Weitere Entscheidung unten: KG, 10.11.1987

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.02.1987 - 15 W 144/86   

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https://dejure.org/1987,4655
OLG Köln, 17.02.1987 - 15 W 144/86 (https://dejure.org/1987,4655)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.1987 - 15 W 144/86 (https://dejure.org/1987,4655)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 15 W 144/86 (https://dejure.org/1987,4655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2892
  • NJW-RR 1989, 24 (Ls.)
  • VersR 1989, 403
  • afp 1987, 696
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 05.09.2007 - 28 O 244/07

    Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Behauptungen wegen angeblich

    Für die Einordnung einer solchen Schlussfolgerungen als Tatsachen- oder Meinungsäußerung bleibt letztlich entscheidend, ob die Äußerung dem Adressaten Tatsachen mitteilt (BGH, GRUR 1970, 254) und ob sich die Darstellung insoweit als definitive Behauptung oder als Ergebnis einer um Erkenntnis ringenden Bemühung darstellt (vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 3 Rn. 40 und Kap. 4 Rn. 58; vgl. auch OLG Köln, NJW 1988, 2892 zum Vorwurf der "Geschichtsfälschung").
  • OLG Köln, 10.01.1989 - 15 U 198/88

    Beschlagnahme des Gedichts von Bertolt Brecht "General, Dein Tank"; Fehlen des

    Überprüfbar in diesem Sinne ist z.B. die rechtliche Einordnung eines unstreitigen Sachverhalts als "rechtswidrig" oder "strafbar", die besonders häufig Gegenstand von Äußerungsstreitigkeiten ist; und dabei handelt es sich unzweifelhaft um ein Werturteil (Senatsurteil vom 17.02.1987 - 15 U 144/86 = AfP 1987, 696 - Vorwurf der Geschichtsfälschung als Meinungsäußerung).
  • LG Köln, 03.04.1996 - 28 O 553/95
    Die Beweiszugänglichkeit einer Äußerung bestimmt sich danach, ob ihr Inhalt dem Wahrheitsbeweis durch Augenschein, Parteivernehmung, Sachverständige, Zeugen, Urkunden oder richterlichen Erfahrungssatz unterzogen werden kann (OLG Köln, AfP 1987, 696).
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Rechtsprechung
   KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6356
KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86 (https://dejure.org/1987,6356)
KG, Entscheidung vom 10.11.1987 - 5 U 5388/86 (https://dejure.org/1987,6356)
KG, Entscheidung vom 10. November 1987 - 5 U 5388/86 (https://dejure.org/1987,6356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Firmenschutz eines während des zweiten Weltkrieges zerstörten Hotels; Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Führens einer Firma im geschäftlichen Verkehr; Voraussetzungen eines Untergangs von firmenrechtlichen und namensrechtlichen Ansprüchen; Anforderungen an die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2892
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.1976 - I ZR 71/74

    Schutz des § 12 BGB für den Namen eines Gebäudes - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86
    Die Bezeichnung des (Rest-)Gebäudes mit dem Namen "E." genieße indessen keinen namensrechtlichen Schutz ( § 12 BGB , LG-UA 5/6, im Anschluß an BGH GRUR 1976/311 ff. - Sternhaus -).

    Völlig unzulänglich verfahren sei das angefochtene Urteil (LG-UA 5/6) mit der rechtlichen Beurteilung unter dem Gesichtspunkt eines Gebäudenamens entsprechend BGH GRUR 1976/311 - Sternhaus - und den dort entwickelten Grundsätzen.

    GRUR 1976/311 ff. - Sternhaus -, m. Anm. von Fezer, a.a.O. S. 312 ff.; Baumbach-Hefermehl a.a.O., Anm. 25 § 16; von Gamm a.a.O., Kap. 53 Rdnr. 9, zu und mit Fn. 29).

    So ist der Namensschutz zugunsten der Klägerin, soweit er aus § 12 BGB/BGH GRUR 1976/311 ff. - Sternhaus - hergeleitet wird, als beschränkt zu denken, nämlich örtlich beschränkt - im wesentlichen - auf Berlin, zeitlich beschränkt in einer gewissen Abschwächungstendenz - mit der Verkleinerung der Vorkriegs- und Nachkriegsgenerationen in Berlin, und sachlich beschränkt (Adresse, Bezeichnung einer Lokalität, Einsatz des Gebäudenamens im Vermietungsgeschäft).

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86
    Indessen sei die erste Präsentation in der Pressekonferenz von Februar 1986 gerade so unternommen worden, daß die Beklagten an die alte Tradition angeknüpft hätten, mit der sie indessen nicht das geringste zu tun hätten ( § 1 UWG , BGH GRUR 1985/550, 552 - Dimple - und BGH GRUR 1983/247, 249 - Rolls Royce).

    Anders als in den von der Klägerin hierzu angeführten Fällen BGH GRUR 1985/550, 552 - Dimple - und BGH GRUR 1983/247, 249 - Rolls Royce - und, wie im Hinblick auf den jüngst nach §§ 823, 1004 BGB , § 1 UWG entschiedenen Fall BGH GRUR 1987/711 = WRP 1987/667 - Camel Tours; Verwässerung eines berühmten Warenzeichens - hinzugefügt sei, gelten die angekündigten Wettbswerbshandlungen der Beklagten einer unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr einzuordnenden Hotel-Tradition, während in den genannten, höchstrichterlich entschiedenen Vergleichsfällen die Ausbeutung einer aktuellen Rufsubstanz behauptet worden und wettbewerbsrechtlich erheblich gewesen ist.

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86
    Indessen sei die erste Präsentation in der Pressekonferenz von Februar 1986 gerade so unternommen worden, daß die Beklagten an die alte Tradition angeknüpft hätten, mit der sie indessen nicht das geringste zu tun hätten ( § 1 UWG , BGH GRUR 1985/550, 552 - Dimple - und BGH GRUR 1983/247, 249 - Rolls Royce).

    Anders als in den von der Klägerin hierzu angeführten Fällen BGH GRUR 1985/550, 552 - Dimple - und BGH GRUR 1983/247, 249 - Rolls Royce - und, wie im Hinblick auf den jüngst nach §§ 823, 1004 BGB , § 1 UWG entschiedenen Fall BGH GRUR 1987/711 = WRP 1987/667 - Camel Tours; Verwässerung eines berühmten Warenzeichens - hinzugefügt sei, gelten die angekündigten Wettbswerbshandlungen der Beklagten einer unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr einzuordnenden Hotel-Tradition, während in den genannten, höchstrichterlich entschiedenen Vergleichsfällen die Ausbeutung einer aktuellen Rufsubstanz behauptet worden und wettbewerbsrechtlich erheblich gewesen ist.

  • KG, 11.01.1980 - 5 U 4796/78
    Auszug aus KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86
    Den Schutz aus § 16 Abs. 1 und Abs. 3 UWG , sinnentsprechend auch aus § 12 BGB , genießen nicht nur Bezeichnungen und Kennzeichnungen des Unternehmens als Ganzes, sondern auch eines abgrenzbaren und abgegrenzten Teils eines Geschäftsbetriebes (Kammergericht - erkennender Senat -, Urteil vom 11. Januar 1980 - 5 U 4796/78 - abgedr. WRP 1980/409 ff., 412 li. Sp. unter 1., m.w.N.).
  • BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85

    "Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke

    Auszug aus KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86
    Anders als in den von der Klägerin hierzu angeführten Fällen BGH GRUR 1985/550, 552 - Dimple - und BGH GRUR 1983/247, 249 - Rolls Royce - und, wie im Hinblick auf den jüngst nach §§ 823, 1004 BGB , § 1 UWG entschiedenen Fall BGH GRUR 1987/711 = WRP 1987/667 - Camel Tours; Verwässerung eines berühmten Warenzeichens - hinzugefügt sei, gelten die angekündigten Wettbswerbshandlungen der Beklagten einer unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr einzuordnenden Hotel-Tradition, während in den genannten, höchstrichterlich entschiedenen Vergleichsfällen die Ausbeutung einer aktuellen Rufsubstanz behauptet worden und wettbewerbsrechtlich erheblich gewesen ist.
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

    Auszug aus KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86
    So erscheint die im Kennzeichenrecht sonst, etwa bei § 11 WZG (zu BGH GRUR 1975/370 - Protesan - vgl. ferner Fezer in Anm. S. 371 ff., und in Anm. zu BGH GRUR 1976/312, 313 re. unten), auftretende Einschränkung von Schutzansprüchen gegenüber andersartigen Benutzungshandlungen angemessen übertragbar auf die nur entsprechende Anwendung des § 12 BGB auf Gebäudenamen:.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    aa) Für die rechtmäßig erworbene namensartige Kennzeichnung eines Hauses kann in entsprechender Anwendung des § 12 BGB ein Namensrecht in Anspruch genommen werden, wenn und soweit daran ein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1976 - I ZR 71/74, MDR 1976, 998 - Sternhaus; KG, NJW 1988, 2892, 2893; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 5 MarkenG Rn. 6; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 15 MarkenG Rn. 74; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 5 Rn. 14; Zerhusen in Festschrift Koeble, 2010, S. 603, 604; aA Staudinger/Habermann, BGB, Bearb. 2004, § 12 Rn. 106; MünchKomm.BGB/Bayreuther aaO § 12 Rn. 53).
  • LG Düsseldorf, 15.03.2001 - 4 O 357/99

    Namensschutz für Gebäudebezeichnungen

    Zwar genießen den Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG nicht nur Bezeichnungen und Kennzeichnungen eines Unternehmens als Ganzes, sondern auch eines abgrenzbaren und abgegrenzten Teils eines Geschäftsbetriebes (vgl. KG, WRP 1980, 409, 412 - Intercity; NJW 1988, 2892, 2893; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 5 Rdnr. 19), wobei dies allerdings eine organisatorische Verselbständigung innerhalb des Gesamtbetriebes erfordert (vgl. . KG, WRP 1980, 409, 412 - Intercity) .

    Das Kammergericht hat in einer Entscheidung vom 10. November 1987 (NJW 1988, 2892) in Anlehnung, an die vorgenannte Entscheidung des BGH den Schutz des § 12 BGB im Einzelfall bei Bestehen eines schutzwürdigen Interesses ebenfalls für möglich erachtet; im konkreten Fall hat es jedoch ein solches Interesse ebenfalls verneint, und zwar wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles.

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 34 O 211/05

    Anspruch des Inhabers einer in Düsseldorf gelegenen Gaststätte "WB" auf

    Eine solche würde voraussetzen, dass derselbe oder ein wesentlich gleicher Betrieb sobald wie möglich wiederaufgenommen worden wäre (vergl. KG NJW 1988, 2892/2893).

    Über seinen Wortlaut hinaus können insbesondere auch sogenannte namensartige Kennzeichen, wie eine Gebäudebezeichnung oder ein Hausname unter den Schutz des § 12 BGB fallen (vergl. hierzu BGH GRUR 1976, 311 ff. - Sternhaus mit Anmerkung Fezer; KG NJW 1988, 2892 ff. - Esplanade; LG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 311 ff.).

  • KG, 03.12.2010 - 5 W 292/10

    Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein Gebäude

    Dem Gebäude haftete dieser Name im Wege der Anerkennung durch den Verkehr an (vgl. Senat, NJW 1988, 2892, juris Rn. 46; Senat, Urteil vom 20.10.2009, 5 U 173/07, Umdruck Seite 6 zur Bezeichnung "Landgut Borsig" für ein Gebäude).
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