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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1077
BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,1077)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1986 - 4 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,1077)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 4 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,1077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen eines ordnungsrechtlichen Vorgehens - Garantenstellung in Form der dienstlichen Pflicht zur Ausführung und Überwachung der Einhaltung des Gaststättengesetzes - Annahme der Tateinheit bei Verwirklichung zweier Straftaten in einem Teilakt im selben Augenblick

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 13
    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 199
  • MDR 1986, 947
  • NStZ 1986, 503
  • JR 1987, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1969 - 5 StR 644/68

    Beschäftigung von Kreisangestellten eines Oberkreisdirektors mit privaten

    Auszug aus BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86
    Die Auffassung des Landgerichts, der Angeklagte sei wegen Untreue (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Januar 1969 - 5 StR 644/68) sowie wegen Bestechlichkeit zu verurteilen, läßt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86
    Dadurch, daß er dieser Pflicht zuwider gehandelt und es unterlassen hat, ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, hat er sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, an der Tat des Leiters des Prostitutionsbetriebes, der sich der Förderung der Prostitution schuldig gemacht hat, als Gehilfe beteiligt (vgl. BGHSt 8, 186, 189).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86
    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).

    Sein pflichtwidriges Unterlassen führt dazu, dass ihm der Erfolg, den er hätte verhindern sollen, strafrechtlich zugerechnet wird (vgl. BGH NJW 1987, 199).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

    Damit dient die öffentlich-rechtliche Pflicht des Polizeibeamten, Straftaten zu verhindern, zumindest auch dem Zweck, das von dem jeweiligen Straftatbestand geschützte Rechtsgut vor der ihm konkret drohenden Gefahr zu bewahren (a.A. Rudolphi aaO; Winkelbauer JZ 1986, 1119, 1120).

    So obliegt es beispielsweise dem für die Einhaltung des Gaststättengesetzes zuständigen Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die unzulässige Prostitutionsausübung in einer Bar durch den Entzug der dem Barbetreiber erteilten Konzession zu unterbinden (BGH JZ 1986, 967); der zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat in einem Ermittlungsverfahren gegen den Barbetreiber eingesetzte Kriminalbeamte ist dagegen zur Verhinderung künftiger Prostitutionsausübung nicht ohne weiteres verpflichtet (BGH NJW 1989, 914, 916).

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01

    Zur Strafbarkeit eines Polizeibeamten nach StGB § 13 Abs 1 wegen Unterlassens der

    Dies gilt jedenfalls für die hier entscheidungserhebliche Frage einer Garantenstellung und einer daraus resultierenden Handlungspflicht für einen zur Strafverfolgung berufenen Polizeibeamten, wenn er außerhalb seines Dienstes Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; 38, 388 ; BGH, JR 1987, S. 335; BGH, JR 1989, S. 430 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332 f.).
  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

    Dabei bedarf es in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Voraussetzungen, unter denen Amtsträger allgemein für die Abwendung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs strafrechtlich haften (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 1, abl. dazu Ranft JZ 1987, 914; Rudolphi JR 1987, 336; Winkelbauer JZ 1986, 1119; zum Meinungsstand im Schrifttum: Rogall a.a.O. S. 144 ff).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

    Die Annahme von Tateinheit ergibt sich hier vielmehr aus den für die Beurteilung der Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft geltenden Grundsätzen für den Fall des - verhaltenseinheitlichen - Zusammentreffens eines Unterlassungsdelikts mit einem Begehungsdelikt (vgl. dazu LK-StGB/Rissing van Saan, 12. Aufl., § 52 Rn. 14 f.; von Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 72 f.; Freund in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 290 ff. jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 1986 - 4 StR 301/86, NJW 1987, 199).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2024 - 1 ORs 1 SRs 16/2

    Strafklageverbrauch, Überschreiten der HU-Frist, Fahren ohne Fahrerlaubnis,

    bb) Ob eine echte Unterlassungstat mit einer gleichzeitig verwirklichten Begehungstat überhaupt in Tateinheit stehen kann, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt, aber teilweise für möglich gehalten, wenn gerade die Begehung der einen Tat der Erfüllung des dem Unterlassungstatbestand zugrundeliegenden Handlungsgebots entgegensteht, also ein innerer Bedingungszusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 15.07.1986, 4 StR 301/86, NJW 1987, 199; Leipziger Kommentar/ Rissing-van Saan, StGB, 13. Auflage, § 52 StGB, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85   

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https://dejure.org/1986,824
BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85 (https://dejure.org/1986,824)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 StR 445/85 (https://dejure.org/1986,824)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85 (https://dejure.org/1986,824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 90
  • NJW 1987, 199
  • MDR 1986, 947
  • NStZ 1986, 547
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

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  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

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  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

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  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Unterbleibt eine solche Festsetzung, so zwingt dieser sachlich-rechtliche Fehler das Revisionsgericht in der Regel zur Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht zur Festsetzung der Tagessatzhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, aaO).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Allerdings führt die unterlassene Bestimmung und Festsetzung der Tagessatzhöhe bezüglich der verhängten Einzelgeldstrafe insoweit zur Zurückverweisung der Sache an den Tatrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 97; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 93; Senat, Beschluss vom 31. März 2010 - 2 StR 76/10).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 409/23
    Das ist auch erforderlich, wenn Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe einfließen; denn für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe muss jede Einzelstrafe für sich vollstreckbar sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96, und vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Die Entscheidung, in der die Frage der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht erörtert wird, geht zwar davon aus, daß ein unlösbarer Zusammenhang zwischen beiden Rechtsfolgen nicht bestehe (vgl. auch BGH VRS 18, 347, 348, 350); da jedoch zwischen den Oberlandesgerichten Zweifel über die Reichweite der Entscheidung bestehen, verbleibt es bei der Vorlagepflicht (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 34, 94, 97; 45, 140, 142).
  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    Bleiben solche Folgen auch unter Berücksichtigung von nach § 42 StGB einzuräumenden Zahlungserleichterungen bestehen, ist eine Verringerung der Tagessatzhöhe erforderlich (vgl. BGHSt 26, 325, 330 ff.; 34, 90, 93; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 167; StV 2007, 470; 2009, 137; Senat aaO m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23

    Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung

    c) Die Aufhebung der festgesetzten Tagessatzhöhe bei den Einzelgeldstrafen in den Fällen I. 1 bis I. 4 (ursprünglich II. 4 bis II. 7) der Urteilsgründe lässt die für diese Fälle zugemessene Tagessatzzahl sowie die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, da die Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafen hier losgelöst von der für sie zugemessenen Tagessatzzahl und der Gesamtfreiheitsstrafe überprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - 3 StR 381/87, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92 f.).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

    Da die Festsetzung der Tagessatzhöhe in aller Regel losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig überprüft werden kann (vgl. BGH NJW 1987, 199; Senatsbeschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss 356/06, juris) und hier keine Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung bestehen, führt der festgestellte Mangel lediglich zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang und zu einer entsprechenden Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erneuten Festsetzung der Tagessatzhöhe.
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Dies kann ferner - über den Fall hinaus, daß der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits eindeutig (BGHSt 13, 129, 133; 34, 90, 92; 94, 97) entschieden hat (BGHSt 16, 7, 9; 27, 228, 230 f.; 34, 79, 80; 43, 241, 244 f.; 277, 282; BGH LM Nr. 11 zu § 121 GVG; NJW 1977, 964) - allein schon die Folge eines vollzogenen Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein; so ist die "neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen" geeignet, ältere Entscheidungen zu den Subsidiaritätsklauseln in verschiedenen Strafvorschriften als überholt erscheinen zu lassen (BGHSt 43, 237, 239; vgl. bereits RGZ 102, 276, 278; Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 46, 47, 60).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    1. Ein Ersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um

    Da es sich bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe um einen abtrennbaren Teil des Strafausspruchs handelt, führt der Rechtsfehler nur insoweit zur Urteilsaufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH NStZ 1986, 547; BeckOK StPO/Wiedner, 39. Edition 2021, § 353 Rdn. 23).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

  • BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92

    Bemessung des Tagessatzes bei Einkünften aus auf Dritte übertragenen

  • OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14

    Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung,

  • BGH, 01.10.2002 - 3 StR 325/02

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Bewertungseinheit

  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Vorliegen einer

  • OLG Celle, 05.06.2020 - 3 Ss 16/20

    Berücksichtigung von Kryptowährung bei Tagessatzhöhe nur bei Umwandlung in

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 21.11.2006 - 3 Ss 356/06

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Bemessung; wirtschaftliche Verhältnisse

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 479/97

    Voraussetzungen der sexuellen Nötigung

  • BGH, 17.03.1995 - 4 StR 98/95

    Unterhaltsverpflichtung - Tagessatz - Strafzumessung

  • BGH, 05.08.1988 - 3 StR 144/88

    Notwendigkeit der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes, wenn aus einer Geldstrafe

  • BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90

    Erfordernis der Freisprechung wegen nicht erwiesener Einzelhandlung bei lösen des

  • BGH, 20.04.1988 - 2 StR 36/88

    Verurteilung wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Verurteilung

  • KG, 13.03.2000 - 1 Ss 363/99
  • BGH, 17.02.1989 - 4 StR 47/89

    Verwerfung der Revision

  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 3 Ss 873/98

    Tagessatz, fehlende Festsetzung der Tagessatzhöhe

  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1001
BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86 (https://dejure.org/1986,1001)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 StR 41/86 (https://dejure.org/1986,1001)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 StR 41/86 (https://dejure.org/1986,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften (pornographische Schriften) - Fahrlässige Werbung für pornographische Schriften - Anbieten durch werbewirksames Ausbreiten der Schriften auf dem Verkaufsständer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 94
  • NJW 1987, 199
  • NJW 1987, 449
  • MDR 1986, 948
  • NStZ 1986, 548
  • afp 1987, 450
  • JR 1987, 208
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Der 4. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 30. März 1977 (NJW 1977, 1695) zwar zu § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB ausgesprochen, das Ankündigen pornographischer Bildträger sei nur strafbar, wenn es nach seinem Aussagegehalt genügend klar erkennbar mache, daß es sich auf pornographisches Material beziehe.

    Strafbedroht ist daher wie beim öffentlichen Ankündigen auch das öffentliche Anbieten nur, wenn es nach seinem Aussagegehalt erkennbar macht, daß es sich auf pornographisches Material bezieht, und dadurch im Sinne der gesetzgeberischen Zielsetzung "gefährlich" ist (vgl. BGH NJW 1977, 1695, 1696 [BGH 30.03.1977 - 4 StR 28/77]; Laufhütte a.a.O. Rdn. 32, 20; anders noch JZ 1974, 46, 48; Lenckner a.a.O. Rdn. 31).

    Ob die Voraussetzung, daß sich die Werbung auf pornographisches Material bezieht, gegeben ist, hängt letztlich weniger davon ab, wie die Werbung im einzelnen ausgestaltet ist, als vielmehr davon, wie sie in der Verkehrsanschauung verstanden wird (vgl. BGH NJW 1977, 1695 zu der Frage, wie der Hinweis "Non-Stop-Sex-Show" zu verstehen ist).

    Einen allgemeinen Sprachgebrauch, an dem Werbeaussagen zu messen wären, gibt es nicht; entscheidend muß sein, wie die Aussage im konkreten Fall in der Verkehrsanschauung verstanden wird (vgl. BGH NJW 1977, 1695, 1696) [BGH 30.03.1977 - 4 StR 28/77].

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 264/84

    Neutrale Werbung - Verbot

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Der 1. Strafsenat hat sich dagegen in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1984 (BGHSt 33, 1, 3) [BGH 10.07.1984 - 1 StR 264/84] zwar mit der Auslegung der in § 5 Abs. 2 GjS angeführten Merkmale des Anbietens, Ankündigens und Anpreisens befaßt; die dort entwickelten Grundsätze betreffen jedoch gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 3 GjS indiziertes Material.

    Wenn der erkennende Senat es demgegenüber in seinem Urteil vom 10. Juli 1984 (BGHSt 33, 1, 2) [BGH 10.07.1984 - 1 StR 264/84] für die Merkmale des Anbietens, Ankündigens und Anpreisens in § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS hat genügen lassen, daß das Material durch körperliches Angebot oder durch Angabe eines Merkmals oder einer Beziehung hinreichend gekennzeichnet und dadurch individualisiert wird, so liegt darin kein Widerspruch.

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72

    Versandhandel mit und (neutrale) Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Demgemäß werden die Regelungen der § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS auch zusammenfassend als Werbeverbote bezeichnet (BVerwG NJW 1977, 1411 [BVerwG 08.03.1977 - I C 39/72]; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 184 Rdn. 32; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 184 Rdn. 22).

    Solches Material ist bereits durch die Eintragung in die Liste nach § 1 GjS verbindlich als jugendgefährdend eingestuft; hier wird der sonst für die Tatbestandsmäßigkeit erforderliche, auf Pornographie sich beziehende Charakter der Werbung ersetzt durch die Veröffentlichung der Liste, so daß insoweit auch die neutrale Werbung verboten ist (ebenso BVerwG NJW 1977, 1411 [BVerwG 08.03.1977 - I C 39/72]).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84

    Zugänglichmachen pornographischer Magazine in Auslagen einer Tankstelle

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Mai 1984 (NJW 1984, 1975) und des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Februar 1985 (MDR 1983, 693 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 72/78]) gehindert.

    Daher kommt es hier auch weniger darauf an, ob dem Angebot ein klar erkennbarer Hinweis auf den Charakter der angebotenen Schrift innewohnt (OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84]; OLG Celle MDR 1985, 693 [OLG Celle 01.02.1985 - 1 Ss 630/84]) oder ob die Pornographie sich nur erahnen läßt (OLG Stuttgart).

  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auslegung des beschränkten Werbeverbots der § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS bestehen nicht (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots neutraler Werbung für indizierte Schriften BVerfG NJW 1986, 1241, 1243).
  • BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53
    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    In einem derartigen Fall ist es für die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ohne Bedeutung, daß sich die Entscheidungen, von denen das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf eine andere Gesetzesbestimmung beziehen (vgl. z.B. BGHSt 6, 41, 42 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 161/53]; 31, 195, 198) [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81].
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    In einem derartigen Fall ist es für die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ohne Bedeutung, daß sich die Entscheidungen, von denen das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf eine andere Gesetzesbestimmung beziehen (vgl. z.B. BGHSt 6, 41, 42 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 161/53]; 31, 195, 198) [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81].
  • OLG Celle, 01.02.1985 - 1 Ss 630/84
    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Daher kommt es hier auch weniger darauf an, ob dem Angebot ein klar erkennbarer Hinweis auf den Charakter der angebotenen Schrift innewohnt (OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84]; OLG Celle MDR 1985, 693 [OLG Celle 01.02.1985 - 1 Ss 630/84]) oder ob die Pornographie sich nur erahnen läßt (OLG Stuttgart).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Die Vorschrift des § 184 StGB soll den Bürger vor unerwünschter Konfrontation mit Pornographie schützen (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 5 StR 156/05, NStZ 2005, 688; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 41/86, BGHSt 34, 51 52 53 54 55 56 94, 97); darüber hinaus dient er dem Jugendschutz (Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184 Rn. 1; krit. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 184 Rn. 2), wobei auch hier vor allem der Schutz Jugendlicher vor der Konfrontation mit Pornographie gemeint ist.
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zwar reicht es zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht ohne weiteres aus, wenn der Jugendliche erst auf rechtswidrige Weise vom pornographischen Inhalt der Schrift Kenntnis erlangt (vgl. OLG Karlsruhe aaO; zweifelnd auch insoweit BGHSt 34, 94; ablehnend OLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Die Entscheidung, in der die Frage der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht erörtert wird, geht zwar davon aus, daß ein unlösbarer Zusammenhang zwischen beiden Rechtsfolgen nicht bestehe (vgl. auch BGH VRS 18, 347, 348, 350); da jedoch zwischen den Oberlandesgerichten Zweifel über die Reichweite der Entscheidung bestehen, verbleibt es bei der Vorlagepflicht (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 34, 94, 97; 45, 140, 142).
  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90

    Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden

    Die Rechtsfrage, ob die Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde in einer kommunalen ordnungsbehördlichen Verordnung neben den bundesrechtlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung Bestand haben kann, ist identisch und bedarf einheitlicher Beantwortung (vgl. BGHSt 18, 279, 281; 29, 252, 254; 34, 94, 96 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]; ständ. Rechtspr.).
  • LG Düsseldorf, 31.01.2003 - XXXI 34/02

    AVS

    Dieses Verhalten erfüllt nicht den Tatbestand von § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, da als strafbewehrte Tathandlung auch nach der vom Gericht vertretenen Rechtsauffassung (vgl. insoweit auch BGH v. 10.6.1986- 1 StR 41/86, MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 [98]; Tröndle/ Fischer, StGB, 50. Aufl., § 184 StGB) erforderlich ist, dass die Person unter 18 Jahren bei der Tathandlung individualisiert sein muss.

    DerBGHv.10.6.1986-1 StR41/86,MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 {97) hat insoweit {zu § 184 Abs. 1 StGB) ausgeführt: "Gesetzgeberisches Motiv für die begrenzte Freigabe der ,einfachen' Pornographie durch die Neufassung des § 184 StGB ... war die Erwägung, dass angesichts des Fehlens wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse über die Möglichkeit schädlicher Auswirkungen der Pornographie ihre Lektüre und Betrachtung dem erwachsenen Interessenten insoweit freigestellt werden sollte, als dadurch keine ernst zu nehmenden Gefahren für andere Rechtsgüter entstehen würden.

    Die grundsätzliche gesetzgeberische Motivlage {vgl. BGH v. 10.6.1986- 1 StR 41/86, MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 [97,98]) wurde bereits dargestellt.

    Speziell zu § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB hat der BGH {vgl. BGH v. 10.6.1986- 1 StR 41/86, MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 [97,98]) u.a. ausgeführt: "Im Sinne der aufgezeigten gesetzgeberischen Vorgabe soll insbesondere verhindert werden, dass Personen unter 18 Jahren für pornographisches Material interessiert und auf mögliche Bezugsquellen aufmerksam gemacht werden.

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Insoweit ist das Landgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zutreffend davon ausgegangen, daß ein öffentliches Ankündigen eines pornographischen Films dann nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar ist, wenn die Werbung nach ihrem Aussagegehalt erkennbar macht, daß sie sich auf pornographisches Material bezieht (BGHSt 34, 94, 98 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]; BGH NJW 1977, 1695, 1696); daß die veröffentlichten Anzeigen jedoch erkennbar für pornographische Filme werben sollten, lag nach ihrem Inhalt weder auf der Hand, noch läßt es sich aus der tatrichterlichen Beurteilung mit ausreichender Sicherheit entnehmen.

    Dafür, wie der Inhalt einer Zeitungsanzeige oder einer sonstigen Werbemaßnahme zu verstehen ist, ist entscheidend, wie der durchschnittlich interessierte und informierte Betrachter die Werbung versteht (BGHSt 34, 94, 99) [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86].

    Eine nähere Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Anzeigen wäre daher geboten gewesen; an Hand von Text und Aufmachung der Anzeigen hätte dargelegt werden müssen, wie der durchschnittlich interessierte und informierte Leser sie versteht (vgl. Meier NJW 1987, 1610, 1611) [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86].

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 3 Ss 68/99

    Zulässige und begründete Revision in Sachen Freispruch bei Verbreitung

    Letzterer Umstand führt allerdings dazu, dass der Werbeprospekt im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zugänglich gemacht worden war (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 = Die Justiz 1984, 306 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84] [Auslage von in Folie eingeschweißten pornographischen Schriften, deren Titel- und Rückseiten mit undurchsichtigen Abdeckungen versehen sind, im Kassen- und Verkaufsraum einer Tankstelle]; BGHSt 34, 94).

    Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen bedeutet bereits nach dem Sprachgebrauch, dass das Objekt, das angeboten, angekündigt oder angepriesen wird, nicht im Verborgenen bleibt, sondern klar in Erscheinung tritt (OLG Karlsruhe a.a.O.; BGH NJW 1977, 1695; BGHSt 34, 94, 98).

    Das Merkmal des Anbietens i.S.d. § 184 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 5 StGB verlangt, dass für denjenigen, dem gegenüber das Angebot gemacht wird, erkennbar ist, dass es um pornographisches Material geht (BGHSt 34, 94).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Nach dieser Vorschrift macht sich nur strafbar, wer pornographische Schriften einer bestimmten Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht (BGHSt 34, 94, 98; Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. [2001], § 184 Rdnr. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. [2003], § 184 Rdnr. 10; allg. M.).
  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

    Zwar ist die Fassung der §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS ("einem anderen anbietet") enger als diejenige der §§ 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 5 Abs. 2 GjS ("öffentlich anbietet", wobei sich das Angebot nicht an bestimmte Personen wenden muss, vgl. BGHSt 34, 94, 98), doch folgt hieraus nicht, dass der Vermieter zu einem bestimmten Kunden als "einem anderen" in konkrete Vertragsverhandlungen getreten sein muss.

    Darin unterscheidet sich der Regelungsgegenstand der §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS, soweit Angebote in Ladengeschäften betroffen sind, von der Fallkonstellation der §§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, 3 Abs. 1 Nr. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 GjS, in der schon wegen des maßgeblichen Alters des Angebotsadressaten dessen Person konkret bestimmt sein muss (vgl. dazu Lenckner in Schönke-Schröder, StGB, 24. Aufl., § 184, Rdn. 7; BGHSt 34, 94, 98), und von der Fallkonstellation des § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB (für die unter "einem anderen" eine bestimmte Person verstanden wird, der ein konkretes Angebot unterbreitet wird; vgl. zu Werbeinseraten des Versandhandels OLG Düsseldorf in NStE Nr, 5 zu § 184 StGB), da es beim Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen pp.

  • OLG Nürnberg, 07.03.2005 - 3 U 4142/04

    Pornographie in geschlossenen Benutzergruppen

    Gewährleistet wird die geschlossene Benutzergruppe sowohl nach Rechtsprechung (KG MMR 2004, 478 ff; OLG Düsseldorf MMR 2004, 409ff, BGH NJW 1987, 449 f) als auch Literatur (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 184 Rdnr. 15; Liesching MMR 2004, 766 m.w.N.) durch technische Zugangsschutzvorkehrungen, die eine Alterskontrolle durch persönlichen Kontakt vornehmen und nicht durch anonyme Eingabe von Daten.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00

    Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86

    Definition des Ankündigens im Sinne des § 5 Abs. 2 des Gesetz über die

  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
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