümers bei …
- OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
- OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99
Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn
- OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw; …
- OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens
- LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für behördlich …
- OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05
Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …
- OLG Naumburg, 08.08.2013 - 2 U 147/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ausfall eines von einem gemeinnützigen Verein als …
- OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
Zur Restwertermittlung bei Verweigerung des Geschädigrten, den Veräußerungserlös …
- OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 137/22
Bahnunfall; Vorhaltekosten; Betriebsreserve; Nutzungsausfallentschädigung; …
- LG München I, 23.01.2015 - 17 O 27301/13
- OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des …
- AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten …
- LG Berlin, 05.12.2007 - 8 O 325/07
Schadensersatz beim Kauf eines PKW unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung …
- LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen; …
- OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03
Aufteilung des Schadens bei Auffahren eines Kraftfahrzeugs auf einen unbeleuchtet …
- OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch …
- OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die …
- OLG Köln, 16.03.1994 - 11 U 217/93
Verkehrsrecht Halterhaftung Verkehrssicherungspflicht
- KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12
Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers …
- OLG Hamm, 16.03.1992 - 13 U 228/91
Besichtigungsrecht des Haftpflichtversicherers
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
- LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89
Ersatzanspruch eines Geschädigten für den ihm entstandenen Schaden auf der Basis …
- LG Aachen, 18.10.2018 - 9 O 146/18
- OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
- LG Duisburg, 07.10.2005 - 10 O 401/01
Substantiierung von Ansprüchen aus einem angeblichen Verkehrsunfall; Nachweis …
- AG Aachen, 11.12.2013 - 101 C 65/12
Keine fiktive Schadensabrechnung von Beilackierungskosten
- LG Bochum, 20.09.2013 - 5 S 55/13
Berücksichtigung einer im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer …
- LG Düsseldorf, 13.09.2000 - 23 S 626/99
Anrechnung des Restwerts des beschädigten Kraftfahrzeuges bei einer …
- LG Hagen, 15.02.1990 - 10 S 517/89
- AG Viersen, 10.01.2012 - 32 C 220/11
- VG Koblenz, 02.10.2007 - 1 K 23/07