Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1670
OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87 (https://dejure.org/1987,1670)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.1987 - 1 Ss 67/87 (https://dejure.org/1987,1670)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 1 Ss 67/87 (https://dejure.org/1987,1670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb eines Fahrausweises; Umgehen von Zugangskotrollen

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2688
  • MDR 1987, 866
  • NStZ 1987, 413 (Ls.)
  • NStZ 1988, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Wer einen Fahrausweis weder vor Fahrtantritt noch unmittelbar nach Betreten des Beförderungsmittels löst, obwohl er dazu verpflichtet ist, dokumentiert nach außen das Verhalten eines ehrlichen Benutzers und erweckt den Eindruck, er nehme die Beförderungsleistungen ordnungsgemäß in Anspruch (vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 2688 f).
  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84; Lackner, a.a.O., Rn. 8; für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221; Alwart, JZ 1986, S. 563; Albrecht, NStZ 1988, S. 222).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11

    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei

    Wer einen Fahrausweis weder vor Fahrtantritt noch unmittelbar nach Betreten des Beförderungsmittels löst, obwohl er dazu verpflichtet ist, dokumentiert nach außen das Verhalten eines ehrlichen Benutzers und erweckt den Eindruck, er nehme die Beförderungsleistung ordnungsgemäß in Anspruch (vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 2688 f.).
  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01

    Erschleichen einer Beförderung

    Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).

    Durch dieses unauffällige Verhalten erweckt der Reisende den Anschein der Ordnungsmäßigkeit, da er wie jeder andere - ehrliche - Benutzer auftretend das abfahrbereite Beförderungsmittel betritt und die Leistung des Betreibers in Anspruch nimmt (OLG Stuttgart aaO, OLG Hamburg NStZ 1988, 221/222).

  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung

    Um seiner Funktion der Lückenausfüllung gerecht werden zu können, wird der Begriff des »Erschleichens«, der in der Tat keine festen Konturen hat (vgl. dazu OLG Hamburg, NStZ 1988, 221, 222) und deshalb der Auslegung zugänglich ist, weit ausgelegt, ohne daß ihm freilich jede einschränkende Wirkung genommen werden darf (LK, StGB , 10. Aufl., Rdn 6 zu § 265 a).

    Diese Auslegung des Begriffs »Erschleichen« wurde von der Rechtspr. übernommen (vgl. BayObLG, NJW 1969, 1042, 1043; OLG Hamburg, NStZ 1988, 221 [hier: III (334) 176 b]).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Seine "allenfalls dezenten Entwicklungsdefizite", die auf den - wohl frühen - Verlust seines Vaters zurückzuführen sind, geben zur Annahme einer "latenten Risikobereitschaft" (Eisenberg NStZ 1987, 413), keinen Anlaß, die zu einer gesteigerten Gleichgültigkeit gegenüber dem Anspruch Dritter auf körperliche Unversehrtheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr führen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht