Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.1986

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85   

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https://dejure.org/1986,370
BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der Sitzungsniederschrift - Berücksichtigung einer Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht - Urteilstenor als Grundlage der Strafvollstreckung - Verbot der Verböserung (reformatio in peius) im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 268, 271, 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 11
  • NJW 1986, 1820
  • MDR 1986, 511
  • StV 1986, 287
  • Rpfleger 1986, 444
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann allerdings nicht darauf abgestellt werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1954, 730) die Berichtigung offensichtlicher Versehen in den Urteils gründen unbeschränkt zulässig ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.

  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 466/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Daß dieses Ergebnis unvereinbar mit dem Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 StPO) ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 466/51 - (insoweit weder in LM Nr. 2 zu § 268 StPO noch in JZ 1952, 282 veröffentlicht) eingehend dargelegt.
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • RG, 22.11.1912 - II 820/12

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und Gründen in Ansehung des Strafmaßes.

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Die der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 46, 326) offenbar zugrunde liegende gegenteilige Auffassung ging zu Unrecht davon aus, daß in solchen Fällen in der neuen Hauptverhandlung eine höhere als die verkündete Strafe verhängt werden könne, die Obergrenze nur durch die in den Gründen des aufgehobenen Urteils enthaltene höhere Strafe gebildet werde (a.a.O. S. 327).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85   

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https://dejure.org/1986,2118
BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,2118)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1986 - 2 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,2118)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 2 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,2118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehende Gesetzeseinheit unter den Delikten - Urteilaufhebung wegen dem Subsidiaritätsverhältnis - Wirksamkeit des Verwerfungsbeschluß - Subsidiaritätsverhältnis zwischen einer versuchten Anstiftung zu einem Verbrechen und dessen späteren Begehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 100a, 100b
    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei prozessualen Taten

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1820
  • MDR 1986, 512
  • NStZ 1986, 565
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    Wegen dieses Subsidiaritätsverhältnisses unterliegt das gesamte Urteil der Aufhebung (vgl. BGH NJW 1980, 1807).".

    Etwas anderes könne hier nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80 (= NJW 1980, 1807) hergeleitet werden.

    Daher muß das Revisionsgericht aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung die gebotenen Folgerungen einer Unteilbarkeit des Urteilsgegenstandes einschließlich der Feststellungen und damit der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ziehen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807).

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).

    Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte die geplante Tat statt mit den von ihm erfolglos Aufgeforderten mit anderen begangen haben sollte (BGHSt 8, 38 sowie der vorgenannte Beschluß).

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    Daher muß das Revisionsgericht aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung die gebotenen Folgerungen einer Unteilbarkeit des Urteilsgegenstandes einschließlich der Feststellungen und damit der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ziehen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    Das ist ein Sachmangel (BGHSt 30, 225, 226 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Deren Anwendung führt hier zu der Annahme nur einer Unterstützungstat; denn erklärt sich ein Täter bereit, ein Verbrechen zu begehen, und setzt er seinen Plan anschließend um, so tritt die versuchte Beteiligung (§ 30 Abs. 2 Variante 1 StGB) im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Haupttat zurück (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschlüsse vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Mit Rücksicht auf die Forderung nach innerer Einheit des tatrichterlichen Erkenntnisses ist es daher nicht angezeigt, die Aufhebung auf die Verurteilung wegen Strafvereitelung zu beschränken und den neuen Tatrichter damit an die Feststellungen zur Vortat und zur nicht erweislichen Beteiligung der Angeklagten M. daran zu binden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Urteil vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80, NJW 1980, 1807).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Es bedingt keine prozessuale Tatidentität, dass die versuchte Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB gegenüber dem Versuch oder der Vollendung des geplanten Verbrechens - als im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretende mitbestrafte Vortat - materiellrechtlich unselbständig ist (so BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114 mwN).
  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

    Ein solches Subsidiaritätsverhältnis schließt die Annahme verschiedener Taten im prozessualen Sinne nicht aus (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 8; vgl. auch BGH NStZ 1986, 565, 566).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
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