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   OLG München, 05.03.1986 - 10 W 2728/85   

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https://dejure.org/1986,2729
OLG München, 05.03.1986 - 10 W 2728/85 (https://dejure.org/1986,2729)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.1986 - 10 W 2728/85 (https://dejure.org/1986,2729)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 1986 - 10 W 2728/85 (https://dejure.org/1986,2729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Streitwertes beim unbezifferten Klageantrag; Sinn und Zweck der Regelung des § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Frage nach der Möglichkeit der Auslegung eines auf "angemessenes" Schmerzensgeld gerichteten Klageantrages; Kostenverteilung im Fall ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 253; ZPO § 308; BGB § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3089
  • VersR 1987, 597
  • afp 1986, ??
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Nach oben ist das Ermessen des Gerichts hingegen nur dann begrenzt, wenn der Kläger eine Obergrenze angibt und damit erkennen läßt, daß er die Ausübung des Ermessens nur bis zur Höhe des genannten Betrages begehre (Senatsurteil v. 12. November 1991 - VI ZR 369/90 - VersR 1992, 237, 238 m.w.N.; vgl. auch OLG München NJW 1986, 3089).
  • OLG München, 26.04.1994 - 1 W 2878/93

    Gebührenstreitwert; Mindestbetrag; Schmerzensgeldklage; Streitgegenstand;

    Die nach OLG München NJW 86, 3089 notwendige Angabe der Obergrenze sei maßgeblich.

    3) Ob die Angabe eines Höchstbetrages überhaupt notwendig ist (so OLG München NJW 86, 3089) läßt der Senat dahingestellt (im übrigen hat auch das OLG München aaO. den Streitwert nicht nach der von ihm für nötig erachteten Obergrenze festgesetzt, sondern nach dem Mindestbetrag).

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Deshalb kann der Umstand, dass die Renten lediglich einen Streitwert von 31.219,20 DM (520,32 DM x 60 Monate, § 17 Abs. 2 GKG ) ergeben, nicht zu einer Kostenbeteilung des Klägers führen, nur weil er ursprünglich Zahlung von 220.000,00 DM gefordert hat und deshalb der Streitwert auf 112.484,21 EURO = 220.000,00 DM festzusetzen war (im Übrigen vgl. OLG München NJW 1986, 3089, 3090; OLG Köln NJW 1989, 720, 721; KG, Urteil vom 20. März 1995 - 12 U 4880/93 -).
  • OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem

    Da die Kläger ihren Anspruch auf Ersatz des inmateriellen Schadens mit einem bestimmten Antrag (auf 10.000,00 DM) beziffert haben, statt die weitgehend anerkannte und für die Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes ( § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ) noch genügende und allgemein übliche Bezifferung mit einem Mindestbetrag zu wählen (vgl. u. a. BGH NJW 1982, 340), kommt es vorliegend auf die neuerdings vom OLG München (NJW 1986, 3089; ferner Gerstenberg NJW 1988, 1352) angesprochene Problematik nicht an, ob an dem Erfordernis der Angabe eines Mindestbetrages überhaupt festzuhalten ist.
  • AG Köln, 24.10.2005 - 122 C 208/05
    Wird bei einem Prozess ein angemessenes Schmerzensgeld geltend gemacht und die Mindesthöhe des Schmerzensgeldbetrages angegeben, so kann der Streitwert nur in Höhe des angegebenen Mindestbetrages festgesetzt werden ( OLG München, Beschluss vom 05.03.1986 -10 W 2728/85 ).
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