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   BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83   

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https://dejure.org/1984,27
BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83 (https://dejure.org/1984,27)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1984 - 2 BvL 16/83 (https://dejure.org/1984,27)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1984 - 2 BvL 16/83 (https://dejure.org/1984,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Erstattungsanspruch des von einem Wahlverteidiger verteidigten Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung für den Wahlverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslagenerstattung - Wahlverteidiger - Pflichtverteidiger - Vergütungsanspruch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 237
  • NJW 1985, 727
  • MDR 1985, 379
  • StV 1985, 200
  • Rpfleger 1985, 124
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    b) Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238 (241)).

    Dem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, ist in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten ein Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. BVerfGE 39, 238 (243)).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Zum Pflichtverteidiger ist regelmäßig ein Rechtsanwalt zu bestellen, der das Vertrauen des Beschuldigten genießt (vgl. BVerfGE 9, 36 (38)).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Dieser durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch umfaßt zwar das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem gewählten Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 66, 313 (318 f.)).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 1, 14 (52); 38, 154 (166) m. w. N.).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 1, 14 (52); 38, 154 (166) m. w. N.).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Sie endet dort, wo sich ein aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 3, 162 (182); 36, 174 (187)).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG ) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen eine Regelung, die es, wie § 99 BRAGO , ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 (321 f.); 54, 251 (271)).
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 396/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO ) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Im Gegensatz zum gewählten Verteidiger, der seine Aufgaben in der Hauptverhandlung im Falle kurzfristiger Verhinderung durch sonstige Geschäfte von einem anderen Verteidiger wahrnehmen lassen kann (vgl. BGHSt 15, 306 (308)), hat der Pflichtverteidiger stets und ununterbrochen an der Verhandlung teilzunehmen.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Beschränkung der Auslagenerstattung bestehen mit Blick auf das Willkürverbot ersichtlich nicht (vgl. BVerfGE 22, 254 (264); 25, 327 (331)).
  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 20/68

    Verfassungsmäßigkeit der Auslagenerstattung für den freigesprochenen Angeklagten

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 59/78

    Erlass eines Grundurteils - Vereinbarung eines von den gesetzlichen Gebühren

  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 235/58

    Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben eines Pflichtverteidigers durch einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1968 - IV B 566/68
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Pflichtverteidigung ist daher, wie das Bundesverfassungsgericht festgehalten hat, eine besondere Form der Indienstnahme Privater im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ).

    Die geringere und gesetzlich fixierte Vergütung, die Pflicht zur Übernahme des Mandats (vgl. § 49 BRAO) und die Pflicht zu höchstpersönlicher Erbringung der beruflichen Leistung (vgl. BVerfGE 68, 237 ), die Auswahl des Pflichtverteidigers durch den Vorsitzenden des Gerichts (vgl. §§ 142, 143 StPO) einschließlich der Möglichkeit seiner Entpflichtung (vgl. BVerfGE 39, 238 ), verbunden mit dem Verlust der Freiheit, das Mandat nach eigenem Ermessen zu beenden, kennzeichnen die Stellung des Pflichtverteidigers.

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Es bedarf aber eines plausiblen Grundes für die Ausnahme (vgl. BVerfGE 68, 237 ; 81, 156 ; 85, 238 ).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Eine besondere Ausprägung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf ein faires Verfahren von hohem Rang ist dabei das der "Waffengleichheit" dienende Recht eines Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewähltem Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 66, 313 ; 68, 237 ).
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