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   BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86   

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https://dejure.org/1987,673
BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86 (https://dejure.org/1987,673)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - VI ZR 82/86 (https://dejure.org/1987,673)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86 (https://dejure.org/1987,673)
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Operation zur Linderung von Schmerzen

§ 823 Abs. 1 BGB, Pflicht zur Aufklärung über die Möglichkeit, daß keine Schmerzfreiheit erreicht werden kann und sogar größere Schmerzen möglich sind;

§ 823 Abs. 1 BGB, schon die - nicht durch eine wirksame Einwilligung gedeckte - Operation stellt einen ersatzfähigen Körperschaden dar, Beweislast des Arztes, daß dieselben Beschwerden auch ohne die Operation aufgetreten wären (hypothetische Ersatzursache);

auch die Frage des "Ob" von nachteiligen Folgen eines rechtswidrigen Eingriffs unterliegt dem Beweismaß des § 287 ZPO

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Osteotomie - Hüftluxation - Patient - Schmerzen - Aufklärungspflicht - Operation - Körperschaden - Einwilligung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1481
  • NJW-RR 1987, 857 (Ls.)
  • MDR 1987, 572
  • VersR 1987, 667
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86
    c) Muß nach allem für das Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, daß die Operation des Beklagten zumindest mit zu der geklagten Gesundheitsbeschädigung der Klägerin geführt hat, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, daß die Klägerin ohne den - rechtswidrig ausgeführten - Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich ihr Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt hätte (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83 - NJW 1985, 676 = VersR 1985, 60, 62 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86
    Der Umstand, daß dem Berufungsurteil wegen rechtsirrtümlicher Anwendung des § 543 Abs. 1 ZPO der Tatbestand fehlt, führt für sich allein noch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, weil sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen für das Revisionsgericht hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 - NJW 1981, 1848 und vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901 ).
  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80

    Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86
    Der Umstand, daß dem Berufungsurteil wegen rechtsirrtümlicher Anwendung des § 543 Abs. 1 ZPO der Tatbestand fehlt, führt für sich allein noch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, weil sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen für das Revisionsgericht hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 - NJW 1981, 1848 und vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901 ).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 75/15

    Arzthaftung: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Vornahme des Eingriffs

    Denn im Streitfall hat schon der Eingriff selbst zu einer Verletzung der körperlichen Integrität des Klägers geführt (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86 NJW 1987, 1481 unter II 3 b).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Anders als in dem der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 (- VI ZR 82/86 - VersR 1987, 667) zugrundeliegenden Sachverhalt sind hier nicht vermehrte Schmerzen der Klägerin als Sekundärschäden im Streit.

    b) Das Berufungsgericht verkennt aber, daß die Frage, ob eine Reposition oder eine Operation zu einem besseren Ergebnis geführt hätte, nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern einen hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens betrifft, für den der Beklagte beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 106, 153, 156; vom 10. Juli 1959 - VI ZR 87/58 - VersR 1959, 811, 812; vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80 - VersR 1981, 677, 678; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86 - VersR 1987, 667, 668; vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 22/88 - VersR 1989, 289, 290).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Der Patient trägt hingegen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Schadensfolge, für die er Ersatz verlangt, auch wirklich durch den eigenmächtigen Eingriff des Arztes verursacht worden ist und nicht auf anderes zurückgeht (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 19/84, VersR 1986, 183 und vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667, 668; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. C Rn. 147; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Aufl., Rn. 702 mwN).
  • OLG Dresden, 15.11.2016 - 4 U 507/16

    Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang des ärztlichen Aufklärungsgesprächs

    Eine Gesundheitsbeschädigung liegt schon darin, dass die Klägerin überhaupt operiert wurde mit allen damit zusammenhängenden körperlichen Beeinträchtigungen, während sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung sich der Operation gar nicht oder viel später unterzogen hätte (vgl. BGH Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 75/15; Urteil vom 13.01.1987 - VI ZR 82/86).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    a) Zwar gilt im Streitfall für die Überzeugungsbildung des Gerichts über den Kausalzusammenhang zwischen Spinalanästhesie und dem Auftreten subduraler Hygrome - wie das Berufungsgericht zutreffend angedeutet, letztlich aber offen gelassen hat - der Beweismaßstab des § 287 ZPO, weil die Primärschädigung bei fehlerhafter Aufklärung bereits in dem mangels wirksamer Einwilligung per se rechtswidrigen Eingriff als solchem liegt (vgl. Senatsurteile vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115; vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, VersR 2005, 836; und vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667; Geiß/Greiner, aaO Rn. C 147, 149).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14

    Arzthaftung: Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels

    aa) Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (Senat, Urteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667, 668; vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03, VersR 2005, 942; vgl. auch Senat, Urteile vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 176/79, BGHZ 78, 209, 214; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 156).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Dies gilt selbst dann, wenn insoweit zu seinen Gunsten hinsichtlich der Kausalität bei der Haftung aus Verletzung der Aufklärungspflicht das Beweismaß des § 287 ZPO gilt, weil der primäre Verletzungserfolg hier bereits in der rechtswidrig durchgeführten Operation besteht (vgl. BGH, VersR 2010, 115, 116, Tz. 13; NJW 1987, 1481; siehe aber auch: BGH, NJW 2005, 1718, 1719).
  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10

    Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen

    b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).

    Über diese Gefahr eines Mißlingens der Operation mit der Folge einer Verschlimmerung ihrer Situation hätte die Klägerin aber in angemessener Weise belehrt werden müssen, um ihr eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie den Eingriff wagen oder lieber abwarten und mit ihren bisherigen Beschwerden einstweilen weiter leben wollte (vgl. BGH VersR 1987, 667-668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532-533 zitiert nach juris).

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Dies gilt außer bei zweifelhafter Operationsindikation mit hohem Mißerfolgsrisiko (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1980 - VI ZR 189/79 - VersR 1980, 1145, 1146 = AHRS 5350/7) insbesondere dann, wenn der Eingriff zur Beseitigung von schmerzhaften Beschwerden vorgenommen wird, die im Falle eines Mißerfolgs nicht beseitigt, ggf. sogar größer werden (Senatsurteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86 - VersR 1987, 667, 668 = AHRS 4650/14 und vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 32/87 - VersR 1988, 493 = AHRS 4265/39).
  • OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen

    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06

    Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01

    Obduktion - Zustimmung des Totenfürsorgeberechtigten - Belehrung über Umfang und

  • OLG Hamm, 05.06.1989 - 3 U 351/88

    Umfang der Aufklärungspflicht hinsichtlich einer Operation gegenüber einem

  • OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 420/02

    Arzthaftung bei Geburtsschäden: Verneinung einer Haftung für Fehler ärztlicher

  • LG Köln, 04.03.2009 - 25 O 164/07

    Eingriff in körperliche und gesundheitliche Befindlichkeiten ohne Einwilligung

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02

    Zurückverweisung bei gesetzwidrigem Übergehen von Parteivorbringen im

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Einsetzen

  • LG Köln, 16.08.2006 - 25 O 335/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01

    Arzthaftung wegen unzureichender Aufklärung: Voraussetzungen einer wirksamen

  • OLG Köln, 27.11.1996 - 5 U 150/96

    Arzthaftung bei Verheilen einer geschädigten Hand in Gelenkfehlstellung; 15.000

  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische

  • OLG München, 14.03.2013 - 1 U 1781/12

    Abweisung der Arzthaftungsklage mangels Nachweises eines Behandlungsfehlers bei

  • OLG Köln, 20.01.1997 - 5 U 171/96
  • LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15

    Schadensersatz wegen augenärztlicher Behandlung

  • OLG Köln, 10.11.1999 - 5 U 162/97

    Voraussetzungen eines arzthaftungsrechtlichen Ersatzanspruchs wegen ärztlicher

  • LG Aachen, 10.07.1995 - 11 O 158/95
  • LG Köln, 13.09.2006 - 25 O 713/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

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