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   BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83   

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https://dejure.org/1984,624
BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83 (https://dejure.org/1984,624)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1984 - VIII ZR 283/83 (https://dejure.org/1984,624)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 (https://dejure.org/1984,624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kauf von Kohle - Schadensersatz aufgrund von Lieferverzögerungen und Nichtlieferung - Androhung von Deckungskäufen - Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung der Selbstbelieferungsklausel

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 396
  • NJW 1985, 738
  • ZIP 1985, 105
  • MDR 1985, 402
  • BB 1985, 146
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1968 - VIII ZR 221/65

    Vorbehalt der Selbstbelieferung

    Auszug aus BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83
    Die Klausel greift nur Platz, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird (BGHZ 49, 388 [BGH 06.03.1968 - VIII ZR 221/65]; OGHZ 1, 178 ff.; OLG Celle WM 1974, 246).

    Damit findet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 49, 388, 391 [BGH 06.03.1968 - VIII ZR 221/65] mit Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 49, 388, 395) [BGH 06.03.1968 - VIII ZR 221/65] ist die Kongruenz gegeben, wenn der Verkäufer - was zu seiner Beweislast steht - am Tage des Abschlusses des Verkaufskontraktes im Besitz eines rechtsverbindlichen Einkaufskontraktes war, der seinen eigenen Lieferanten verpflichtete die Ware dergestalt zu liefern, daß er damit seinen eigenen Käufer befriedigen konnte.

    Diese muß so beschaffen sein, daß bei natürlichem reibungslosem Ablauf die Erfüllung des Verkaufskontraktes mit der aus dem Einkaufskontrakt erwarteten Ware möglich ist (BGHZ 49, 388, 395 [BGH 06.03.1968 - VIII ZR 221/65]; Sieveking, Die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse eV (1979), § 29 Rdn. 6, 7); d.h. die Lieferpflichten des Vormannes aus dem Einkaufskontrakt müssen gegenüber dem Verkäufer mindestens die gleiche Sicherheit für die Lieferung bieten, wie dieser sie selbst seinem Abkäufer im Verkaufskontrakt gewährleistet hat (RGRK-Mezger BGB, 12. Auflage, § 433 Rdn. 49; Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Auflage, § 346 Rdn. 85).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83
    Daß ein Selbstbelieferungsvorbehalt zulässigerweise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senates und der überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. Senatsurteil v. 26. Januar 1983 - VIII ZR 342/81 = WM 1983, 308, 310 und die dortigen Nachweise).

    In der in einem Verbandsprozeß ergangenen Entscheidung vom 26. Januar 1983 (aaO) hat der Senat die von einem Möbelhändler gegenüber privaten Kunden verwendete Klausel "bei Nichtbelieferung des Verkäufers durch Lieferanten steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten" als gegen § 10 Nr. 3 AGBG verstoßend für unwirksam erklärt, weil das darin geregelte Lösungsrecht vom Vertrag nicht - was dem Bedeutungsinhalt des Selbstbelieferungsvorbehaltes entsprochen hätte - auf den Fall beschränkt war, daß der Verwender von seinem Lieferanten trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes im Stich gelassen wird, sondern nach dem Klauselwortlaut auch Fälle umfaßte, in denen ein kongruentes Deckungsgeschäft nicht abgeschlossen wird oder der Verwender der AGB die Nichtbelieferung durch seinen Verkäufer selbst zu vertreten hat, in denen also ein - im Sinne von § 10 Nr. 3 AGBG - sachlich gerechtfertigter Grund für die Lösung vom Vertrag fehlt.

    Diese Erwägungen lassen sich indessen - was der Senat in seinem Urteil vom 26. Januar 1983 (aaO) bereits angedeutet hat - nicht auf den hier maßgeblichen kaufmännischen Bereich übertragen, in dem die Inhaltskontrolle ausschließlich nach § 9 AGBG zu erfolgen hat (§ 24 AGBG).

  • RG, 02.01.1920 - II 271/19

    Verschulden beim Vertragschluss. Garantieüberahme.

    Auszug aus BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83
    Dies ist der Fall, wenn die Einkaufskontrakte die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie die Verkaufskontrakte betreffen, die Qualität der Waren und die Liefer- oder Abladezeit sich jeweils entsprechen und die Erfüllung aus dem Einkaufskontrakt nicht von einer Bedingung - etwa der Erteilung einer Ausfuhrlizenz des Warenherkunftslandes - oder sonstigen, in der Sphäre des Vorlieferanten auftretenden Umständen abhängig gemacht ist (vgl. hierzu Heynen in Recht der internationalen Wirtschaft 1956, 81, 82; Mathies/Grimm/Sieveking, Die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse eV, 3. Auflage (1967), § 38 Rdn. 10; Sieveking aaO, § 29 Rdn. 7; RGZ 97, 325 - insoweit allerdings zu der Klausel "Liefermöglichkeit vorbehalten").
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83
    Willkürliche, eines sachlich gerechtfertigten Grundes entbehrende Lösungsrechte werden daher auch in diesem Bereich als unwirksam zu behandeln sein (vgl. Westphalen in Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGB-Gesetz, 2. Auflage § 10 Nr. 3 Rdn. 78 mit weiteren Nachweisen, vgl. auch Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - VIII ZR 195/82 = BGHZ 89, 206, 210 ff. = WM 1984, 314, 315).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Die am Sinn und Zweck orientierte Auslegung ergibt, dass solche Ausnahmefälle nicht erfasst werden (vgl. BGH 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 - BGHZ 92, 396, 398 f.; 20. Oktober 1992 - X ZR 74/91 - NJW 1993, 657, 658; Palandt/Heinrichs BGB vor § 307 Rn. 9).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    So hat der erkennende Senat bei Verträgen unter Kaufleuten auch die übliche Selbstbelieferungsklausel ("Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten") als nicht unangemessen gebilligt (BGHZ 92, 396, 398 f) [BGH 14.11.1984 - VIII ZR 283/83].

    Hat - wie hier - der Vorbehalt der Liefermöglichkeit durch die Rechtsprechung seit langem eine ganz bestimmte Ausprägung erfahren (dazu oben II 2 b aa), so bedarf dieser Anwendungsbereich - ähnlich wie auch bei der Selbstbelieferungsklausel (BGHZ 92, 396, 399) [BGH 14.11.1984 - VIII ZR 283/83] - im kaufmännischen Verkehr keiner Wiedergabe in der Klausel selbst.

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    So ist dem Verkäufer im Prozeß die Berufung auf einen vertraglichen Selbstbelieferungsvorbehalt nicht gestattet, wenn er das Deckungsgeschäft nicht mit der nötigen Sorgfalt abgeschlossen hat (BGH 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 - BGHZ 92, 396).
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12

    Verbraucherschutz: Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten

    Zu beachten ist aber, dass das Lösungsrecht im nicht-kaufmännischen Verkehr ausdrücklich auf den Fall beschränkt werden muss, dass der Verwender ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Partner dieses Vertrages im Stich gelassen wird (BGHZ 92, 396).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund vereinbarter

    Ein Selbstbelieferungsvorbehalt mit diesem Inhalt wurde bei Verträgen unter Kaufleuten von der Rechtsprechung als nicht unangemessen im Sinne von § 307 BGB gebilligt, da er handelsüblich ist (BGHZ 92, 396 = NJW 1985, 738).

    Das einseitige Vertragslösungsrecht greift nur Platz, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird (BGH NJW 1985, 738; BGH 49, 388 = WM 1968, 510).

    Bedenken gegen die Wirksamkeit ergeben sich weder aus § 308 Nr. 3 BGB (BGH NJW 1983, 1321; BGH NJW 1985, 738) noch aus § 308 Nr. 8 BGB.

    Kongruenz ist gegeben, wenn der Verkäufer - was zu seiner Beweislast steht - am Tage des Abschlusses des Verkaufskontraktes im Besitz eines rechtsverbindlichen Einkaufskontraktes war, der seinen eigenen Lieferanten verpflichtete, die Ware dergestalt zu liefern, dass er damit seinen Käufer befriedigen konnte (BGHZ 92, 396 = NJW 1985, 738).

    Gleiches muss gelten, sofern sich der Verkäufer der sich nach Sachlage aufdrängenden Einsicht, sein Vertragspartner werde das Deckungsgeschäft möglicherweise nicht erfüllen, verschließt, und das Deckungsgeschäft sozusagen "blindlings" abschließt (BGHZ 92, 396 = NJW 1985, 738).

  • LG Bremen, 20.06.2019 - 2 O 2021/10

    Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B hält AGB-Kontrolle stand!

    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B spricht nicht die allgemein als unzulässig angesehene geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Bundesgerichtshof allerdings selbst in bestimmten Fällen zulässt (BGH, Urteil vom 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 -, BGHZ 92, 396-403, Rn. 17; BGH, Urteil vom 04. Mai 1995 - I ZR 90/93 -, BGHZ 129, 323-329, Rn. 20; BGH, Urteil vom 04. Mai 1995 - I ZR 70/93 -, BGHZ 129, 345-352, Rn. 18 f.; BGH, Urteil vom 06. April 2005 - VIII ZR 27/04; so ausdrücklich auch Basedow in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 306 Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Eine Auslegung des Werkvertrages nach dem objektiven Empfängerhorizont ergibt somit, dass der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B ebenso einzuschränken ist und insoweit auch klar umgrenzt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 -, BGHZ 92, 396-403, Rn. 17).

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Eine Berufung auf den eigenen Anspruch ist dem Gläubiger ferner dann nach Treu und Glauben verwehrt, wenn der Anspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen (BGHZ 92, 396, 403; Senat, Urt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, DNotZ 1978, 478, 479; OLG Nürnberg, NJW 1972, 2270, 2271; AnwaltKomm-BGB/Krebs, § 242 Rdn. 26; Jauernig/Vollkommer aaO; MünchKomm-BGB/Roth, aaO, § 242 Rdn. 288).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der

    Sie verkennt dabei, daß eine einschränkende Auslegung einer zu weit - oder unklar - gefaßten Klausel nur ausnahmsweise in Betracht kommt, so insbesondere dann, wenn es sich um eine handelsübliche Klausel mit einem allgemein anerkannten klar umgrenzten - eingeschränkten - Anwendungsbereich handelt (vgl. BGHZ 92, 396, 398 f. für die Selbstbelieferungsklausel in Handelskaufverträgen; auch Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., Vorbem. vor § 8 AGBG Rdn. 10; H. Schmidt in Ulmer/Hensen/Brandner aaO. § 6 Rdn. 15).
  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97

    Behandlung eines Subunternehmervertrages

    Die Anforderungen an die Transparenz von Vertragsbestimmungen sind im kaufmännischen Verkehr mit Rücksicht auf die kaufmännische Erfahrung und die Maßgeblichkeit der Handelsbräuche niedriger als im sonstigen Rechtsverkehr anzusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 = BGHZ 92, 96, 99; vom 10. Juli 1990, aaO; vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 = BGHZ 124, 351, 361).
  • OLG Hamburg, 28.02.1997 - 1 U 167/95
    Denn dieser Einwand der Beklagten scheitert jedenfalls daran, daß das erst im Berufungsrechtszug als Anlage B 2 vorgelegte Geschäft vom 29. August 1994 nicht die Voraussetzungen erfüllt, die an ein kongruentes Deckungsgeschäft zu stellen sind (vgl. hierzu BGHZ 92, 396, 401).
  • BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 274/88

    Kaufvertrag mit Selbstbelieferungsvorbehalt im kaufmännischen Verkehr -

  • BGH, 27.11.1991 - VIII ZR 225/90

    Ansprüche aus einem Kaufvertrag über jugoslawische Gurken - Einschaltung einer

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 98/94

    Rechtsfolgen eines Selbstbelieferungsvorbehalts

  • OLG München, 03.07.2018 - 19 U 742/18

    Wirksam zustande gekommener Kaufvertrag über einen noch nicht konfigurierten

  • BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93

    Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag

  • OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12

    Keine Haftung für Fehler aufgrund von überwiegendem Mitverschulden?

  • OLG München, 21.12.1990 - 23 U 3603/90
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