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   OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 22 U 230/84   

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https://dejure.org/1985,2831
OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 22 U 230/84 (https://dejure.org/1985,2831)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.1985 - 22 U 230/84 (https://dejure.org/1985,2831)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 1985 - 22 U 230/84 (https://dejure.org/1985,2831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Papiere; Handeln unter fremden Namen; Gutgläubiger Erwerb; Pkw-Verkauf

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2484
  • MDR 1985, 583
  • VersR 1986, 149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 22 U 230/84
    Es finden unmittelbar oder entsprechend (BGHZ 45, 193, 195 ..) die §§ 164 f. Anwendung.
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Nach Einblick in die ihm vorgelegten Papiere, die den Namenträger als den Halter des angebotenen Fahrzeuges auswiesen, sei seine Bereitschaft, das Geschäft zu tätigen, jedoch daran geknüpft, dass er es mit dem Namensträger und nicht mit einem anderen zu tun habe (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, NJW-RR 2011, 555 f.; ähnlich OLG Celle, MDR 2007, 48 f.; juris-PK-BGB/Gehrlein-Weinland, 6. Aufl., § 164 Rn. 29.1.; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 164 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10

    Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem

    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).

    Daher ist entscheidend darauf abzustellen, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf, der sofort gegen Barzahlung abgewickelt wird, für den Käufer allein die Person, mit der er verhandelt, im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; anders OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484).

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 883/10

    Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Fehlender gutgläubiger Erwerb eines im

    Deshalb gab der Verkäufer seine Willenserklärung im Namen des Klägers ab (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2484; Ellenberger in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 164 Rn. 11; a. A. OLG Düsseldorf NJW 1989, 906 f.; Oechsler in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 932 Rn. 63), so dass ein Eigentumsübergang dessen Vollmacht voraussetzte (§ 164 Abs. 1 BGB).
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