Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.02.1988

Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87   

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https://dejure.org/1987,303
BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87 (https://dejure.org/1987,303)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1987 - 4 StR 333/87 (https://dejure.org/1987,303)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1987 - 4 StR 333/87 (https://dejure.org/1987,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung als eine Maßnahme der Überwachung des Fernmeldeverkehrs - Fehlende richterliche Anordnung - Auswirkungen von unzulässig gewonnenen Ermittlungsergebnissen auf ein später erfolgtes Geständnis - Konsequenzen der Unverwertbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO §§ 100 a, 100 b
    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses aufgrund einer unzulässigen Telefonüberwachung

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 32
  • NJW 1988, 1223
  • MDR 1987, 1043
  • NStZ 1988, 142
  • StV 1987, 469
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Die Feststellung, ob sich der Vorhalt der auf Grund einer unzulässigen Telefonüberwachung gewonnenen Ergebnisse in einer früheren Vernehmung noch auf ein später abgelegtes Geständnis ausgewirkt hat, obliegt dem Tatrichter (Fortführung von BGHSt 27, 355).

    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgeführt hat, darf ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge hat, deshalb nicht ohne weiteres dazu führen, daß das gesamte Strafverfahren lahmgelegt wird (BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71) [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83].

    Eine spätere Aussage kann demnach verwertet werden, wenn sie von der unzulässigen Maßnahme nicht mehr beeinflußt worden ist, wenn etwa seither längere Zeit verstrichen ist und dem Vernommenen das Tonband oder die früheren Vernehmungen nicht mehr vorgehalten worden sind (BGHSt 27, 355, 358).

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Bei der Bestimmung des Umfangs eines Beweisverwertungsverbotes darf nicht außer Acht gelassen werden, daß damit die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts, die zu den tragenden Grundsätzen des Strafverfahrensrechts gehört, eingeschränkt wird (BGHSt 28, 122, 128).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Aus der Unverwertbarkeit einer Aussage, die unter Verstoß gegen §§ 100a, 100b StPO gewonnen worden ist, folgt jedoch nicht, daß auch alle weiteren Aussagen der vernommenen Personen zu demselben Thema unverwertbar sind, denn sonst wäre selbst ein trotz vorschriftsmäßiger Belehrung in der Hauptverhandlung abgelegtes Geständnis unverwertbar (vgl. BGHSt 22, 129, 135).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 608/84

    Sachverständiger - Zeuge - Revision - Verfahrensverstoß

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Landgerichts durch den aufgezeigten Verfahrensverstoß daher rein theoretisch ist, fehlt es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Rechtsfehler und dem Urteil (vgl. BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323; BGH, Urteil vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Wenn ein Sachverständiger aber über ein vor ihm abgelegtes Geständnis des Angeklagten berichtet, ist grundsätzlich seine Vernehmung - und gegebenenfalls Vereidigung - als Zeuge erforderlich (vgl. BGHSt 9, 292, 293 ff.; 13, 1, 3; 250, 251; 18, 107, 108; 22, 268, 271; BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Die Strafkammer hat diese Geständnisse in ihrer Beweisführung nicht berücksichtigt, weil die von der Deutschen Bundespost geschaltete Zählervergleichseinrichtung zwischen dem Telefonanschluß des Angeklagten und anderen Telefonanschlüssen nicht durch den Richter nach § 100b StPO angeordnet worden war; die Niederschrift über die Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter war zudem nach - zutreffender - Ansicht des Landgerichts nicht verwertbar, weil sie nur eine Verweisung auf die vorausgegangene polizeiliche Vernehmung enthielt (BGHSt 6, 279, 280 ff.) [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53].
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Der Begriff "Fernmeldeverkehr" in §§ 100a, lOOb StPO erfaßt nicht nur den Inhalt der geführten Ferngespräche, sondern auch die unmittelbar mit dem Telefonieren notwendigerweise verbundenen Vorgänge, wie z.B. das Anwählen des Gesprächspartners (BGHSt 31, 296, 297).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Wenn ein Sachverständiger aber über ein vor ihm abgelegtes Geständnis des Angeklagten berichtet, ist grundsätzlich seine Vernehmung - und gegebenenfalls Vereidigung - als Zeuge erforderlich (vgl. BGHSt 9, 292, 293 ff.; 13, 1, 3; 250, 251; 18, 107, 108; 22, 268, 271; BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Wenn ein Sachverständiger aber über ein vor ihm abgelegtes Geständnis des Angeklagten berichtet, ist grundsätzlich seine Vernehmung - und gegebenenfalls Vereidigung - als Zeuge erforderlich (vgl. BGHSt 9, 292, 293 ff.; 13, 1, 3; 250, 251; 18, 107, 108; 22, 268, 271; BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
    Das Fehlen einer richterlichen Anordnung führt zur Unverwertbarkeit der aus der Telefonüberwachung gewonnenen Ergebnisse (BGHSt 31, 304, 306, 308; Schäfer aaO Rdn. 43).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

  • BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr -

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82

    Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung -

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.1988 - 4 UF 310/87   

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https://dejure.org/1988,7541
OLG Frankfurt, 19.02.1988 - 4 UF 310/87 (https://dejure.org/1988,7541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.1988 - 4 UF 310/87 (https://dejure.org/1988,7541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 1988 - 4 UF 310/87 (https://dejure.org/1988,7541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufung; Verzögerungen bei der Post

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1223
  • MDR 1988, 502
  • VersR 1988, 1056
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZB 19/78

    Versäumung der Berufungsfrist - Unvorhersehbare Verzögerung - Verschulden des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.1988 - 4 UF 310/87
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgt bei Verzögerungen des Eingangs eines Auftragsschreibens zur Berufungseinlegung durch die Post nicht, wenn sich der Rechtsanwalt nicht über den rechtzeitigen Empfang vergewissert hat (gegen BGH VersR 78, 1162; 82, 655; vgl. auch BVerfG NJW 76, 513).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.1988 - 4 UF 310/87
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgt bei Verzögerungen des Eingangs eines Auftragsschreibens zur Berufungseinlegung durch die Post nicht, wenn sich der Rechtsanwalt nicht über den rechtzeitigen Empfang vergewissert hat (gegen BGH VersR 78, 1162; 82, 655; vgl. auch BVerfG NJW 76, 513).
  • BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82

    Berufungsfrist - Übersendungsauftrag - Berufungsanwalt - Zustellungsdatum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.1988 - 4 UF 310/87
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgt bei Verzögerungen des Eingangs eines Auftragsschreibens zur Berufungseinlegung durch die Post nicht, wenn sich der Rechtsanwalt nicht über den rechtzeitigen Empfang vergewissert hat (gegen BGH VersR 78, 1162; 82, 655; vgl. auch BVerfG NJW 76, 513).
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