Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.09.1986

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.1986 - 1 BvR 331/85, 1 BvR 623/85, 1 BvR 982/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2244
BVerfG, 24.07.1986 - 1 BvR 331/85, 1 BvR 623/85, 1 BvR 982/85 (https://dejure.org/1986,2244)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1986 - 1 BvR 331/85, 1 BvR 623/85, 1 BvR 982/85 (https://dejure.org/1986,2244)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85, 1 BvR 623/85, 1 BvR 982/85 (https://dejure.org/1986,2244)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gurtanlegepflicht - Verfassungsmäßigkeit - Bußgeld - Bußgeldbewehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Gurtanlegepflicht

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gurtpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 180
  • MDR 1987, 24
  • NStZ 1986, 543
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für

    Auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt, ist vom Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 59, 275 - Schutzhelmpflicht - 90, 145 - Cannabiskonsum - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85 u.a. -, NJW 1987, S. 180 - Gurtanlegepflicht - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 - Organentnahme -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    In der Literatur wird zur Frage der Zitiertiefe im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gebote (insbesondere Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) zwar überwiegend vertreten, dass die Ermächtigungsnorm in der Rechtsverordnung nach Paragraf, Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss (Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage 2006, Art. 80 Rn. 44; von Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Auflage 2005, Art. 80 Rn. 43; Sachs, Grundgesetz-Kommentar, 4. Auflage 2007, Art. 80 Rn. 29; Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Kommentar zum Grundgesetz, 11. Auflage 2008, Art. 80 Rn. 83; Jarass/Pieroth, Grundgesetz-Kommentar, 7. Auflage 2004, Art. 80 Rn. 16) und sich das Zitiergebot am kleinsten noch textlich abgrenzbaren Norminhalt des Ermächtigungsgesetzes zu orientieren habe (Sachs, BayVBl. 1987, 209).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2015 - 12 LA 137/14

    Gurtanlegepflicht; Sicherheitsgurt

    Darin liegt eine Verletzung von Grundrechten nicht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 24.7.1986 - 1 BvR 331/85 u. a. -, NJW 1987, 180).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    In der Rechtsprechung des BVerfG ist anerkannt, dass Eingriffe in Freiheitsrechte von Grundrechtsträgern unter bestimmten, engen Voraussetzungen zu dem Zweck in Betracht kommen, die Betroffenen daran zu hindern, sich selbst einen größeren Schaden zuzufügen (vgl. Gutmann NJW 1999, 3388 mwN auf BVerfG NJW 1982, 1276 - Schutzhelmpflicht - BVerfG NJW 1987, 180 - Gurtanlagepflicht - BVerfG NJW 1994, 1577 - Haschischkonsum-; vgl. auch BGH NJW 1991, 307 - Betäubungsmittelgesetz -).
  • VG Würzburg, 12.04.2024 - W 4 S 24.388

    Wasserrechtliche Allgemeinverfügung (Verbot des Befahrens der Fränkischen Saale

    Dritte sind aber auch hier staatliche Einschränkungen nach Maßgabe gesetzlicher Eingriffsnormen zulässig (siehe BVerfG, B.v. 26.1.1982 - 1 BvR 1295/80 u.a. - juris Rn. 18 ff.; B.v. 24.7.1986 - 1 BvR 331/85 u.a. - NJW 1987, 180).

    18 ff.; B.v. 24.7.1986 - 1 BvR 331/85 u.a. - NJW 1987, 180; VGH BW, U.v. 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - juris Rn. 26 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    2) Einigkeit besteht aber darüber, dass etwa ein Verkehrsteilnehmer, der verbotswidrig eine Einbahnstraße in der falschen Richtung befährt, niemals ein Vorfahrtsrecht hat, weil das fehlende Recht, die Straße in dieser Richtung zu befahren, begrifflich ein Vorfahrtsrecht ausschließt (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1986, 2651 sowie BGH NJW 1982, 334; BayObLG NStZ 1986, 543; KG VM 1990, 35; OLG Frankfurt VersR 1982, 554).
  • VG Koblenz, 04.03.2008 - 1 K 1632/07

    Kein Abriss der Dacheindeckung

    Die Zitierung des Paragrafen eines Gesetzwerkes ist ungeachtet der Frage, ob aus dem Zitiergebot generell folgt, dass in der Verordnung deren Ermächtigungsgrundlage nach Paragraf, Absatz, Satz und Nummer anzugeben ist (dies fordernd: Bauer, in: Dreier, Komm. zu GG, Art. 80 Rn. 38, Jarass/Pieroth, Komm. zum GG, 9. Aufl., Art. 80 Rn. 14, Sachs, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85 u.a. -, BayVBl. 1987, Rn. 209), jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn in dem betroffenen Paragrafen mehrere unterschiedliche Ermächtigungsgrundlagen enthalten sind.
  • BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 74/92

    Verfassungsmäßigkeit der Anschlallpflicht in Pkws

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1986 (NJW 1987, 180 ) festgestellt, daß die allgemeine Anschnallpflicht verfassungskonform ist und insbesondere nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG ) verstößt.
  • VG Frankfurt/Main, 08.06.1988 - III/3 Ä E 1271/87
    Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ) jedes einzelnen Kraftfahrzeugführers gebietet es in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Einzelfall zur Vermeidung ernsthafter körperlicher Beschwerden oder Verletzungen des Kraftfahrzeugführers eine Ausnahme zuzulassen (vgl. BVerfG, NJW 1982, 1276 Ä zur Schutzhelmpflicht; BVerfG, NJW 1987, 180 Ä zur Gurtanlegepflicht).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1011
BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86 (https://dejure.org/1986,1011)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1986 - 1 BvR 794/86 (https://dejure.org/1986,1011)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1986 - 1 BvR 794/86 (https://dejure.org/1986,1011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflicht (Befreiung) - Einschränkung des elterlichen Bestimmungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulpflicht - Erziehung - Grundrechtsverletzung - Eltern

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG
    Allgemeine Schulpflicht - Beschränkung des elterlichen Bestimmungsrechts über die Erziehung des Kindes

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    GG Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 Art. 6 Abs. 2 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Schulpflicht - Mißbrauchsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 180
  • NVwZ 1987, 126 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 1079
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86
    Zum einen setzt das Grundgesetz selbst die Notwendigkeit einer Bevormundung von Kindern voraus, wenn es einen gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule statuiert (BVerfGE 34, 165 [183]).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Erziehungsauftrag der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist (vgl. BVerfGK 1, 141 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 1986 - 1 BvR 794/86 -, FamRZ 1986, S. 1079; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1989 - 1 BvR 235/89 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, juris, Rn. 14), unterliegt es - auch im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG, der Einschränkungen zugänglich ist, die sich aus der Verfassung selbst ergeben - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Beachtung der Schulpflicht von den Erziehungsberechtigten dadurch einzufordern, dass der (Landes-)Gesetzgeber entsprechende Strafvorschriften schafft und die Strafgerichte bei deren Verletzung Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Das hat die Verfassung des Landes Baden-Württemberg übernommen (Art. 14 Abs. 1 LV); es liegt - unausgesprochen - auch dem Grundgesetz zugrunde (Art. 7 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG , Beschluss vom 05.09.1986 - 1 BvR 794/86 -, NJW 1987, 180; Avenarius/Heckel, Schulrechtskunde, Tz. 25.1 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 3 ObOWi 96/99

    Verstoß gegen Schulpflicht

    In den Entscheidungen vom 17.12.1975 (BVerfGE 41, 29 ff.), vom 16.10.1979 (BVerfGE 52, 223 ff.) und vom 5.9.1986 (NJW 1987, 180) hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und der durch Art. 7 Abs. 1 GG gewährleisteten Schulhoheit auseinandergesetzt.

    Unter diesen Gesichtspunkten beschränken die allgemeine Schulpflicht und die sich daraus ergebenden weiteren Pflichten in zulässiger Weise das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete elterliche Bestimmungsrecht über die Erziehung des Kindes (BVerfG NJW 1987, 180).

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