Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1986

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1986 - 1 S 1106/86   

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VGH Baden-Württemberg, 24.11.1986 - 1 S 1106/86 (https://dejure.org/1986,2160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1986 - 1 S 1106/86 (https://dejure.org/1986,2160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1986 - 1 S 1106/86 (https://dejure.org/1986,2160)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    VwGO § 57 Abs. 2; ZPO § 222

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1353
  • NVwZ 1987, 515 (Ls.)
  • VBlBW 1987, 224
  • AnwBl 1987, 236
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Hamburg, 09.02.1993 - Bs VI 4/93

    Berücksichtigung des 24. Dezember als für gesetzliche Fristen relevanter

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  • FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13

    Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31.

    Dass am 31. Dezember wie im Büro der Klägerin auch (weitgehend) in der Justiz tatsächlich oftmals nicht gearbeitet wird, ändert an der rechtlichen Eigenschaft dieses Tages als Tag, an dem auch Monatsfristen wirksam ablaufen können (= Werktag), nichts (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 1986, 1 S 1106/86, NJW 1987, 1353).
  • BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99

    Ablauf einer Rechtsmittelfrist am 31. Dezember

    Das wäre nicht gewährleistet, wenn die Eigenschaft eines Werktages danach zu beantworten wäre, ob an diesem Tag Dienst zu leisten ist oder nicht (VGH Mannheim NJW 1987, 1353 für die dem § 43 Abs. 2 StPO wortgleiche Regelung des § 222 Abs. 2 ZPO; ebenso für den 24.12. OVG Hamburg NJW 1993, 1941 sowie BayObLGSt 1957, 131 für einen staatlich geschützten Feiertag; LR/Wendisch StPO 25. Aufl. § 43 Rn. 7).
  • BSG, 14.03.2013 - B 3 P 21/12 B
    (OVG Hamburg NJW 1993, 1941) - nicht zu den "gesetzlichen Feiertagen" iS des § 64 Abs. 3 SGG (VGH Baden-Württemberg NJW 1987, 1353; Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl 2012, § 222 RdNr 8).
  • VGH Bayern, 09.08.1996 - 23 AA 95.30922

    Bestimmung der gesetzlichen Feiertage nach § 222 Zivilprozessordnung (ZPO) zur

    Dabei kommt es -unabhängig vom Wohnort oder Sitz der Verfahrensbeteiligten -auf die Rechtslage in dem Land an, in dem das Gericht seinen Sitz hat (vgl. zum Ganzen BAG vom 16.1.1989 NJW 1989, 1181 [BAG 16.01.1989 - 5 AZR 579/88] ; VGH Mannheim vom 24.11.1986 NJW 1987, 1353; OVG Hamburg vom 9.2.1993 NJW 1993, 1941; Meissner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 28 zu § 57).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1986 - 21 A 199/86   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1986 - 21 A 199/86 (https://dejure.org/1986,9663)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.10.1986 - 21 A 199/86 (https://dejure.org/1986,9663)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Oktober 1986 - 21 A 199/86 (https://dejure.org/1986,9663)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1353
  • NVwZ 1987, 515 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 4 PA 205/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versendung eines Schriftsatzes

    Deshalb konnte sie nicht davon ausgehen, dass beim Verwaltungsgericht Hannover gegebenenfalls auch noch am Freitagnachmittag oder Freitagabend ein Bediensteter das Einschreiben entgegennehmen würde (ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 20.10.1986 - 21 A 199/86 -, NJW 1987, 1353), zumal die Geschäftszeiten des Verwaltungsgerichts Hannover auch auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht sind (https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/service/kontakt/kontakt-71725.html).
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