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   BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86   

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BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86 (https://dejure.org/1988,578)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1988 - IVa ZR 193/86 (https://dejure.org/1988,578)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 (https://dejure.org/1988,578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit unter 1,3 Promille

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vermuteter Trunkenheitsfahrt - Unzulässigkeit eines Anscheinsbeweises bei eventueller relativer Fahruntüchtigkeit - Erfordernis individueller Feststellungen zur Beurteilung der Fahruntüchtigkeit anhand alkoholbedingter ...

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1846
  • NJW-RR 1988, 921 (Ls.)
  • MDR 1988, 654
  • NZV 1988, 17
  • VersR 1988, 733
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 111/83

    Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86
    Die Erfahrung zeigt, daß vielfach auch nüchterne Fahrer Fahrfehler begehen (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985, IVa ZR 111/83 = VersR 1985, 779 für überhöhte Geschwindigkeit).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß bei einem Kraftfahrer dieser Ausschlußgrund bereits dann vorliegt, wenn er zwar noch bei Bewußtsein, infolge Alkoholgenusses aber nicht mehr fahrtüchtig ist (ständig, zuletzt Urteil vom 30. Oktober 1985, IVa ZR 10/84 = VersR 1986, 141 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86
    Ergeben sich diese nicht aus sonstigen Ausfallerscheinungen (vgl. dazu Urt. des 4. Strafsenats des BGH NJW 1982, 2612 [BGH 22.04.1982 - 4 StR 43/82] = MDR 1982, 683 a.E.), müssen Fahrfehler festgestellt werden, die typischerweise durch Alkoholgenuß bedingt sind.
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    So kann die Kausalität der absoluten Fahruntüchtigkeit für den Eintritt des Unfalls bei der Kaskoversicherung nach den Regeln über den Anscheinsbeweis festgestellt werden (vgl. BGH, VersR 1991, 1367 (1368); BGH, VersR 1988, 733 (734); BGH, VersR 1987, 1006; MünchKomm(VVG)-Looschelders, aaO., § 81 VVG, Rdn. 131).
  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Ist dieser Wert nicht überschritten, so bedarf es weiterer Feststellungen, zB Ausfallerscheinungen oder typischerweise durch Alkohol bedingter Fahrfehler, um auf eine Fahruntüchtigkeit schließen zu können (vgl. BGH 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - NJW 1988, 1846) .
  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    In zutreffender Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II) hatte das Erstgericht nicht allein aufgrund der erwiesenen Blutalkoholkonzentration von 2, 87 g o/oo eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung im Sinne des in § 3 Abs. 4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthaltenen Risikoausschlusses bejaht; es hatte seine Überzeugung - ein Anscheinsbeweis kam nicht in Betracht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 unter 2 - VersR 1988, 733) - zusätzlich aus den Feststellungen hergeleitet, die der den Kläger nach dem Unfall behandelnde Arzt getroffen hatte.
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter

    Vor allem kann ein Fahrfehler, der typischerweise auf Alkohol zurück zu führen ist, ein wesentliches Indiz bei der Beweiswürdigung sein (vgl. zur Feststellung der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zivilrecht BGH, NJW 1988, 1846 ).

    Aus der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zusammenhang mit einem Fahrfehler, der typischerweise auf Alkoholgenuss beruht, ist im Wege des Anscheinsbeweises auf einen Kausalzusammenhang zwischen dem Alkoholgenuss und dem Unfallereignis zu schließen (vgl. zum Anscheinsbeweis in derartigen Fällen BGH, NJW 1988, 1846 ).

  • OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter

    Unterhalb des absoluten Grenzwertes, der bei Fußgängern bei etwa 2, 0 Promille liegt (Knappmann a.a.O.), setzt eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung voraus, dass entweder alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen oder das festgestellte verkehrswidrige Verhalten typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt ist (vgl. BGH, VersR 1988, 733; Knappmann a.a.O., m.w.N.).

    Steht fest, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt unter einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, spricht dafür, dass die Bewusstseinsstörung für den Unfall mitursächlich geworden ist, der erste Anschein (BGH, VersR 1988, 733).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß das Berufungsgericht wegen der absoluten Fahruntüchtigkeit Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG angenommen und für den Kausalzusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall den Beweis des ersten Anscheins herangezogen hat (zuletzt Urteile vom 21. Januar 1987 - IVa ZR 129/85 - VersR 1987, 1006 unter II 1 und vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - VersR 1988, 733 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 205/01

    Bestimmung des Blutalkoholgehalts anhand von Leichenblut

    a) Allerdings geht es im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Versicherer, der sich auf Leistungsfreiheit wegen unfallursächlicher alkoholbedingter Bewußtseinsstörung des Versicherungsnehmers beruft, der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für die zunächst festzustellende Alkoholisierung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - VersR 1988, 733 unter 2) grundsätzlich genügt, wenn er sich auf einen im Ermittlungsverfahren festgestellten Blutalkoholkonzentrationswert beruft (vgl. dazu Grimm, Unfallversicherung 3. Aufl. § 2 AUB Rdn. 12; Knappmann, VersR 2000, 11, 14; OLG Hamm VersR 1995, 949).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96

    Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt

    Das setzt aber voraus, daß die Blutalkoholkonzentration sich nicht zu weit vom Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit entfernt ( in der Regel geht es um Blutalkoholkonzentrationen ab etwa 0, 7 0/00, vgl. Stiefel/Hofmann, a.a.O. ) und daß eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch den Alkohol positiv festgestellt werden kann ( BGH VersR 1988, 733, 734; Stiefel/Hofmann, a.a.O.; Knappmann in: Prölss/Martin, § 12 AKB Anm. 11 b), S. 1486 ).

    Im übrigen können sie sich aus dem Fahrverhalten selbst, insbesondere aus groben Fahrfehlern ergeben, die typischerweise durch Alkoholgenuß bedingt sind ( BGH VersR 1988, 733, 734 ).

    Auch ein unfallursächliches Verschulden läßt allein nicht auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ( BGH VersR 1988, 733, 734; OLG Köln r+s 1993, 286, 287 ).

  • OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04

    Alkohol am Steuer kann teuer werden

    Unter Berücksichtigung des unstreitigen Vorliegens der Voraussetzungen für eine absolute Fahruntüchtigkeit, nämlich einer Blutalkoholkonzentration des Klägers von 1, 15 Promille (BGH, VersR 1991, 1367), spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der streitgegenständliche Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können (BGH, VersR 1987, 1006; 1988, 733).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistung aus Kfz-Vollkaskoversicherung bei Unfallschaden aufgrund Trunkenheit des

    Vielmehr kommen im Streitfall erhebliche Fahrfehler dazu, die typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86, VersR 1988, 734) und in der gebotenen Gesamtschau die Annahme rechtfertigen, dass hinreichende Beweisanzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge Alkohols vorliegen.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei

  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 13/90

    Wirksamkeit einer Ausschlußklausel in den BBUZ wegen vorsätzlicher

  • OLG Köln, 09.06.1998 - 9 U 3/98

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung mit 0,9 ‰ BAK nach

  • LG Kaiserslautern, 18.10.2004 - 3 O 507/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls wegen

  • OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04

    Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum - Leistungsausschluß in der privaten

  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21

    Anspruch auf Kaskoentschädigung Grob fahrlässige Herbeiführung eines

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

  • OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall;

  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem

  • OLG Koblenz, 01.12.2000 - 10 U 936/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 6 U 213/98

    Ursächlichkeit des Alkoholgenusses für einen Autounfall nach Überfahren eines

  • OLG Oldenburg, 04.03.1996 - 2 W 28/96

    Ansprüche aus der Unfallversicherung; Zulässigkeit der Annahme einer

  • OLG Köln, 17.11.1988 - 5 U 71/88

    Rückgriff des Versicherers auf den Versicherungsnehmer bei vorsätzlich oder grob

  • KG, 09.06.1995 - 6 U 232/94

    Relative Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille;

  • OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 5 U 19/01
  • BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
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