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   BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87   

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BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87 (https://dejure.org/1987,340)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1987 - 3 StR 36/87 (https://dejure.org/1987,340)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87 (https://dejure.org/1987,340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber den Sozialversicherungsträgern hinsichtlich derselben Arbeitnehmer - Beurteilung einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinn bei rechtlich gleich liegenden tatsächlichen Umständen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 14
  • NJW 1988, 1800
  • MDR 1987, 1043
  • NStZ 1988, 77
  • JR 1988, 25
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).

    Da der überkommene Begriff der prozessualen Tat wegen seiner Unschärfe nicht stets zu zweifelsfreien Ergebnissen bei der Anwendung führt (vgl. BGHSt 13, 21, 25; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 264 StPO Rdn. 6), ist es geboten, die Lösung im Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Nicht die abstrakte Auslegung des verfahrensrechtlichen Tatbegriffs, sondern die Anwendung des § 264 StPO auf ein gleiches Tatgeschehen ist Gegenstand der Vorlegungsfrage (BGHSt 23, 141, 144).

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).

  • BayObLG, 26.11.1985 - RReg. 4 St 183/85

    Strafklageverbrauch; Tatidentität; Steuerhinterziehung; Vorenthaltung; Beiträge;

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    An der von ihm beabsichtigten Entscheidung sieht es sich durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. November 1985 (NStZ 1986, 173) gehindert.

    Die Frage, ob die Nichtabführung von Lohnsteuer und von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Annahme sachlichrechtlicher Tatmehrheit prozessual verschiedene Taten sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. BayObLG NStZ 1986, 173 und OLG Stuttgart MDR 1986, 693 [OLG Stuttgart 21.03.1986 - 1 Ss 121/86] einerseits; OLG Zweibrücken NJW 1975, 128 [OLG Zweibrücken 25.04.1974 - Ss 6/74] andererseits).

  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Sie würde damit in einen gewissen Gegensatz zu der Rechtsprechung treten, wonach bei gewerbsmäßiger Begehungsweise, die zum Tatbestand gehört oder einen straferhöhenden Umstand bildet, mehrere Delikte keine sogenannte Sammelstraftat, sondern sachlichrechtlich und damit in der Regel auch prozessual selbständige Taten sind, wenn nicht Fortsetzungszusammenhang besteht (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; Gollwitzer a.a.O. § 264 StPO Rdn. 39).

    Es würde darüber hinaus gerade in Fällen der vom Oberlandesgericht beschriebenen Art auf eine Begünstigung von Straftätern hinauslaufen, die durch Aufbau und Einsatz eines kriminellen Unternehmens bedeutende verbrecherische Energie entfalten (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; 26, 284, 287).

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Der Bundesgerichtshof hat überdies bereits ausgesprochen, daß planmäßige arbeitsteilige Begehung von Betrugstaten im Rahmen eines Geschäftsbetriebs allein noch nicht die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 StPO begründet (BGHSt 26, 284).

    Es würde darüber hinaus gerade in Fällen der vom Oberlandesgericht beschriebenen Art auf eine Begünstigung von Straftätern hinauslaufen, die durch Aufbau und Einsatz eines kriminellen Unternehmens bedeutende verbrecherische Energie entfalten (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; 26, 284, 287).

  • OLG Stuttgart, 21.03.1986 - 1 Ss 121/86
    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Die Frage, ob die Nichtabführung von Lohnsteuer und von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Annahme sachlichrechtlicher Tatmehrheit prozessual verschiedene Taten sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. BayObLG NStZ 1986, 173 und OLG Stuttgart MDR 1986, 693 [OLG Stuttgart 21.03.1986 - 1 Ss 121/86] einerseits; OLG Zweibrücken NJW 1975, 128 [OLG Zweibrücken 25.04.1974 - Ss 6/74] andererseits).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn auch nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage (vgl. BGHSt 27, 212, 214 f. [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 31, 86, 89) von dem bezeichneten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts abzuweichen.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Es kann auf sich beruhen, worin sich der Gedanke des Vertrauensschutzes, der bei der Anwendung des Art. 103 Abs. 3 GG im Einzelfall die Hinnahme auch eines materiell "ungerechten" Ergebnisses gebieten mag, in dem hier erörterten Bereich von der Formel der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen prozessualer Tateinheit und -mehrheit unterscheidet und ob er nach der Natur der Sache ein besseres Kriterium zur Prüfung des Strafklageverbrauchs ist (vgl. Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985 S. 215, 227 ff. unter Hinweis auf BGHSt 29, 288, 295 f.).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

  • OLG Zweibrücken, 25.04.1974 - Ss 6/74
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch;

    Zwar ist der prozessuale Tatbegriff im Verhältnis zum materiellen Recht selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154).

    Dies begründet das Vorliegen von Tatmehrheit (vgl. zum in gleicher Weise zu beurteilenden Verhältnis zwischen Nichtabführen von Lohnsteuer und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 17, und Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 StR 38/92, BGHSt 38, 285, 286; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Juli 2010 - Ss (B) 50/10).

    Solches wurde nicht einmal in der subjektiv viel stärker ausgeprägten Fallkonstellation anerkannt, in der es der Täter im Rahmen eines Gewerbebetriebs von Anfang an auf derartige Verstöße planmäßig angelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14).

    Auch der Umstand, dass die auszuzahlenden Löhne und die danach abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen in einem Steuerberatungsbüro - wenn auch mit einem im Verhältnis zur Betroffenen unklar gebliebenen Hinweis auf die Mindestlohnverpflichtung - errechnet worden sind, führt als bloße gemeinsame Vorbereitungshandlung nicht zur Annahme prozessualer Tatidentität (vgl. BGHSt 35, 14, 18, 20).

  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    Allerdings ist die Vorlegungspflicht gemäß § 121 Abs. 2 GVG, obwohl dort nicht ausdrücklich genannt, auch bei Sprungrevisionen, wie vorliegend, gegeben (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 16; BeckOK-StPO/Huber, Ed. 15, § 121 GVG Rn. 4).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Wird das fortgesetzte Delikt dann noch nach Kriterien der "institutionalisierten" und "organisierten" Tatbegehung bestimmt (vgl. im zusammenfassenden Sinne: BGH wistra 1993, 337, 339), mithin nach Deliktsstrukturen, die regelmäßig Ausdruck erhöhter Gefährlichkeit und gesteigerter krimineller Energie sind (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f.; 26, 284, 287; 35, 14, 20), tritt der Gegensatz zu den Zielsetzungen des OrgKG noch deutlicher hervor.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dies kann nicht unabhängig von den verletzten Strafbestimmungen beurteilt werden, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. nur BGHSt 35, 14, 17; 41, 292, 297; 43, 96, 98).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Wird später nur diese letztere Dauerstraftat abgeurteilt, so beantwortet sich die Frage nach dem Verbrauch der Strafklage für die vorangegangenen sachlich-rechtlich selbständigen Straftaten nach den allgemeinen Grundsätzen, nämlich danach, ob abweichend von der Regel, daß sachlichrechtlich selbständige Taten auch prozessual selbständig sind (BGHSt 35, 14 [19]), Umstände vorliegen, die die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 StPO rechtfertigen (vgl. auch für den Fall einer unterbrochenen Trunkenheitsfahrt OLG Köln NStZ 1988, 568, 569).

    Dieses Ergebnis entspricht auch dem im Einzelfall zu beachtenden Vertrauensschutz und der Gerechtigkeit (BGHSt 29, 288 [296]; 35, 14 [19]).

  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Die Zuordnung eines Geschehens zu einer prozessualen Tat in diesem Sinne hängt von den Umständen im Einzelfall ab, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muss sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH, NStZ 1984, 469 m. w. N.; BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]; BGH, NJW 1999, 1413 [1414]; BGH, NStZ-RR 2003, 82).

    Auch reicht ein Gesamtplan nicht aus (BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [18]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ss OWi 355/09, juris, Rn. 13).

    Zudem bedarf es einer Überprüfung der Lösung auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes (BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]).

    Auf diese Art und Weise würde eine dem Prozessrecht fremde Sammelstraftat geschaffen und der prozessuale Tatbegriff überdehnt (vgl. BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ss OWi 355/09, juris, Rn. 12, 15).

  • OLG Braunschweig, 02.05.2012 - Ss OWi 72/11

    Strafklageverbrauch; Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen;

    Im Verhältnis zum materiellen Recht ist der prozessuale Tatbegriff zwar selbständig (Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. Rdnr. 6 zu § 264), jedoch sind sachlichrechtlich selbständige Taten in der Regel auch prozessual selbständig (BGHSt 35, 14, 19; BGHSt 36, 151, 154).

    Beide Zahlungspflichten sind voneinander unabhängig gegenüber verschiedenen Gläubigern zu erfüllen, so dass die Verstöße dagegen ebenso im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehen, wie es für die - vergleichbaren - Fälle, in denen bei "schwarz beschäftigten" Mitarbeitern Lohnsteuer verkürzt wird und zugleich Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, bereits höchstrichterlich entschieden ist (BGHSt 35, 14ff = BGH NStZ 1988, 77; BGH Beschluss vom 17.09.1991 (5 StR 362/91) - zit. nach juris; BGHSt 38, 285, 286).

    Die somit sachlichrechtlich selbständigen (§ 53 StGB) Unterlassungen bilden auch keine einheitliche Tat im prozessualen Sinn, die dann vorliegt, wenn die einzelnen Handlungen (Unterlassungen) nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25ff; BGHSt 35, 14, 17).

    Auch die beiden Verfehlungen gemeinsam zugrunde liegende Unkenntnis der Betroffenen, zur Zahlung von Mindestlöhnen überhaupt verpflichtet zu sein, führt als gemeinsames subjektives Element ebenso wenig zu einer anderen Beurteilung wie in den Fällen, in denen es der Täter sogar von Anfang an im Rahmen eines Gewerbebetriebs auf derartige Verstöße planmäßig angelegt hat (vgl. BGHSt 35, 14ff).

    Auch der Umstand, dass die auszuzahlenden Löhne sowie die danach abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen in einem Steuerberatungsbüro errechnet wurden, also eine für beide Fälle gemeinsame Vorbereitungshandlung vorliegt, genügt zur Annahme von Tatidentität nicht (BGHSt 35, 14, 18).

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Da die jeweiligen Anpflanzungen mit der Ernte ihr Ende fanden und es danach zu Neuanpflanzungen kam, stellt sich die getrennte Betrachtung der verschiedenen Anpflanzungen gerade nicht als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 17), sondern als sachlich naheliegend dar.
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Materiell-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch prozessual selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175, 179 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 11 12 2009 - 3 Ss OWi 355/09, Rn. 13, juris).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Regelmäßig sind sachlich-rechtlich selbständige Taten aber auch prozessual selbständig (BGHSt 35, 14, 19 [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87]; 36, 151, 154).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • OLG Braunschweig, 07.01.2015 - 1 Ss 64/14

    Garantenstellung aus § 60 Abs. 1 SGB I durch Mitwirkungspflichten des zur

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Nichtzahlung gemeldeter

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12

    Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt:

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

  • OLG Zweibrücken, 29.04.2005 - 1 Ws 137/05

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Mehrfachverteidigung: Lohnsteuer- und

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

  • OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 2 SsBs 27/10

    Prozessualer Tatbegriff bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

  • OLG Celle, 01.07.1991 - 3 Ss 77/91

    Tateinheit oder Handlungseinheit zwischen dem Verheimlichen des Nichtabführens

  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

  • BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17

    Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende

  • OLG Braunschweig, 10.10.2014 - 1 Ss 52/14

    Drogenbesitz; Drogen; Betäubungsmittel; Fahren unter Drogeneinfluss;

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • OLG Oldenburg, 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09

    Strafklageverbrauch hinsichtlich des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur

  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 86/08

    Anklageprinzip; Verfahrenshindernis (fehlende Anklage); prozessuale Tat; Tat im

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 Ss 145/02

    Tatidentität, Einstellung, Strafklageverbrauch, Untreue, Steuerhinterziehung

  • OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 196/17

    Gegenstand des Urteils (Tat im prozessualen Sinne)

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 2/89

    Voraussetzungen für eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht -

  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

  • OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00

    Kosten, Tod des Angeklagten, Einstellung, förmliche, Auslagen, notwendige,

  • OLG Celle, 30.10.2008 - Not 9/08

    Mehrfachverteidigung; förmliches Disziplinarverfahren; Einheit des

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

  • OLG Hamburg, 23.03.1999 - IIb - 6/99
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