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   OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86   

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OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86 (https://dejure.org/1986,2176)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.12.1986 - Ws 156/86 (https://dejure.org/1986,2176)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - Ws 156/86 (https://dejure.org/1986,2176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreiten eines verbotenen Kennzeichens durch den Verkauf eines NSDAP-Parteiabzeichens; Begriff der Verbreitung in § 86a Strafgesetzbuch (StGB); Schutzzweck des § 86a StGB; Vorrätighalten verbotener Kennzeichen durch Auslage im Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1427
  • StV 1988, 21
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Zwar kann eine Sache auch im Wege des Verkaufs verbreitet werden, denn das Verkaufen ist lediglich als Unterart des Verbreitens anzusehen (vgl. RGSt 9, 292; 36, 350; BGHSt 19, 63/71).

    Der Verkauf an eine einzige Person kann daher nur dann als Verbreitung angesehen werden, wenn er von der Vorstellung getragen wird, der Käufer werde die verkaufte Sache seinerseits weiteren Personen zugänglich machen (BGHSt 19, 63/71; Willms a.a.O. § 86a Rn. 7).

    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …

  • RG, 22.10.1883 - 2137/83

    Unter welchen Voraussetzungen können nach §. 184 St.G.B.'s "Schriften" als

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Zwar kann eine Sache auch im Wege des Verkaufs verbreitet werden, denn das Verkaufen ist lediglich als Unterart des Verbreitens anzusehen (vgl. RGSt 9, 292; 36, 350; BGHSt 19, 63/71).

    Der - überwiegend presserechtlich verwendete - Begriff der Verbreitung, der das Inverkehrbringen einer Sache, also ihr öffentliches Zugänglichmachen bezeichnet, enthält das Moment der Auslieferung an einen größeren Personenkreis und steht mithin im Gegensatz zur Hingabe nur an eine oder an einige wenige individuell bestimmte Personen (RGSt 9, 292 /293; 36, 330/531; BGHSt 13, 257/258; Horn in SK StGB 3. Aufl. 1986 § 74 d Rn. 5; Willms in LK 10. Aufl. 1980, § 86a StGB Rn. 7).

    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …

  • RG, 19.02.1909 - II 1171/08

    1. Kann der Verkauf eines einzigen Exemplars einer unzüchtigen Schrift durch

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83

    Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • RG, 08.03.1921 - II 1560/20

    Kann die Herstellung eines unzüchtigen Films zum Zweck seines Verkaufs an eine

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …
  • RG, 02.07.1903 - 1712/03

    Was versteht § 184 Nr. 1 St.G.B.'s (in der Fassung des Reichsgesetzes vom 25.

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Der - überwiegend presserechtlich verwendete - Begriff der Verbreitung, der das Inverkehrbringen einer Sache, also ihr öffentliches Zugänglichmachen bezeichnet, enthält das Moment der Auslieferung an einen größeren Personenkreis und steht mithin im Gegensatz zur Hingabe nur an eine oder an einige wenige individuell bestimmte Personen (RGSt 9, 292 /293; 36, 330/531; BGHSt 13, 257/258; Horn in SK StGB 3. Aufl. 1986 § 74 d Rn. 5; Willms in LK 10. Aufl. 1980, § 86a StGB Rn. 7).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85

    Verwenden der Grußform "Heil Hitler" als Ausdruck des Protestes gegen

    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59
    Auszug aus OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
    Der - überwiegend presserechtlich verwendete - Begriff der Verbreitung, der das Inverkehrbringen einer Sache, also ihr öffentliches Zugänglichmachen bezeichnet, enthält das Moment der Auslieferung an einen größeren Personenkreis und steht mithin im Gegensatz zur Hingabe nur an eine oder an einige wenige individuell bestimmte Personen (RGSt 9, 292 /293; 36, 330/531; BGHSt 13, 257/258; Horn in SK StGB 3. Aufl. 1986 § 74 d Rn. 5; Willms in LK 10. Aufl. 1980, § 86a StGB Rn. 7).
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

  • RG, 10.10.1887 - C. 4/87

    Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften". 2. Erfordert der

  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

  • LG Frankfurt/Main, 13.12.1985 - 24 Qs 8/85

    Strafbarkeit von T-Shirt-Aufbüglern mit Darstellung Hitlers

  • OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83

    Verfassungswidrige Organisation; Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • RG, 10.07.1903 - 2206/03

    Kann der Erlaß eines Haftbefehls gegen einen von zwei Mitangeklagten die

  • RG, 05.10.1882 - C 2/82

    Was ist unter Verbreitung von Schriften im Sinne der §§. 85. 110 und 111

  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische

    Entgegen der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers ist ein "Verbreiten" im Sinne der Norm durch die von dem Angeklagten hochgeladenen weiteren Bilder in der WhatsApp-Gruppe "B. H." gegeben, denn dieses setzt entweder voraus, dass Kennzeichen der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 4 oder Absatz 2 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen einem größeren, nicht bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erwerber in dieser Weise verfahren wird (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1959 - 5 StR 384/59 -, BGHSt 13, 257-259; OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.1986 - Ws 156/86, NJW 1987, S. 1427).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Für die Kettenverbreitung ist anerkannt, daß die Weitergabe eines Einzelexemplars an eine bestimmte Person ausreicht, wenn sie in der Absicht erfolgt, daß ein größerer Personenkreis nacheinander in dessen Besitz und damit in den Genuß der Benutzung kommen kann (BGHSt 19, 63, 71; Bay0bLG NJW 1983, 120, 121; OLG Bremen NJW 1987, 1427, 1428).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

    Der Begriff der Verbreitung, der das Inverkehrbringen eines Inhalts, also dessen öffentliches Zugänglichmachen bezeichnet, enthält das Moment der Auslieferung an einen größeren Personenkreis und steht mithin im Gegensatz zur Hingabe nur an eine oder an einige individuell bestimmte Personen (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 03.12.1986, Az. Ws 156/86, m.w.N.) Die Weitergabe an einen einzelnen bestimmten Dritten genügt nicht, wenn nicht feststeht, dass dieser seinerseits den Inhalt weiteren Personen überlassen wird.

    Soweit vom Bundesgerichtshof in der in der Anklageschrift zitierten Entscheidung (BGH, Beschl. v. 10.01.2017, 3 StR 144/16) in diesem Zusammenhang zuletzt die Frage ausdrücklich offen gelassen wurde, ob der Täter im Hinblick auf die Weiterverbreitung der Inhalte durch seinen unmittelbaren Empfänger absichtlich handeln muss (so etwa BGH, Urt. v. 24.03.1999, Az. 3 StR 240/98; OLG Bremen, Beschl. v. 03.12.1986, Az. Ws 156/86), oder ob in diesem Zusammenhang auch andere Vorsatzformen ausreichen können, so ist hier jedenfalls mehr zu fordern als ein bloßes Für-möglich-Halten der Weiterverbreitung durch Gruppenmitglieder bzw. eine diesbezügliche bloße "Gleichgültigkeit", zumal dann die Grenze zu einem - im Falle der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 7 StPO strafbaren - Versuch nicht mehr zu definieren wäre.

    Schon dem Begriff des Verbreitens ist vielmehr ein finales Moment immanent, das die Zweckrichtung des Werbens und Förderns enthält (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 03.12.1986, Az. Ws 156/86, m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.08.2010 - 2 Ws 449/10

    Voraussetzungen der Anrechnung von Therapiezeiten

    Der Gegenauffassung (die etwa vertreten wird von OLG Düsseldorf StV 1990, 240; LG Görlitz NStZ-RR 2004, 283 = StV 2004, 609; LG Tübingen StV 1988, 21; LG Bremen StV 1992, 184; Fischer StV 1991, 237) ist zwar zuzugeben, dass der Wortlaut des § 36 Abs. 3 BtMG eine solche Einschränkung nicht ausdrücklich vorsieht, sie ergibt sich jedoch aus Sinn und Zweck der Vorschrift sowie aus dem systematischen Zusammenhang mit § 35 Abs. 1 und 3 BtMG.
  • BayObLG, 20.12.2023 - 207 StRR 414/23

    Voraussetzungen der "Verbreitung" und bestimmende Strafzumessungsgründe bei § 86a

    Eines Verbreitungserfolgs i. d. S., dass ein größerer Personenkreis tatsächlich von der Schrift Kenntnis genommen haben muss oder diese zumindest erlangt hat, bedarf es dagegen nicht (BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg / Ellbogen, 58. Edition; Stand: 01.08.2023, Rn. 24 zu § 86a; OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.1986 - Ws 156/86 - NJW 1987, 1427, zit. nach Beckonline, m. w. N.).
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