Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.07.1988

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88   

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https://dejure.org/1988,2352
BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88 (https://dejure.org/1988,2352)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 2 BvR 367/88 (https://dejure.org/1988,2352)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 (https://dejure.org/1988,2352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; StPO § 53 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Versagung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Drogenberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerungsrecht - Sozialpädagogen - Suchtberater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2945
  • NStZ 1988, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88
    Diese grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 33, 367 (376 ff.); 44, 353 (378)).

    Zwar kann im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen ein solches Recht unmittelbar aus der Verfassung folgen (vgl. BVerfGE 33, 367 (374 f.) m.w.N.).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88
    Die vom Fachgericht der Abwägung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe entsprechen ersichtlich der Verfassung (vgl. BVerfGE 27, 211 (219 f.); 76, 363 (389)).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88
    Die vom Fachgericht der Abwägung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe entsprechen ersichtlich der Verfassung (vgl. BVerfGE 27, 211 (219 f.); 76, 363 (389)).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88
    Diese grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 33, 367 (376 ff.); 44, 353 (378)).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Dies ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1979 - 2 BvR 995/78 - NJW 1979, 1286 für Betriebsräte und 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 - NStZ 1988, 418 und juris mit Hinweis auf BVerfGE 33, 367 und auf BVerfGE 44, 353 ).

    Greift die Zeugenvernehmung in den grundrechtlich geschützten Bereich der privaten Lebensgestaltung ein, ist der Schutz der Persönlichkeitssphäre unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung des Beweisgegenstandes abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juli 1972 - 2 BvL 7/71 - BVerfGE 33, 367 und vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1165/86 - BVerfGE 76, 363 m.w.N. und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 - NStZ 1988, 418).

    Allerdings kann eine Begrenzung des Zeugniszwanges nicht schon aus typischen Aspekten des in Rede stehenden Berufsbildes und abstrakten Gefahren für die von den Berufsträgern verfolgten Interessen folgen; vielmehr ist eine am Einzelfall orientierte Abwägung notwendig (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Mai 1988 - a.a.O.).

  • BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht für ehrenamtlich tätige Berater in sogenannten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es anerkannt, daß eine Begrenzung des Zeugniszwanges unmittelbar aus dem Grundgesetz nur ausnahmsweise und unter ganz besonderen Umständen mit Rücksicht auf Artikel 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 Grundgesetz hergeleitet werden kann (Bundesverfassungsgericht NStZ 1988, 418 ).

    Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -).

  • LAG Köln, 25.11.2009 - 9 Sa 826/09

    Außerordentliche Kündigung bei Beleidigung und tätlicher Bedrohung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1972, 2214; 1988, 2945) kann in Einzelfällen über die gesetzliche Regelung hinaus eine Begrenzung des Zeugniszwangs unmittelbar aus der Verfassung folgen.
  • OLG Hamm, 05.12.1988 - 22 W 89/88

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zeuge; Begrenzung des Zeugniszwangs

    (d) Vorliegend ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt, daß nach der Rechtspr. des BVerfG (NJW 1972, 2214; 1988, 2945 [hier: IV (448) 154 b]) über die gesetzl. Regelung hinaus im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen eine Begrenzung des Zeugniszwangs unmittelbar aus der Verfassung folgen kann, kein abweichendes Ergebnis.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3349
BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88 (https://dejure.org/1988,3349)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1988 - 2 BvR 898/88 (https://dejure.org/1988,3349)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1988 - 2 BvR 898/88 (https://dejure.org/1988,3349)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pränatal - Vorgeburtlich - Geburt

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlende Strafbarkeit für fahrlässige ärztliche Einwirkung mit tödlichen Folgen auf Leibesfrucht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2945
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88
    "Die den angegriffenen Entscheidungen [vgl. OLG Bamberg, NJW 88, 2963] zugrundeliegende Auffassung, der Straftatbestand des § 222 StGB setze voraus, daß das Opfer in oder nach der Geburt getötet werde, entspricht dem Wortlaut der einschlägigen Strafvorschriften und dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er in den §§ 211 ff., 217, 218 ff. StGB zum Ausdruck kommt (vgl. BGHSt 31, 348, 352 und 32, 194 [hier: III (327) 120 a-d und 122 a] ..).

    ... Die Straflosigkeit fahrlässiger pränataler Einwirkungen mit tödlichen Folgen mag zwar insbesondere bei fahrlässiger Verletzung von Berufspflichten der Ärzte und ihres Hilfspersonals als rechtspolitisch bedenkliche Strafbarkeitslücke empfunden werden (vgl. BGHSt 31, 348, 353 [hier: III (327) 120 e-f]).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88
    "Die den angegriffenen Entscheidungen [vgl. OLG Bamberg, NJW 88, 2963] zugrundeliegende Auffassung, der Straftatbestand des § 222 StGB setze voraus, daß das Opfer in oder nach der Geburt getötet werde, entspricht dem Wortlaut der einschlägigen Strafvorschriften und dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er in den §§ 211 ff., 217, 218 ff. StGB zum Ausdruck kommt (vgl. BGHSt 31, 348, 352 und 32, 194 [hier: III (327) 120 a-d und 122 a] ..).
  • OLG Bamberg, 06.05.1988 - Ws 193/88
    Auszug aus BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88
    "Die den angegriffenen Entscheidungen [vgl. OLG Bamberg, NJW 88, 2963] zugrundeliegende Auffassung, der Straftatbestand des § 222 StGB setze voraus, daß das Opfer in oder nach der Geburt getötet werde, entspricht dem Wortlaut der einschlägigen Strafvorschriften und dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er in den §§ 211 ff., 217, 218 ff. StGB zum Ausdruck kommt (vgl. BGHSt 31, 348, 352 und 32, 194 [hier: III (327) 120 a-d und 122 a] ..).
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