Weitere Entscheidung unten: EuGH, 22.09.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1988 - 189/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,119
EuGH, 27.09.1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,119)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,119)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Übereinkommen vom 27 . September 1968, Artikel 6 Nr . 1
    1 . Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere Beklagte - Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes eines der Beklagten - Voraussetzung - Zusammenhang zwischen den Klagen im ...

  • EU-Kommission

    Kalfelis / Schröder u.a.

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Bestehens eines Zusammenhangs zwischen den Klagen ein und desselben Klägers gegen verschiedene Beklagte für die Anwendung von Art. 6 Nr. 1 Brüsseler Übereinkommen; Auslegung des Begriffs der "unerlaubten Handlung" in Art. 5 Nr. 3 Brüsseler Übereinkommen; ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüsseler Übereinkommen) Ar... t. 5 Nr. 3; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 6 Nr. 1; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere Beklagte - Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes eines der Beklagten - Voraussetzung - Zusammenhang zwischen den Klagen im ...

  • rechtsportal.de

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere Beklagte - Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes eines der Beklagten - Voraussetzung - Zusammenhang zwischen den Klagen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Artikel 5 Nr. 3 und 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens - Mehrere Beklagte - Begriff der unerlaubten Handlung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3088
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 189/87
    März 1988 in der Rechtssache 9/87, SPRL Arcado und SA Hauiland, Slg .
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann die Zuständigkeitsregel des Art. 8 Nr. 1 EuGVVO nicht so ausgelegt werden, dass es einem Kläger erlaubt wäre, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen von diesen der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzes zu entziehen (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-103/05, Slg. 2006, I-6840, Rn. 32 - Reisch Montage; Urteil vom 27. September 1988 - 189/87, Slg. 1988, 5579, Rn. 9 - Kalfelis).
  • LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18

    Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

    Nachdem jedoch keine internationale Zuständigkeit hinsichtlich eines vertraglichen Anspruchs gegeben ist, kann das LG Ulm ausschließlich deliktische Ansprüche prüfen (EuGH, Urt. 27.9.1988 - Rs. 189/87, Lts.
  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bezieht sich die Wendung "unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 auf jede Klage, mit der eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll und die nicht an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung anknüpft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 18, und vom 12. September 2018, Löber, C-304/17, EU:C:2018:701, Rn. 19), d. h. nicht auf eine rechtliche Verpflichtung gestützt ist, die eine Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangen ist (Urteil vom 20. Januar 2005, Engler, C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 51).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die beiden in diesen Bestimmungen festgelegten besonderen Zuständigkeitsregeln autonom unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele der Verordnung Nr. 1215/2012 auszulegen, um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 16, vom 17. September 2002, Tacconi, C-334/00, EU:C:2002:499, Rn. 19, und vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 27).

    Was als Erstes die Systematik der Verordnung Nr. 1215/2012 betrifft, beruht diese auf der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, wohingegen die u. a. in Art. 7 der Verordnung bestimmten besonderen Zuständigkeitsregeln Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel darstellen, die als solche eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 19) und sich bei der Anwendung der Verordnung gegenseitig ausschließen.

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Rechtsprechung
   EuGH, 22.09.1988 - 187/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,931
EuGH, 22.09.1988 - 187/87 (https://dejure.org/1988,931)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.1988 - 187/87 (https://dejure.org/1988,931)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 1988 - 187/87 (https://dejure.org/1988,931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    EAG-Vertrag, Artikel 37
    EAG - Gesundheitsschutz - Pläne zur Ableitung radioaktiver Stoffe - Übermittlung an die Kommission - Übermittlung vor Erteilung einer Ableitungsgenehmigung durch die nationalen Behörden

  • EU-Kommission

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

  • Wolters Kluwer

    EAG - Gesundheitsschutz - Pläne zur Ableitung radioaktiver Stoffe - Übermittlung an die Kommission - Übermittlung vor Erteilung einer Ableitungsgenehmigung durch die nationalen Behörden; ( EAG-Vertrag, Artikel 37 )

  • Judicialis

    EAGV Art. 150; ; EAGV Art. 37

  • rechtsportal.de

    EAGV Art. 150; EAGV Art. 37
    EAG - Gesundheitsschutz - Pläne zur Ableitung radioaktiver Stoffe - Übermittlung an die Kommission - Übermittlung vor Erteilung einer Ableitungsgenehmigung durch die nationalen Behörden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe; Übermittlung an die Kommission; Beteiligung der Kommission; Stellungnahme der Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Atomkraftwerke - Stellungnahme der Kommission nach Artikel 37 EAG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3088 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1117
  • DVBl 1989, 813
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 22.09.1988 - 187/87
    Mai 1981 in der Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg .
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auch ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 21).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Unionsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 12 und 13, vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, EU:C:1988:439, Rn. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, EU:C:2000:98, Rn. 21).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Der Gerichtshof hat insoweit auf die sehr große Bedeutung der Orientierungen hingewiesen, die die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat nach Anhörung der Sachverständigengruppe zu geben vermag, und darauf, dass dieser Mitgliedstaat in der Lage sein muss, diese Orientierungen eingehend und unter Bedingungen zu prüfen, die es ermöglichen, die Anregungen der Kommission vor Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen (Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnrn. 12 bis 16, und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-61/03, Slg. 2005, I-2477, Randnr. 39).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN

    Im Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87 (Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 11), in der es im Ausgangsrechtsstreit um das Kernkraftwerk Cattenom (Frankreich) ging, entschied der Gerichtshof, dass die Bestimmungen des mit den Worten "Der Gesundheitsschutz" überschriebenen Kapitels des EAG-Vertrags eine systematisch gegliederte Gesamtregelung bilden, durch die der Kommission relativ weitgehende Befugnisse zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Risiken einer radioaktiven Verseuchung eingeräumt werden.

    Im Hinblick auf den Zweck des Artikels 37 EAG-Vertrag, die Verhütung der Gefahren einer radioaktiven Verseuchung, unterstrich der Gerichtshof die Bedeutung der Rolle der Kommission in diesem Bereich, die allein einen Gesamtüberblick über die Entwicklungen der Aktivitäten des nuklearen Bereichs im gesamten Gemeinschaftsgebiet hat (Urteil Saarland u. a., Randnrn. 12 und 13).

    Aufgrund dieser Erwägung wies er das Vorbringen zurück, dass die allgemeinen Angaben über einen Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe der Kommission erst übermittelt zu werden brauchten, nachdem diese Ableitungen von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats genehmigt worden seien (Urteil Saarland u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Gemeinschaftsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. insbesondere Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

    Vgl. ferner u. a. Urteil vom 22. September 1988, Saarland u. a. (187/87, EU:C:1988:439, Rn. 14 bis 20).
  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Gemeinschaftsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. insbesondere Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-29/99

    Kommission / Rat

    18: - Vgl. als Beispiel zu Artikel 37 Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87 (Saarland u. a., Slg. 1988, 5013); vgl. auch Empfehlung 1999/829/Euratom der Kommission vom 6. Dezember 1999 zur Anwendung des Artikels 37 des Euratom-Vertrags (ABl. L 324, S. 23).

    Eine Kritik dieser Gedankenführung findet sich bei P. J. Kuiper, "The Court and the Tribunal of the EC and the Vienna Convention on the Law of Treaties" 1969, Legal Issues of European Integration , 1998, S. 1.68: - Vgl. Artikel 31 Absatz 3 Buchstabe b der Wiener Konvention, vgl. auch I. Sinclair, The Vienna Convention on the Law of Treaties , 2. Aufl., Manchester University Press, Manchester 1984, S. 135.69: - Vgl. zu diesen beiden Kapiteln und den Folgen späterer Praxis W. Maning, Die Änderung der Versorgungs- und Sicherheitsvorschriften des Euratom-Vertrags durch die nachfolgende Praxis , Nomos, Baden-Baden 1993.70: - Rechtssache 187/87, zitiert in Fußnote 18, Randnr. 11.71: - Zitiert in Fußnote 62.72: - Zitiert in Fußnote 49, Randnr. 14.73: - I. MacLeod, I. D. Hendry, S. Hyett, The External Relations of the European Communities , Clarendon Press, Oxford 1996, S. 392.74: - Siehe oben, Nr. 98.75: - Siehe oben, Nr. 111.76: - Zitiert in Fußnote 18.77: - Siehe unten, Nrn. 201 bis 207.78: - ABl.

  • EuGH, 14.10.1999 - C-223/98

    Adidas

    Dabei ist von mehreren möglichen Auslegungen einer Gemeinschaftsvorschrift diejenige zu wählen, die allein geeignet ist, ihre praktische Wirksamkeit zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-174/05

    Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu - Zulassung für das

    20 Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass bei mehreren möglichen Auslegungen einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift derjenigen der Vorzug zu geben ist, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. Urteile vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-403/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-6883, Randnr. 28) und die ihre Gültigkeit nicht in Frage stellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Commission / Allemagne - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 12.04.2005 - C-61/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-663/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

  • AG Düsseldorf, 23.07.2011 - 37 C 3495/11

    Fluggesellschaft muss bei Verspätung des Abflugs um 16 Stunden Schadensersatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.11.2008 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 233 - Erlöschen der Zollschuld -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-301/98

    KVS International

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95

    Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr.

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