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   BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82   

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BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82 (https://dejure.org/1984,713)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 8 C 30.82 (https://dejure.org/1984,713)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 8 C 30.82 (https://dejure.org/1984,713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung - Sicherung durch Grundstück - Grundsteuermeßbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZVG § 52 Abs. 1 S. 1, S. 2; ZVG § 91 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 91
  • NJW 1985, 756
  • NVwZ 1985, 277 (Ls.)
  • DVBl 1985, 124
  • Rpfleger 1985, 35
  • BStBl II 1985, 25
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    Das Schicksal der öffentlichen Last des § 12 GrStG richtet sich folglich, wenn das betroffene Grundstück zwangsversteigert wird, ausschließlich nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes (BVerwGE 70, 91 = NJW 1985, 756).
  • VG Lüneburg, 26.02.2014 - 2 A 220/13

    Duldungsbescheid; Entstehung; Grundsteuer; persönliche Haftung;

    Die Lastentragung in diesem Zeitraum setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Ersteher, hier also entsprechend dem GrStG, tatsächlich entstanden sind (BVerwG vom 7.9.1984, NJW 1985, 756; Troll/Eisele § 12 GrStG RdNr. 5).
  • OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13

    Beitrag ; Verrentung; Rente; öffentliche Last; Zwangsversteigerung; Zuschlag;

    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    § 52 Abs. 1 ZVG schützt mit der Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehen bleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, den Ersteher davor, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O.).

    Aus der Gegenüberstellung der Vorschriften des § 52 Abs. 1 ZVG und des § 56 Satz 2 ZVG folgt, dass die Anordnung des Erlöschens der dinglichen Rechte in § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG die öffentliche Last insoweit nicht trifft, wie ein zu sichernder Abgabenanspruch zu einem Zeitpunkt nach dem Zuschlag entstanden ist (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    Einmalige Leistungen trägt in der Zwangsversteigerung der Schuldner, wenn sie vor dem Zuschlag begründet worden sind; der Ersteher, wenn sie nach dem Zuschlag begründet worden sind (§ 56 Satz 2 ZVG, § 103 BGB; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 41/14

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der EG-Insolvenzverordnung: Erstreckung

    Sie sind aber dingliche Verwertungsrechte, da der Eigentümer gemäß § 77 Abs. 2 Satz 1 AO die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden muss (vgl. BVerwG, NJW 1985, 756).
  • VG Ansbach, 16.06.2010 - AN 11 K 10.00565

    Keine Zahlungspflicht des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Die Lastentragung in diesem Zeitraum setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Ersteher, hier also entsprechend dem GrStG, tatsächlich entstanden sind (BVerwG vom 7.9.1984, NJW 1985, 756; BayVGH vom 4.6.2003, zitiert nach juris; Troll/Eisele § 12 GrStG RdNr. 5; Stöber § 56 ZVG Anm. 3.5 und § 10 ZVG Anm. 6.4; insoweit verkannt von VG Düsseldorf vom 8.12.2004, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 124/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Wirksamkeit einer nicht verkündeten

    Deshalb hätte der Schuldner mit einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO die Unwirksamkeit des von den Meistbietenden erwirkten Vollstreckungsbescheids geltend machen können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 135/03, NJW 2004, 1803, 1805 aE; LG Frankfurt am Main, Rpfleger 1985, 35, 36).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2022 - 1 K 2154/18

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 - festgestellt, dass sich das Schicksal der öffentlichen Last des § 12 GrStG in der Zwangsversteigerung ausschließlich nach den Vorschriften des ZVG richte.

    Für eine solche Anordnung hätte es einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wie das etwa für das Erbbaurecht in § 25 der Erbbauverordnung (ErbbauVO) und für das Dauerwohnrecht in § 39 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 -, juris Rn. 15).

    Durch die Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehenbleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, wird der Ersteher davor geschützt, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 -, juris Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers, der bereits Anschaffungs- und

    Die vom Zulassungsantrag angeführten äußern sich nicht einmal ansatzweise zu einem zuschlagbedingten Erlöschen der sachlichen Beitragspflicht, sondern verhalten sich ausschließlich zur öffentlichen Last als solcher (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 27. April 2018 - 1 L 498/16 -, juris, Rn. 7; OVG Bautzen, Beschluss vom 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris, Rn. 10; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris, Rn. 15; VG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2010 - 2 K 203/09 -, juris, Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30.82 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Wie ausgeführt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30.82 -, juris, allein zum Erlöschen der öffentlichen Last als solcher verhalten.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16

    Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem

    Vor der Entstehung künftiger Forderungen ist der Ersteher dagegen nicht geschützt, er trägt vielmehr vom Zuschlag an gemäß § 56 Satz 2 ZVG die Lasten des Grundstücks (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 8 C 30.82 - juris Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011 -, juris Rn. 25; OVG Bautzen, Beschl. v. 18.03.2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011

    Verteilung des Aufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke bei

    Auch die Hinweise des Klägers auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Aachen (U.v. 22.1.2009 - 4 K 2328/05) und Dresden (U.v. 9.2.2010 - 2 K 203/09) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 7.9.1984 - 8 C 30.82) sind nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen.

    Demgegenüber kann § 52 Abs. 1 ZVG den Ersteher eines Grundstücks nicht vor Ansprüchen schützen, die - wie im vorliegenden Fall - erst nach dem Zuschlag entstehen (BVerwG, U.v. 7.9.1984 - 8 C 30.82 - juris Rn. 21).

  • VG Aachen, 22.01.2009 - 4 K 2328/05
  • OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zugang, Dreitagesfiktion, öffentliche Last,

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 5 A 278/10

    Abwasserbeitrag, öffentliche Last, Zwangsversteigerung, Unterlassen der Anmeldung

  • OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13

    Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks: Erlöschen

  • VGH Bayern, 27.04.2004 - 23 ZB 04.769

    Bestehen eines dinglichen Rechts in der Zwangsversteigerung; Erlöschen der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1990 - 13 A 124/87
  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 13.83

    Die Grundsteuer als öffentliche Last - Erlöschen einer öffentlichen Last in der

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.1997 - 6 K 99/97

    Geltendmachung von Verlusten aus Vermietung eines Wohnmobils als Verluste aus

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