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   BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85   

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BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85 (https://dejure.org/1985,960)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85 (https://dejure.org/1985,960)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85 (https://dejure.org/1985,960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder an Bedrohungen von Menschen mit Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus - Ausschreitungen von Mitgliedern der Menge innerhalb einer ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Menschenmenge beim Tatbestand des Landfriedensbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 125

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 306
  • NJW 1986, 1116
  • MDR 1985, 1042
  • NStZ 1986, 70
  • StV 1985, 455
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 125 StGB ist, daß aus einer Menschenmenge Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit begangen werden (vgl. BGHSt 32, 165, 178 [BGH 23.11.1983 - 3 StR 256/83 S]; BGH NStZ 1984, 549).

    Davon geht § 125 StGB n.F. nicht mehr aus (BGHSt 32, 165, 178) [BGH 23.11.1983 - 3 StR 256/83 S].

  • RG, 09.09.1926 - III 670/26

    1. Unter welchen Voraussetzungen können räumlich getrennt zusammenwirkende

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Bis zum Inkrafttreten des § 125 StGB in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 (BGBl. I S. 505) konnte Täter eines Landfriedensbruchs nur sein, wer sich einer solchen Menschenmenge räumlich anschloß (RGSt 60, 331; OGHSt 2, 209, 212).

    Voraussetzung ist aber, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht (RGSt 60, 331; OGHSt 2, 209, 211; 364, 366).

  • BGH, 11.02.1980 - 3 StR 515/79

    Aufhebung der Strafzumessung bei Ausnahme eines Teils der Taten von der

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Davon unberührt ist die Anordnung der Sperrfrist zur Entziehung der Fahrerlaubnis; sie beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann deshalb trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH NJW 1979, 2113; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 515/79).
  • BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57

    Strafrechtliche Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß 20 bis 25 Personen, von denen einzelne während eines 20 bis 30 Minuten dauernden Überfalles hinzu kommen und einzelne weggehen, eine solche Menschenmenge bilden (BGH, Urteil vom 11. März 1958 - 5 StR 620/57; vgl. auch von Bubnoff in LK a.a.O. § 125 Rdn. 9 m. Nachweisen).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Davon unberührt ist die Anordnung der Sperrfrist zur Entziehung der Fahrerlaubnis; sie beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann deshalb trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH NJW 1979, 2113; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 515/79).
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 320/84

    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde des Angeklagten gegen die Versagung

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 125 StGB ist, daß aus einer Menschenmenge Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit begangen werden (vgl. BGHSt 32, 165, 178 [BGH 23.11.1983 - 3 StR 256/83 S]; BGH NStZ 1984, 549).
  • RG, 12.03.1907 - II 1112/06

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mehrheit von Personen eine Menschenmenge

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Der Begriff der Menschenmenge bezeichnet eine nicht notwendigerweise ungezählte, aber doch so große Personenmehrheit, daß die Zahl nicht sofort überschaubar ist (RGSt 40, 76).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Im Zeitpunkt der Gewalttätigkeiten bildete hier die Menge nicht nur die Kulisse für das aggressive Vorgehen einzelner (vgl. hierzu BGHSt 33, 306, 309).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

    Für eine Teilnahme an den Gewalttätigkeiten kommt es bei Geltung der allgemeinen Zurechnungsregeln nicht zwingend darauf an, dass der Teilnehmer seine Teilnahmehandlung zur Zeit seiner Zugehörigkeit zu der Menschenmenge oder zur Zeit der Ausführung der Gewalttätigkeiten aus dieser Menge heraus vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 307; SSW/Fahl, aaO § 125 Rn. 7; MüKo/Schäfer, StGB, 3. Aufl., § 125 Rn. 29).
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Wesentlich ist, dass die Personen einen räumlichen Zusammenhang herstellen, so dass bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 308).
  • OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95

    Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit

    Ausschreitungen, die innerhalb der Menge ausgetragen werden, sind von § 125 StGB nicht erfaßt (vgl. BGHSt 33, 306 ff; Schönke/Schröder-Lenckner, a.a.O., § 125 Rdn. 10).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Wesentlich ist, dass die Personen einen räumlichen Zusammenhang herstellen, so dass bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 308).

    Eine Ansammlung von 15 bis 20 Personen kann eine solche Menschenmenge sein (BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, aaO), wobei dies keine Festlegung einer Untergrenze bedeutet.

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Landfriedensbruch nach den §§ 125, 125 a StGB setzt aber voraus, daß die Gewalttätigkeiten "aus einer Menschenmenge ... mit vereinten Kräften begangen" werden (vgl. hierzu BGHSt 33, 306, 308).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Wesentlich ist, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes.entsteht (vgl. BGHSt 33, 306, 308 m.w.N.; BGHR StGB § 125 Abs. 1 Menschenmenge 1).

    Zur Neufassung des § 125 StGB hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 33, 306 eine Ansammlung von 15 bis 20 Personen ausreichen lassen.

  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16

    Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn neben der Strafe Sicherungsmaßregeln nach §§ 63 ff. StGB angeordnet worden sind (BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 310 (Entziehung der Fahrerlaubnis); Beschluss vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82, NStZ 1982, 483 (Maßregel nach § 63 StGB); Meyer-Goßner aaO, § 353 Rn. 8 mwN).
  • BayObLG, 22.11.2023 - 202 StRR 86/23

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung und Strafzumessungsfehler bei

    Für die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals genügt es schon nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht, wenn aus einer Menge ein oder mehrere Täter für sich handeln (BGH, Urt. v. 29.08.1985 - 4 StR 397/85; Fischer StGB 70. Aufl. § 125 Rn. 8; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm StGB 30. Aufl. § 125 Rn. 10).

    Aufgrund der unzulänglichen Festungen im amtsgerichtlichen Urteil ist mithin nicht auszuschließen, dass es sich um ein spontanes Vorgehen eines oder vereinzelter Gruppenmitglieder gehandelt hat, ohne dass eine irgendwie geartete Unterstützung dieser Ausschreitungen durch die Menge wenigstens in psychischer Form (vgl. hierzu etwa Otto NStZ 1986, 70) vorgelegen hat.

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20

    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 187/93

    Menschenmenge im Sinne des § 125 Strafgesetzbuch (StGB) - Gefährdung der

  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

  • OLG Naumburg, 21.03.2000 - 2 Ss 509/99

    Zeckenkneipe - §§ 125, 27 StGB, psychische Beihilfe zum Landfriedensbruch

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87

    Sachbeschädigung im Rahmen von sogenannten 1. Mai-Krawallen in Berlin;

  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 126/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erhebliche Verminderung der

  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85

    Abgrenzung von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung - Abgrenzung von

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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden rechtlichen Bezeichnung in der Urteilsformel - Anforderungen an die Abfassung des Schuldspruchs

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 4 S. 1, S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1116
  • MDR 1985, 1043
  • NStZ 1986, 40
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Da damit auch nur dieser Lebenssachverhalt der Kognitionspflicht des Gerichts unterworfen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296 mwN), war für die vom Generalbundesanwalt beantragte Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO schon deswegen kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85; NJW 1986, 1116: Verfahrensweise nach § 154a Abs. 2 StPO).
  • BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Geringe

    Der Senat stellt den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich klar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Auf die Sachrüge des Angeklagten Y. C. ändert der Senat den diesen Angeklagten betreffenden Schuldspruch in den Fällen 1 bis 4 der Urteilsgründe auf Steuerhinterziehung ab; die Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO) ist um § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ergänzen (vgl. BGH NJW 1986, 1116, 1117; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 62).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Die Liste ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 73; vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, BGHR StPO § 260 Abs. 5 Liste 1), so dass deren Berichtigung durch das Revisionsgericht zwar statthaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 566/09, juris Rn. 2; vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117), etwaige Unzulänglichkeiten im Revisionsverfahren aber unbeachtet bleiben können (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 280/07, juris; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 531).
  • OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13

    Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der

    Das konnte ungeachtet der Verwerfung der Revision als unbegründet durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BGH NJW 79, 1259; 86, 1116, 1117).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 145/94

    Falschangabe - Unwahrheit - Aussage - Verkehrsunfall - Pkw

    Die Schuldsprüche und die Liste der angewendeten Vorschriften waren dementsprechend zu berichtigen; hinsichtlich des Angeklagten Udo L hat der Senat den Schuldspruch insgesamt neu gefaßt, um die Konkurrenzverhältnisse klarzustellen (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1116, 1117).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 133/22

    Diebstahl (Beweiswürdigung: Zueignungsabsicht, Gesamtwürdigung);

    a) Das Landgericht hat für die von ihm erkannte Tat (zur Tenorierung bei Tateinheit vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117) - eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet.
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 351/22

    Änderung der Urteilsformel (offensichtlicher Schreibfehler)

    Tatsächlich hat die Strafkammer den Angeklagten, wie aus den Urteilsgründen, der Liste der angewandten Vorschriften, der Bezeichnung der Strafe als Gesamtfreiheitsstrafe im Tenor des schriftlichen Urteils sowie der ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls verkündeten Urteilsformel ersichtlich ist, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern "in Tatmehrheit mit" sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen verurteilt (zur Fassung des Schuldspruchs s. BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 260 Rn. 26).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Rechnet man nämlich zu Gunsten des Angeklagten von dem durch die Blutentnahme um 6.40 Uhr ermittelten BAK-Wert von 0, 92 Promille mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich 0, 2 Promille Sicherheitszuschlag auf den Tatzeitpunkt zurück (vgl. BGH DRiZ 1985, 475), so ergibt sich ein Wert, der deutlich über 1, 7 Promille liegt und relativ nahe an die Grenze von 2, 0 Promille heranreicht.
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Im übrigen hat der Senat den Schuldspruch zur besseren Verständlichkeit neu gefaßt (vgl. BGH NStZ 1986, 40).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95

    Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen

  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders

  • BGH, 05.05.1987 - 4 StR 147/87

    Berichtigung des Urteilstenors

  • BayObLG, 24.01.1992 - RReg. 1 St 272/91
  • BGH, 29.01.1988 - 4 StR 6/88

    Berichtigung des Schuldspruchs nach Einlegung der Revision

  • OLG Dresden, 29.03.1995 - 1 Ss 18/95
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