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   BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84   

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https://dejure.org/1985,733
BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84 (https://dejure.org/1985,733)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1985 - VI ZR 149/84 (https://dejure.org/1985,733)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1985 - VI ZR 149/84 (https://dejure.org/1985,733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auffahren auf eine befahrene Autobahn von der Beschleunigungsspur - Auffahren auf die Überholspur "in einem Zug" - Pflicht zum Einfügen in den Verkehrsfluß auf der Normalspur - Gefährdung oder Behinderung der sich auf der Normalspur mit hoher Geschwindigkeit von hinten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 18 Abs. 3 und 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 18 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 1
    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die Überholspur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1044
  • NJW-RR 1986, 452 (Ls.)
  • MDR 1986, 397
  • VersR 1986, 169
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (s. zuletzt Senatsurteile vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582 und vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342), daß das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen oder den Inhalt oder die Tragweite ihrer Bekundungen anders würdigen als das Landgericht, dies nicht tun darf, ohne sich selbst durch nochmalige Vernehmung der Zeugen einen persönlichen Eindruck verschafft und die Bedenken des Landgerichts gegen die Verwertung dieser Aussagen durch Vorhaltungen an die Zeugen ausgeräumt zu haben.
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (s. zuletzt Senatsurteile vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582 und vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342), daß das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen oder den Inhalt oder die Tragweite ihrer Bekundungen anders würdigen als das Landgericht, dies nicht tun darf, ohne sich selbst durch nochmalige Vernehmung der Zeugen einen persönlichen Eindruck verschafft und die Bedenken des Landgerichts gegen die Verwertung dieser Aussagen durch Vorhaltungen an die Zeugen ausgeräumt zu haben.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84
    Nach ständiger Rechtsprechung (s. BGHZ 87, 133, 135 f) [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81] wird, wenn ein Kraftfahrzeug durch einen Leasingvertrag einem anderen auf längere Zeit überlassen wird, der Leasing-Nehmer in der Regel für die Lasingzeit dessen alleiniger Halter.
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