Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 15.05.1984 | OLG Oldenburg, 19.10.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,68
BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,68) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Erschließungsbeitragsbescheid an Nichteigentümer

§ 44 Abs. 1 VwVfG, "besonders schwerwiegend" ist ein Rechtsfehler nur bei Verstoß gegen tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen (hier verneint bei Verstoß gegen die Akzessorietätsregelung des § 134 Abs. 2 BauGB);

§ 88 VwGO, keine Umdeutung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage in eine Anfechtungsklage

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerwiegender Fehler - Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines Verwaltungsaktes; Erschließungsbeitragsbescheid gegen Nichteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658
  • NVwZ 1985, 836 (Ls.)
  • DVBl 1985, 624
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1973 - IV B 97.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Ein im Widerspruch zu § 134 Abs. 1 Satz 1 BBauG an einen Nichteigentümer gerichteter Erschließungsbeitragsbescheid ist nicht nichtig (im Anschluß an Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG IV B 97.73).

    Der Sohn der Kläger hat jedoch keinen Widerspruch eingelegt, so daß der - nicht etwa nichtige (so schon der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG IV B 97.73 - Abdruck S. 2 f.) - Bescheid am 27. Dezember 1979 bestandskräftig geworden ist.

  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68

    Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden, ein Verwaltungsakt leide nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" sei (urteile vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII CB 149.64 - BVerwGE 23, 237 [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 23.68 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 8 S. 6 ).
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64

    Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden, ein Verwaltungsakt leide nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" sei (urteile vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII CB 149.64 - BVerwGE 23, 237 [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 23.68 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 8 S. 6 ).
  • BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24 S. 19) ist bei einer Rechtsmittelerklärung, die - wie hier - von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigtem abgegeben worden ist, kein Raum für eine Umdeutung.
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine öffentliche Last im Sinne des § 134 Abs. 2 BBauG von dem Zeitpunkt an auf einem Grundstück ruht, in dem die sachliche Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 BBauG) für dieses Grundstück entstanden ist (vgl. Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Hingegen lasse "die Verletzung einer wichtigen Rechtsbestimmung allein ... den Fehler noch nicht als schwerwiegend erscheinen" (Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG VII C 71.74 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 20 S. 24 ).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    In allen anderen Fällen ist sie lediglich rechtswidrig, insbesondere auch bei Mängeln in der Willensbildung, die auf arglistiger Täuschung durch falsche Angaben beruhen (vgl. OLG Frankfurt StV 1999, 95; BVerwG DVBl 1985, 624; Kopp/Ramsauer, VwVfG 8. Aufl. § 44 Rdn. 19) oder wenn die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    Bei von Rechtsanwälten als Prozessbevollmächtigte abgegebenen Rechtsmittelerklärungen ist kein Raum für eine Umdeutung (st. Rspr., u. a. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 25, zur Umdeutung einer Nichtigkeitsfeststellungs- in eine Anfechtungsklage; OVG NRW, Beschl. v. 21. Oktober 2008 - 6 A 1032/05 -, juris Rn. 22, zur Umdeutung einer Anfechtungs- in eine Fortsetzungsfeststellungsklage).

    49 Besonders schwerwiegend sind nur solche Fehler, die mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar sind, weil sie tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen widersprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 18, und v. 7. Januar 2014 - 5 A 861/11 -, juris Rn. 8).

    Selbst durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkte Verwaltungsakte sind deshalb nicht nichtig, sondern nur rücknehmbar, wie § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG und § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO zeigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 20).

    Auch die fehlerhafte Ermittlung des richtigen Kostenschuldners rührt nicht an den Grundprinzipien der Rechtsordnung, weshalb ein Beitragsbescheid nicht schon deshalb unwirksam ist, weil er einen Nichteigentümer veranlagt (BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 23 a. E.; Sächs- OVG, Beschl. v. 18. November 2014 - 5 A 243/11 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Er muss den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lassen (BVerwG, st. Rspr., vgl. nur Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2180
OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III (https://dejure.org/1984,2180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III (https://dejure.org/1984,2180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III (https://dejure.org/1984,2180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658 (Ls.)
  • MDR 1985, 427
  • NStZ 1985, 362
  • JR 1985, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1983 - 1 Ss 250/83

    Fahrlässige Körperverletzung; Straßenverkehr; Straftat; Vorschrift; Verwarnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83
    ... Der Gegenmeinung, die den Anwendungsbereich von § 59 StGB gegenüber der bisherigen Praxis erheblich ausdehnen und diese Vorschrift als Regelsanktion in Fällen geringer Schuld und/oder geringer Tatfolgen einführen möchte (vgl. hierzu insbes. Horn, NJW 1980, 106; Baumann, JZ 80, 464 und OLG Zweibrücken, VRS 66, 196 und VRS 66, 198 ff. [hier: III (310) 111 a-b]), folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 12.11.1975 - 4 Ss 616/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83
    Für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift soll - wegen ihres Ausnahmecharakters - i. d. R. kein Raum sein bei durchschnittlichen Verkehrsverstößen, deretwegen ein zur Strafe Verurteilter keine unverhältnismäßig großen sozialen Nachteile zu befürchten habe (vgl. OLG Hamm, 4. Strafsenat, NJW 1976, 1221).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    2 St 133/89">NJW 1990, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362 = JR 1985, 376).

    Auch müssen die zu berücksichtigenden Umstände der Tat nicht den "Stempel des Außergewöhnlichen" aufdrücken ( Fischer a.a.O., § 59 Rz. 6; Groß , in Münchner Kommentar, StGB, 2. Auflage 2012, § 59 Rz 6; Schall , in Systematischer Kommentar, StGB, § 59 Rz. 11; speziell zur Anwendung bei Straßenverkehrsdelikten, allerdings vor der durch G. v. 22.12.2006 [BGBl. I S. 3416] eingetretene Erweiterung des Anwendungsbereichs: OLG Stuttgart NZV 1994, 405; OLG Düsseldorf NZV 1991, 435; OLG Celle StV 1988, 109; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 312 und hierzu allgemein Schall a.a.O. § 59 Rz. 16; Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage 2014, § 59 Rz. 5).

  • OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Die Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Vermeidung sozial unverhältnismäßiger Härten dienen (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362 ; OLG Hamm NJW 1976, 1221).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3813
OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658 (Ls.)
  • NStZ 1985, 473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Die Änderung der Besetzung und der Geschäftsverteilung ist unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG während eines Geschäftsjahres zulässig, wenn ein inhaltlich fehlerhafter Plan durch eine gesetzmäßige Anordnung ersetzt werden muss (BVerfG, NJW 2005, 2689; OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473).

    So hätte z. B. die Möglichkeit bestanden, die Regelungslücke unter Rückgriff auf eine entsprechende Anwendung der Vertretungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Potsdam zum Stand 7. Mai 2013 (Teil VIII., Vertretungsplan, B. Ziffer III des GVPl.) zu schließen (zu dieser Möglichkeit vgl. OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473; BGH, NStZ 1982, 211).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht