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   BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84   

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BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84 (https://dejure.org/1984,309)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1984 - 2 StR 166/84 (https://dejure.org/1984,309)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1984 - 2 StR 166/84 (https://dejure.org/1984,309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Rechtsfehlerhafte Bescheidung eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 44
  • NJW 1985, 443
  • MDR 1985, 67
  • NStZ 1985, 230 (Ls.)
  • StV 1985, 135
  • JR 1985, 211
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Sie würde voraussetzen, daß dem Angeklagten von einem Vortäter die Befugnis zur (Mit-)Verfügung (mindestens auch) zu eigenen Zwecken übertragen wurde (BGHSt 27, 45, 46; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).

    Auch die in der Form des Sichverschaffens begangene Hehlerei ist eine Vortat im Sinne des § 259 StGB (BGHSt 27, 45, 46, 52; BGH NJW 1979, 2621; BGH GA 1957, 176, 177; BGH, Urteile vom 11. November 1976 - 2 StR 131/76 - und vom 14. Juli 1983 - 4 StR 302/83).

    In Betracht kam vielmehr auch, daß R. und P.-R. die Teppiche nur im Auftrag der Diebe selbständig handelnd (als "Verkaufskommissionäre") absetzen oder ihnen, unselbständig handelnd, absetzen helfen wollten (vgl. hierzu BGHSt 27, 45, 48).

    Begingen die Mitangeklagten Hehlerei ausschließlich in der Form des Absetzens oder der Absatzhilfe zu Gunsten der unbekannten Diebe, so stellt sich die Unterstützungshandlung des Angeklagten K. lediglich als Beihilfe hierzu dar (BGHSt 27, 45, 52; BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 2 StR 260/80 - und Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 84/84 = Strafverteidiger 1984, 285).

  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Er hat damit Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB geleistet, die - weil die Absatzbemühung der Diebe für diese eine straflose Nachtat darstellt, es insoweit also an einer Haupttat fehlt - vom Gesetzgeber als täterschaftliche Hehlerei eingestuft ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1983 - 4 StR 302/84 - und Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 84/84 = Strafverteidiger 1984, 285).

    Begingen die Mitangeklagten Hehlerei ausschließlich in der Form des Absetzens oder der Absatzhilfe zu Gunsten der unbekannten Diebe, so stellt sich die Unterstützungshandlung des Angeklagten K. lediglich als Beihilfe hierzu dar (BGHSt 27, 45, 52; BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 2 StR 260/80 - und Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 84/84 = Strafverteidiger 1984, 285).

  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 609/79
    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Sie würde voraussetzen, daß dem Angeklagten von einem Vortäter die Befugnis zur (Mit-)Verfügung (mindestens auch) zu eigenen Zwecken übertragen wurde (BGHSt 27, 45, 46; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).

    Die Tatsache allein, daß er auf diese Weise Mit besitz erhielt, verschaffte ihm keine Mit verfügungsbefugnis (BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Die in BGHSt 26, 358, 361 verwendete Formulierung, der Vortäter sei "ein anderer als derjenige, der absetzt", besagt nichts anderes.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 15, 288, 292 = NJW 1963, 755) und des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 1980, 172) davon aus, daß Formvorschriften letztlich der Wahrung der materiellen Rechte von Prozeßbeteiligten dienen; sie sollen die einwandfreie Durchführung des Verfahrens sicherstellen.
  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Auch die in der Form des Sichverschaffens begangene Hehlerei ist eine Vortat im Sinne des § 259 StGB (BGHSt 27, 45, 46, 52; BGH NJW 1979, 2621; BGH GA 1957, 176, 177; BGH, Urteile vom 11. November 1976 - 2 StR 131/76 - und vom 14. Juli 1983 - 4 StR 302/83).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 15, 288, 292 = NJW 1963, 755) und des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 1980, 172) davon aus, daß Formvorschriften letztlich der Wahrung der materiellen Rechte von Prozeßbeteiligten dienen; sie sollen die einwandfreie Durchführung des Verfahrens sicherstellen.
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Hierüber hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; 23, 265; Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Hierüber hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; 23, 265; Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
    Hierüber hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; 23, 265; Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 302/83

    Absatzhilfe durch Abreißen früherer Preisschilder an der gestohlenen Ware -

  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 444/82

    Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei aufgrund eines Strafklageverbrauchs

  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 260/80

    Voraussetzungen einer vollendeten Absatzhilfe im Rahmen der Hehlerei

  • BGH, 11.11.1976 - 2 StR 131/76

    Tatbestandsvoraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei - Nachprüfung des

  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 49/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • RG, 08.07.1924 - I 309/24

    1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein "Sich-Verschaffen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, so dass er über sie zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78; Senat, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 46 f.; BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Senat, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Bei der Erhebung einer Verfahrensrüge sind die den Mangel enthaltenden Tatsachen vollständig, zutreffend, schriftlich (in die Begründungsschrift eingefügte Kopien, die nicht hinreichend lesbar sind, genügen dem nicht, vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, NJW 1985, 443) und insgesamt innerhalb der sich aus § 345 Abs. 1 StPO ergebenden Revisionsbegründungsfrist anzubringen.
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Die Erfordernisse von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG sind damit nicht gewahrt (vgl. BGHSt 33, 44).
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 3 Ss OWi 14/19

    Keine Pflicht zur Gewaltbremsung bei Wechsellichtzeichen

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Verfahrensrüge hier bereits deshalb unzulässig ist, weil die ihr zugrunde liegenden Tatsachen in unleserlicher Form durch Einfügen der Kopie eines handgeschriebenen Beweisantrags mitgeteilt worden sind (vgl. dazu BGHSt 33, 44).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Absatzhilfe ist die Unterstützung des Vortäters beim Absatz der bemakelten Sache (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 259 Rn. 17 mwN), wobei der Absatzhelfer "im Lager" des Vortäters stehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07, NStZ 2008, 215, 216).

    mangels Absatzerfolges beim Versuch blieb (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47; Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07, NStZ 2008, 215, 216).

    Dass das Landgericht die Beteiligungszusage nicht als - ggf. zu den Hehlereitaten im Verhältnis der Tatmehrheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206, 207 ff.; Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, NStZ 2002, 200 Rn. 11; anders für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47) - Beihilfe zum Betrug in sieben tateinheitlichen Fällen in den Blick genommen hat, beschwert den Angeklagten nicht.

  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Diesen hat die Revision zwar vorgelegt, jedoch sind die handschriftlichen Anmerkungen des Angeklagten vermehrt nicht lesbar (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44; KK-Gericke aaO, § 344 Rn. 38).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    Kommt das neue Tatgericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte keine Verfügungsmacht über die Zigaretten bei der Anlieferung erlangt hatte, käme auch eine - ebenfalls vom Anklagevorwurf erfasste (§ 264 StPO) - Beihilfe zum "Sichverschaffen' des R. in Betracht, soweit der Angeklagte seine Unterstützung dem R. vor dessen Tat zugesagt und auf diese Weise zu dessen Steuerhehlerei in Form des "Sichverschaffens' Beihilfe geleistet hat (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44), die dann durch die Unterstützungsleistungen bei der Veräußerung der Zigaretten in täterschaftliche Hehlerei in Form der Absatzhilfe übergegangen sein könnte (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44).
  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Denn diese Tatbestandsalternativen des § 259 StGB setzen zu ihrer Verwirklichung voraus, daß der Täter im Einverständnis mit einem Vortäter tätig wird, der die abzusetzende Sache durch einen Diebstahl oder eine andere Vermögensstraftat erlangt hat und der wegen Absatzbemühungen nicht als Hehler bestraft werden kann, weil es dabei im Verhältnis zur Vortat lediglich um Verwertungshandlungen geht (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 51 f.; 33, 44, 47; BGH StV 1984, 285).

    Aus dem Gesagten ergibt sich jedoch, daß dies nur für einen Zwischenhehler gelten kann, der die gestohlene oder sonst durch eine Vermögensstraftat erworbene Sache in eigene Verfügungsgewalt erlangt hat, somit nicht für den Absetzer oder Absatzhelfer (vgl. BGHSt 33, 44, 48/49).

    Wird ein Absetzer (oder Absatzhelfer), wie dies der Angeklagte nach seiner bisher festgestellten Vorstellung tat, bei seinen Absatzbemühungen unterstützt, liegt nur Beihilfe zur Hehlerei des Absetzers vor (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 27, 45, 52; 33, 44, 48/49; BGHR StGB § 259 1 Absatzhilfe 2; BGH bei Holtz MDR 1982, 970).

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).
  • BGH, 10.07.1997 - 5 StR 276/97

    Betrug und Urkundenfälschung durch Vortäuschung des Status eines Asylsuchenden -

    Die Urteilsfeststellungen lassen offen, ob der Angeklagte dabei für die Täter der Diebstähle, für Personen, welche sich die Kraftfahrzeuge als Zwischenhehler verschafft hatten, oder für selbst als Absetzer oder Absatzhelfer handelnde Personen tätig wurde; in den beiden ersten Fällen wäre er Täter, im letzten Fall wäre er nur Gehilfe einer Hehlerei (vgl. BGHSt 33, 44, 47 f [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; 27, 45, 52) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].

    Sollte der neue Tatrichter genauere Feststellungen nicht treffen können, könnte der Angeklagte nur wegen Beihilfe zur Hehlerei bestraft werden (vgl. BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95

    Garage des Bruders - § 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter'

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

  • OLG Oldenburg, 17.08.2017 - 2 Ss OWi 220/17

    Unbeachtlichkeit der Dauer der Abstandsunterschreitung für die Ahndung einer

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Hehlerei - Innerer Tatbestand einer Absatzhilfe

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 5 Ss 394/92
  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96

    Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort

  • BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur

  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot -

  • KG, 06.06.2019 - 3 Ws (B) 150/19

    Ablehnung eines Beweisantrags nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

  • BGH, 13.09.2022 - 5 StR 299/22

    Revision im Strafverfahren: Handschriftlich verfasste Verfahrensrüge

  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96

    Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches

  • OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 477/91

    Begründete Ablehnung eines Richters wegen Äußerungen in einem anderen Verfahren;

  • OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00

    "Besitz" einer "bemakelten" Sache als Sichverschaffen i.S.d. § 259 Abs. 1

  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 346/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Gewerbsmäßigkeit als "lebensnah"wegen der

  • OLG Köln, 26.01.1988 - Ss 650/87

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

  • LG Hagen, 04.04.2013 - 49 KLs 4/13
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90

    Unterstützen bei dem Absatz von Diebesgut - Anforderungen an die Begründung der

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 982/00

    Diebstahl; Hehlerei; wahlweise Verurteilung

  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 688/01

    Revisionsbegründung, Schriftform, Lesbarkeit von Ablichtungen, schwer lesbare

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 251/88

    Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge bei Nichtangabe einer bestimmten behaupteteten

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 358/92

    Auf die Revision wird der Schuldspruch geändert

  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 63/86

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Absetzens oder des Absetzenhelfens

  • BGH, 24.09.1985 - 1 StR 411/85

    Schuldspruchänderung wegen rechtsirriger Bewertung einer Unterstützunghandlung

  • OLG Celle, 06.08.2010 - 32 Ss 92/10

    Unzutreffende Angaben zur Trinkmenge i.R.e. Polizeikontrolle rechtfertigen

  • KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

  • BGH, 13.02.1991 - 2 StR 641/90

    Beurteilung der Wegnahme von Gegenstanden, wenn im tatrichterlichen Urteil

  • BGH, 06.05.1986 - 5 StR 32/86

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 378/92

    Hilfe beim Absatz gestohlener Videorecorder als täterschaftliche Hehlerei -

  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 377/92

    Hilfe beim Absatz gestohlener Videorecorder als täterschaftliche Hehlerei -

  • BGH, 30.10.1984 - 5 StR 525/84

    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 244/85

    Täterschaftliche Hehlerei durch Mitwirkung bei der Absatzhilfe unabhängig von

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