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   BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87   

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BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87 (https://dejure.org/1988,589)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1988 - IVb ZR 29/87 (https://dejure.org/1988,589)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 (https://dejure.org/1988,589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufteilung steuerlicher Freibeträge für ein eheliches Kind - Veranlagung zur Einkommensteuer - Übertragung eines Pauschbetrages von einem Elternteil auf den anderen - Verpflichtung zur Mitwirkung bei einem Antrag auf eine andere Aufteilung der Freibeträge - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des Ausbildungsfreibetrages und eines Pauschbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1720
  • NJW-RR 1988, 968 (Ls.)
  • MDR 1988, 655
  • FamRZ 1988, 607
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80

    Anrechnung des Kinderzuschusses zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Das gleiche gilt für den Kinderzuschuß, den ein Elternteil zur gesetzlichen Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhält, in Höhe des dadurch verdrängten Kindergeldes (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 505/80 - FamRZ 1981, 28, 29).

    Dieser Ausgleich, der im allgemeinen entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen ist, vollzieht sich zwar in der Rechtspraxis aus Gründen einer einfachen und reibungslosen Abwicklung regelmäßig über die Unterhaltszahlungen an das Kind (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 a.a.O. S. 26 f. und 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 349).

    Insbesondere bleiben die Kindergeldbezüge bei der Bestimmung des Einkommens unberücksichtigt, nach dem sich der Unterhaltsanspruch des Kindes bemißt (vgl. BGHZ 70 a.a.O. S. 153 sowie etwa Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 a.a.O. S. 26).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Ferner hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß staatliches Kindergeld, das einem Elternteil ausgezahlt wird, dem Ausgleich zwischen den unterhaltspflichtigen Eltern unterliegt, weil es die Unterhaltslast im ganzen erleichtern und deshalb unterhaltsrechtlich ohne Rücksicht darauf, an wen es ausgezahlt wird, allen Unterhaltspflichtigen zugute kommen soll (BGHZ 70, 151, 154 sowie etwa Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26 und 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889).

    Das ändert jedoch nichts daran, daß es insoweit um ein eigenes Recht des jeweiligen Elternteils geht, dem die Möglichkeit, den anderen unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch zu nehmen, nicht verschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1982 a.a.O. S. 889 sowie BGH Beschluß vom 24. Oktober 1979 - IV ZB 138/78 - FamRZ 1980, 345 f.).

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84

    Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, etwa weil das Kind auswärts untergebracht und betreut wird oder weil es erwachsen ist (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151 sowie IVb ZR 69/84 - FamRZ 1986, 153), und kommen die Eltern für den gesamten Kindesunterhalt auf, so hat eine veränderte Verteilung der Freibeträge grundsätzlich Einfluß auf die Unterhaltslastquoten, welche die Eltern im Verhältnis zueinander zu tragen haben.
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, etwa weil das Kind auswärts untergebracht und betreut wird oder weil es erwachsen ist (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151 sowie IVb ZR 69/84 - FamRZ 1986, 153), und kommen die Eltern für den gesamten Kindesunterhalt auf, so hat eine veränderte Verteilung der Freibeträge grundsätzlich Einfluß auf die Unterhaltslastquoten, welche die Eltern im Verhältnis zueinander zu tragen haben.
  • BFH, 24.04.1986 - III B 72/84

    Ausbildungsfreibetrag - Familiengericht - Eltern - Verfahren - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Diese Frage ist nicht aus dem Steuerrecht, sondern nach bürgerlichem Recht zu beantworten (ebenso BFHE 146, 429, 431 f.; Herrmann/Heuer/Raupach, Loseblatt-Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer § 33a EStG Rdn. 234, Lieferung 152).
  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    So ist seit der Entscheidung BGHZ 31, 329 anerkannt, daß ein Elternteil, der allein für den Unterhalt eines gemeinsamen ehelichen Kindes aufgekommen ist, gegenüber dem anderen Elternteil einen Ersatzanspruch haben kann, der die Rechtsnatur eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs hat.
  • BGH, 26.06.1968 - IV ZR 601/68

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Dieser Anspruch folgt aus der gemeinsamen Unterhaltspflicht der Eltern und aus der Notwendigkeit, die Unterhaltslast im Innenverhältnis zwischen ihnen entsprechend ihrem Leistungsvermögen gerecht zu verteilen (a.a.O. S. 332; vgl. auch BGHZ 50, 266 ff. sowie Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 558/80 - FamRZ 1981, 761, 762).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Sie bleibt als Nachwirkung der Ehe auch nach der Scheidung bestehen (vgl. BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40 zur Frage der gemeinsamen Veranlagung geschiedener Eheleute zur Einkommensteuer).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Durch sie ist dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 (BVerfGE 45, 104) Rechnung getragen worden, wonach die durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I S. 1769) ab dem Jahre 1975 eingeführten Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung geschiedener und dauernd getrennt lebender Eltern sowie von Eltern nichtehelicher Kinder mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar waren, als sie den nicht zuordnungsberechtigten Elternteil von kinderbedingten Einkommenserleichterungen auch dann völlig ausschlossen, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kinde nachkam.
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87
    Ferner hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß staatliches Kindergeld, das einem Elternteil ausgezahlt wird, dem Ausgleich zwischen den unterhaltspflichtigen Eltern unterliegt, weil es die Unterhaltslast im ganzen erleichtern und deshalb unterhaltsrechtlich ohne Rücksicht darauf, an wen es ausgezahlt wird, allen Unterhaltspflichtigen zugute kommen soll (BGHZ 70, 151, 154 sowie etwa Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26 und 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889).
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80

    Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 558/80

    Begründetheit eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen der Erfüllung

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 30/83

    Verknüpfung von Zustimmung zum begrenzten Realsplitting und Zusage der

  • OLG Koblenz, 27.01.1987 - 11 UF 381/86
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 138/78

    Anspruch auf Herausgabe des Kindergeldes gegen den geschiedenen Ehepartner -

  • OLG Frankfurt, 23.07.1979 - 1 UF 297/78

    Besuch eines Kinderhortes; Barunterhaltsbedarf ; Schulpflichtiges Kind;

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Das ändert jedoch nichts daran, daß es um ein eigenes Recht des jeweiligen Elternteils geht, der den anderen daher auch unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch nehmen kann (Senatsurteile vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 609, und vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 - FamRZ 1988, 834, m.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Deswegen musste schon nach der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Rechtslage, wenn das Kindergeld an einen von mehreren Berechtigten gezahlt wird, unter mehreren Unterhaltspflichtigen ein Ausgleich stattfinden, wobei es der Senat im allgemeinen für angemessen erachtet hat, den Ausgleich entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen (BGHZ 70, 151, 154 = FamRZ 1978, 177, 178 f.; Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26; vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889 und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 609).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Wie der Senat zu der Frage der Mitwirkung eines Ehegatten bei dem Antrag auf eine andere Aufteilung von steuerlichen Freibeträgen entschieden hat, steht hinter der unterhaltsrechtlichen Nebenpflicht zugleich die umfassende familienrechtliche Verpflichtung, die sich aus dem Wesen der Ehe ergibt und beiden Ehegatten aufgibt, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (Senatsurteile vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 608; vom 3. April 1996 - XII ZR 86/95 - FamRZ 1996, 725).
  • OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15

    Miteigentümer hat an Teillöschung einer Grundschuld mitzuwirken!

    Der BGH (FamRZ 1988, 607) hat - in einem Streit über die Mitwirkungspflicht eines Elternteils bei der Aufteilung kindbezogener Steuerfreibeträge - entschieden, es stehe hinter der unterhaltsrechtlichen Nebenpflicht zugleich die umfassende familienrechtliche Verpflichtung, die aus dem Wesen der Ehe folge und beiden Ehegatten aufgebe, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich sei.
  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 537/17

    Verpflichtung eines gesetzlich rentenversicherten Ehegatten zum Abschluss einer

    Eine solche Verpflichtung hat ihre Grundlage mangels ausdrücklicher Regelung allein in §§ 242, 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senatsurteile vom 3. November 2004 - XII ZR 128/02 - FamRZ 2005, 182, 183 mwN und vom 26. September 1984 - IVb ZR 30/83 - FamRZ 1984, 1211, 1212) und ergibt sich aus dem Wesen der Ehe, die den Ehegatten - auch nachwirkend - aufgibt, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (Senatsurteile vom 29. April 1998 - XII ZR 266/96 - FamRZ 1998, 953, 954 mwN und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 608 mwN).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Dieser Ausgleich vollzieht sich aus Vereinfachungsgründen zwar meist über die Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils für das Kind; das ändert jedoch nichts daran, daß es um ein eigenes Recht des jeweiligen Elternteils geht, der den anderen daher auch unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch nehmen kann (Senatsurteile vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 609; und vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 - FamRZ 1988, 834 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

    Er beruht auf der Unterhaltspflicht beider Eltern gegenüber ihrem Kinde und ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Unterhaltslast im Verhältnis zwischen ihnen entsprechend ihrem Leistungsvermögen gerecht zu verteilen (BGHZ 31, 329, 332; 50, 266, 267; Senatsurteile vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 558/80 - FamRZ 1981, 761, 762; vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 84/82 - FamRZ 1984, 775, 776; vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Ausgleichsanspruch, familienrechtlicher 1 = FamRZ 1988, 607, 609 und vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 - BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Ausgleichsanspruch, familienrechtlicher 2 = FamRZ 1988, 834; zur rechtlichen Grundlage des Anspruchs s. Derleder, Anmerkung zum Senatsurteil vom 11. Mai 1988 - EzFamR BGB § 1606 Nr. 5).
  • BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95

    Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zum Quasi-Splitting

    »a) Ein Ehegatte kann auch nach Scheidung der Ehe familienrechtlich verpflichtet sein, der Übertragung des ihm zustehenden hälftigen Kinder- und Ausbildungsfreibetrages für gemeinschaftliche Kinder auf den anderen Elternteil zuzustimmen, wenn sich dieser zum Ausgleich der dadurch entstehenden Nachteile verpflichtet (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607).

    Nicht erforderlich ist dabei, daß zwischen den Elternteilen ein Unterhaltsrechtsverhältnis besteht (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - BGHR BGB vor § 1569 Verpflichtung, familienrechtliche 1 = FamRZ 1988, 607, 608, ebenso Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 868, Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. IV Rdn. 821, Wendl/Haußleiter Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 3. Aufl § 1 Rdn. 481, Herrmann/Heuer/Raupach, Loseblattkommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer § 32 EStG Rdn. 192, Schmidt/Glanegger EStG 14. Aufl. § 32 Rdn. 58, Altfelder, Steuerliche Gestaltung des Ehegatten- und Kindesunterhalts - 1987 - S. 86, Ehlers/Arens FamRZ 1996, 385, 389, 391).

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 86/98

    Günstigerprüfung beim Kindergeld

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. Urteile vom 21. Dezember 1977 IV ZR 4/77, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1978, 753; in FamRZ 1981, 26; vom 24. Februar 1988 IVb ZR 29/87, NJW 1988, 1720; vom 3. April 1996 XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894) handelt es sich bei dem Ausgleich des staatlichen Kindergeldes unter geschiedenen Eltern um einen Unterfall des allgemeinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs zwischen unterhaltspflichtigen Elternteilen.

    Gleichwohl wurde auch schon vor In-Kraft-Treten des § 1612b BGB der Ausgleich aus Gründen der Praktikabilität über den Unterhaltsanspruch des Kindes durchgeführt (vgl. BGH-Urteile vom 26. Mai 1982 IVb ZR 715/80, FamRZ 1982, 887; in FamRZ 1981, 347, und in NJW 1988, 1720).

  • OLG Oldenburg, 07.06.2017 - 4 UF 198/16

    Ansprüche des barunterhaltspflichtigen Elternteils wegen der Abdeckung den

    Aus dem familienrechtlichen Anspruch geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten hat die Rechtsprechung auch für das Verhältnis von Eltern, die einem gemeinsamen Kinde unterhaltspflichtig sind, angenommen, dass sich zwischen ihnen - ohne eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage - Ansprüche familienrechtlicher Art ergeben können, die auf den Ersatz oder die Erstattung erbrachter Unterhaltsleistungen, auf die Entlastung eines Elternteils oder sonst auf einen spezifisch familienrechtlichen Ausgleich gerichtet sind (BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 -, Rn. 11, juris).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 76/00

    Kindergeld: Günstigerprüfung bei sog. Mangelfall

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 73/99

    Kindergeld: Günstigerprüfung in einem sog. Mangelfall

  • OLG Stuttgart, 27.07.2001 - 17 WF 240/01

    Anrechnung von Kindergeld - Ausnahmeregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 2/02 R

    Bundeserziehungsgeld - Einkommensermittlung - Unterhaltsleistung -

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 3/02 R

    Einkommensermittlung beim Bundeserziehungsgeld, hälftiger Kindergeldanteil

  • OLG Köln, 14.08.1998 - 4 UF 251/97
  • OLG Nürnberg, 08.01.2004 - 11 WF 3859/03

    Zum Verhältnis zwischen Zustimmungsanspruch des Unterhaltspflichtigen zum

  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06

    Deliktische Haftung eines Rechtsanwalts: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18

    Ausbildungsunterhalt für das volljährige Kind im Freiwilligen Soziales Jahr nach

  • OLG Schleswig, 24.10.1991 - 13 UF 135/90

    Kinderzuschüsse; Kinderzulagen; Kindergeld; Berücksichtigung; Anrechnung auf den

  • OLG Hamm, 23.04.2010 - 13 WF 82/10

    Anspruch auf Auskunftserteilung bei Verjährung des Anspuchs auf Zugewinnausgleich

  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 13 UF 117/22

    Schadensersatz wegen Darlehenszinsen; Verpflichtung zur Mitwirkung an einer

  • OLG Hamburg, 14.01.2004 - 12 UF 23/03

    Beteiligung am Kindergeld im Verhältnis der erbrachten Unterhaltsleistungen;

  • OLG Hamm, 08.03.1995 - 12 UF 426/93

    Anspruch auf Übertragung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags in

  • OLG Saarbrücken, 21.09.1994 - 9 UF 75/94
  • OLG Koblenz, 27.01.1987 - 11 UF 381/86
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