Rechtsprechung
BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88 |
Monatelanges Einsperren
§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat - Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz beim Verdeckungsmord - Verhinderung von Ermittlungen der Polizei wegen schwerer Misshandlung des den Täter kennenden Opfers
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Revisionsgrundes i.S.v. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) bei dem Ausschluss eines Angeklagten von einer Zeugenvernehmung wegen einer Gesundheitsgefahr für den Zeugen - Vorliegen eines Revisionsgrundes i.S.v. § 338 Nr. 5 StPO im Falle einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 § 338 Nr. 5
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2682
- MDR 1988, 788
- MDR 1988, 790
- NStZ 1988, 454
- NStZ 1988, 469
- StV 1988, 486
- StV 1989, 342
- StV 1989, 4
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Danach gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 115; BGH, Beschluß vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84; BGH NStZ 1986, 133; 1987, 519).Das Ergebnis, daß das angefochtene Urteil wegen des dargestellten Verfahrensfehlers aufgehoben werden muß, wird weiter nicht durch den Beschluß des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84 (NJW 1985, 1478) in Frage gestellt.
Doch wäre hier zu bedenken, ob Erwägungen der Art, wie sie in dem Beschluß BGH NJW 1985, 1478 zum Ausdruck gekommen sind, nach der Neufassung des § 247 Satz 2 StPO durch Art. 1 Nr. 3 des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wenn bei der am Körper des Zeugen vorzunehmenden Augenscheinseinnahme in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit des Zeugen besteht.
- BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82
Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.Dieses Urteil ist aber durch mehrere neuere Entscheidungen desselben Senats überholt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82;Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 635/82, NStZ 1983, 181).
- BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82
Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.Dieses Urteil ist aber durch mehrere neuere Entscheidungen desselben Senats überholt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82;Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 635/82, NStZ 1983, 181).
- BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in einem Fall, in dem - wie hier - von der Vereidigung einer Zeugin gemäß § 61 Nr. 2 StPO abgesehen worden war, in der Unterlassung, den Angeklagten hinzuzuziehen, keinem Verfahrensmangel im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO gesehen, "weil es sich mit Rücksicht auf das Ergebnis der Verhandlung zu diesem Punkt, nämlich das Absehen von der Vereidigung der Zeugin gemäß § 61 Nr. 2 StPO, insofern nicht um einen wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung handelte" (BGHSt 22, 289, 297) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].Demgemäß hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen wiederholt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, ohne die Sache wegen einer Abweichung von BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68] dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen (Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86).
- BGH, 06.03.1986 - 1 StR 113/86
Voraussetzungen eines rechtmäßigen Entfernens eines Angeklagten aus dem …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.Demgemäß hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen wiederholt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, ohne die Sache wegen einer Abweichung von BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68] dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen (Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86).
- BGH, 26.02.1987 - 1 StR 665/86
Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal bei Gefährdung einer …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.Demgemäß hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen wiederholt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, ohne die Sache wegen einer Abweichung von BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68] dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen (Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86).
- BGH, 25.06.1987 - 1 StR 305/87
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung des Angeklagten zur Hauptverhandlung - …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Danach gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 115; BGH, Beschluß vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84; BGH NStZ 1986, 133; 1987, 519).Er hat aber auch für diesen Fall an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, daß nicht in Abwesenheit des Angeklagten über die Frage der Vereidigung verhandelt werden darf (…BGH a.a.O.; ebenso BGH NStZ 1987, 519).
- BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85
Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Danach gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 115; BGH, Beschluß vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84; BGH NStZ 1986, 133; 1987, 519).Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß der Ausschluß des Angeklagten nach § 247 StPO eine Augenscheinseinnahme in seiner Abwesenheit nicht deckt (BGH Strafverteidiger 1981, 57; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85;Beschluß vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; BGH NStZ 1986, 564; 1987, 471). - BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85
Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß der Ausschluß des Angeklagten nach § 247 StPO eine Augenscheinseinnahme in seiner Abwesenheit nicht deckt (BGH Strafverteidiger 1981, 57; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85;Beschluß vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; BGH NStZ 1986, 564; 1987, 471). - BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86
Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von …
- BGH, 11.11.1981 - 3 StR 342/81
Umfassende Begründung eines Strafausspruchs durch das Gericht - Berücksichtigung …
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
- BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses
- BGH, 02.05.1957 - 4 StR 150/57
- BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86
Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen …
- BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85
Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts …
- BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung …
- BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht
In Verdeckungsabsicht tötet, wer die Vortat überhaupt als auch, wer lediglich die eigene Täterschaft verbergen will, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung bisher nicht bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88 = NJW 1988, 2682 mwN; hierzu auch BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96 = NStZ-RR 1997, 132 mwN). - BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75). - BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Die Vereidigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Teil der Vernehmung (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 mit weit. Nachweisen).
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Die zu § 247 StPO getroffene Aussage des Bundesgerichtshofs, die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen stelle einen von der Vernehmung strikt zu trennenden, selbständigen Verfahrensabschnitt dar (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 2 und 3; BGH NStZ 2006, 713, 714), steht deshalb in deutlichem Widerspruch zur Rechtsprechung betreffend die §§ 171a bis 172 GVG, wonach (auch) dies zum Verfahrensabschnitt "Vernehmung" gerechnet wird.Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (…u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat);… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat); BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.
- BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17
Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz …
Hiervon wird in der Regel auszugehen sein, wenn das Opfer den Täter kennt und er deshalb befürchtet, durch dessen Angaben überführt zu werden, falls es überlebt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88, NJW 1988, 2682). - BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur …
Hiervon wird in der Regel auszugehen sein, wenn das Opfer den Täter kennt und er deshalb befürchtet, durch dessen Angaben überführt zu werden, falls es überlebt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88, NJW 1988, 2682). - BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung
Dies ist im Regelfall bei einem Tod durch Verbrennen der Fall (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16, BGHSt 61, 302 Rn. 6); insoweit genügt für die Erfüllung des Mordmerkmals das Vorliegen bedingten Vorsatzes (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88, NJW 1988, 2682). - BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04
Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines …
Dies gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter nach § 61 Nr. 2 StGB unvereidigt geblieben ist (vgl. BGHR, StPO § 338 Nr. 5, Angeklagter 11). - BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der …
Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Erörterung, ob die grundsätzlich eng auszulegende Ausnahmeregelung des § 247 StPO (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Nachteil 1; BGH NJW 1957, 1161) überhaupt einer entsprechenden Anwendung auf einen Fall zugänglich wäre, in dem bei Anwesenheit des Angeklagten während anderer, nicht in § 247 Satz 3 StPO genannter Verhandlungsvorgänge ein erheblicher oder gar schwerwiegender Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.Schließlich wäre die Verhandlung über die Frage der Vereidigung und die Entlassung des Sachverständigen sowie die Einnahme des Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten von § 247 StPO selbst dann nicht gedeckt gewesen, wenn die Entfernung des Angeklagten für die Dauer der Vernehmung des Sachverständigen auf § 247 Satz 3 StPO hätte gestützt werden können (vgl. zur entsprechenden Frage bei § 247 Satz 1 und 2 StPO: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 und § 247 Satz 2 Nachteil 1 - Verhandlung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4 und 5, BGH NStZ 1981, 95 - Augenschein).
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
In subjektiver Hinsicht muss die Grausamkeit vom Tötungsvorsatz des Täters umfasst sein, d.h. der Täter muss die Umstände, aus denen sich die besonderen Leiden des Opfers ergeben, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, kennen und wollen; überdies muss die Tat von einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen sein; das äußere Tatbild allein genügt zur Beurteilung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1952, Az. 1 StR 243/52; Urteil vom 27.05.1982, Az. 4 StR 200/82; Urteil vom 11.05.1988, Az. 3 StR 89/88; Urteil vom 26.06.1997, Az. 4 StR 180/97; Beschluss vom 13.03.2007, Az. 5 StR 320/06). - BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00
Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; …
- BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97
Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …
- LG Arnsberg, 21.02.2019 - 2 Ks 36/18
- BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07
Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der …
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
- BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98
Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil …
- BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Absolute Revisionsgründe; notwendige Anwesenheit des Angeklagten (Entfernung; …
- BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
- BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
- BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 580/95
Revision - Verfahrensrüge - Vereidigung eines Zeugen - Abwesenheit des …
- BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
Versuch; Mord; Gefährliche Körperverletzung; Rücktritt; Tateinheit; …
- BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer …
- BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen …
- BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96
Verhandlung über die Vereidigung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 442/90
Rechtsfolgen der Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlung über die Frage der …
- LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale
- LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97
Revisionsrechtlicher Bestand einer unterbliebenen Teilnahme des Angeklagten an …
- BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94
Vereidigung - Zeuge - Zulassung - Ausschluß - Vernehmung
- BayObLG, 22.10.2003 - 5St RR 286/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über …
- BGH, 21.08.1996 - 5 StR 379/96
Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
- BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88
Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten
- BayObLG, 16.10.2003 - 5St RR 285/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über …
- BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
Annahme eines Verdeckungsmordes bei fehlenden Ausführungen zum Motiv der Tötung …
- BGH, 09.06.1989 - 2 StR 275/89
Zulassung des bei der Vernehmung eines Zeugen aus dem Sitzungssaal entfernten …
- BGH, 02.11.1989 - 2 StR 506/89
Pflicht zur Wiedergabe von Beschlüssen des Landgerichtes in einer …
- BGH, 20.03.1992 - 3 StR 52/92
Bestreiten der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten